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In Deutschland müssen Sie nur zwei Dokumente im Auto mitführen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – beide im Original[1]. Kopien werden bei einer Kontrolle nicht akzeptiert. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sollten Sie dagegen niemals im Auto lassen, da er als Eigentumsnachweis bei Diebstahl missbraucht werden kann[2]. Bei Fahrten ins Ausland kommen je nach Land weitere Pflichtdokumente hinzu.
Die zwei Pflichtdokumente in Deutschland
Die gesetzliche Mitführpflicht in Deutschland ist überschaubar. Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie genau zwei Papiere vorzeigen können[1]:
| Dokument | Gesetzliche Grundlage | Bei Verstoß |
|---|---|---|
| Führerschein | § 4 FeV | 10 € Verwarnungsgeld |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | § 11 FZV | 10 € Verwarnungsgeld |
Beide Dokumente müssen im Original vorliegen. Eine beglaubigte Kopie reicht nicht aus – selbst wenn Sie argumentieren, das Original sei zu Hause sicher verwahrt[3]. Der Polizeibeamte kann Sie allerdings nicht zwingen, die Papiere nachträglich vorzuzeigen. Die 10 Euro zahlen Sie so oder so.
Aus zahlreichen eigenen Erfahrungen bei Kontrollen: Manche Beamte drücken ein Auge zu, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Sie die Papiere vergessen haben und nicht bewusst ohne fahren. Aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was Sie NICHT im Auto aufbewahren sollten
Der Fahrzeugbrief gehört nicht ins Handschuhfach. Punkt. Viele Autofahrer machen diesen Fehler – und bereuen es spätestens beim Diebstahl[2].
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis für Ihr Fahrzeug. Liegt sie bei einem Autodiebstahl im Wagen, kann der Dieb das Auto problemlos weiterverkaufen oder umschreiben. Die Versicherung kann in solchen Fällen die Leistung kürzen – ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt das[2].
Was die Aufbewahrung angeht: Zu Hause in einem sicheren Ort, im Bankschließfach oder an einem anderen geschützten Platz. Aber definitiv nicht im Auto.
Zusätzliche Pflichten im Fahrzeug
Neben den Papieren gibt es weitere gesetzliche Mitführpflichten in Deutschland[4]:
| Gegenstand | Pflicht? | Bußgeld bei Fehlen |
|---|---|---|
| Verbandskasten | Ja | 5 € |
| Warndreieck | Ja | 15 € |
| Warnweste (mind. 1 Stück) | Ja | 15 € |
| HU-Plakette/TÜV-Bericht | Nein | — |
| Versicherungsnachweis | Nein | — |
Der TÜV-Bericht muss nicht im Auto liegen. Bei einer Kontrolle können Polizisten den HU-Status elektronisch abfragen. Trotzdem schadet es nicht, den letzten Prüfbericht dabei zu haben – besonders wenn Sie kürzlich Mängel beseitigen mussten.
Und hier ein Detail, das viele übersehen: Der Verbandskasten hat ein Verfallsdatum. Abgelaufene Verbandsmaterialien gelten als nicht mitgeführt. Prüfen Sie das Datum auf der Verpackung – typischerweise alle 4-5 Jahre erneuern.
Papiere für Fahrten ins Ausland
Innerhalb der EU reichen grundsätzlich dieselben Dokumente wie in Deutschland. Aber einzelne Länder haben Zusatzanforderungen.
Spanien: Diese Dokumente müssen mit
Bei Fahrten nach Spanien brauchen Sie[5]:
- Führerschein – EU-Führerschein wird akzeptiert
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Grüne Versicherungskarte – nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen
- Warnwesten – für alle Insassen, die das Fahrzeug bei einer Panne verlassen (Pflicht!)
- 2 Warndreiecke – bei Panne je eines vor und hinter dem Fahrzeug
Der Versicherungsnachweis ist in Spanien bei Kontrollen oft gefragt, auch wenn er streng genommen nicht Pflicht ist[5]. Wer mit deutschem Kennzeichen unterwegs ist und keine Grüne Karte vorzeigen kann, gerät manchmal in längere Diskussionen mit der Guardia Civil.
Weitere beliebte Reiseländer
| Land | Besonderheiten |
|---|---|
| Italien | 2 Warndreiecke, Warnweste |
| Österreich | Verbandskasten, Warnweste |
| Frankreich | Warnweste, Warndreieck |
| Kroatien | Ersatzlampen-Set empfohlen, Warnweste |
| Türkei | Internationaler Führerschein + Grüne Karte Pflicht |
Wer mit dem Auto ins Nicht-EU-Ausland reist (z.B. Türkei, Serbien), sollte unbedingt einen internationalen Führerschein und die Grüne Versicherungskarte im Original dabei haben. Ohne diese Dokumente kommen Sie an manchen Grenzen nicht weiter.
Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
Nach Jahren auf der Straße und diversen Kontrollen ein paar Praxistipps:
- Führerschein im Portemonnaie vergessen: Der Klassiker. Wer das Portemonnaie wechselt, vergisst oft den Führerschein. Besser: Feste Routine, Führerschein immer am selben Platz.
- Fahrzeugschein im alten Auto: Bei Fahrzeugwechsel bleibt der Schein manchmal im vorherigen Wagen. Direkt nach dem Kauf die Papiere ins neue Auto legen.
- Abgelaufener Verbandskasten: Kaum jemand prüft das Datum. Alle paar Jahre beim TÜV-Termin gleich miterledigen.
- Kopie statt Original: Viele legen eine Kopie des Fahrzeugscheins ins Auto und bewahren das Original zu Hause auf – aus Angst vor Diebstahl. Das ist nachvollziehbar, aber illegal. Die Mitführpflicht gilt fürs Original[3].
Wer mehr über Papiere für die Kfz-Anmeldung und Abmeldung wissen will, findet bei uns einen separaten Ratgeber. Auch zu Themen wie verschiedene Antriebsarten oder Hybrid-Fahrzeugtypen gibt es Infos auf KFZPick.
Wichtigste Erkenntnisse
- Zwei Pflichtdokumente: Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I müssen bei jeder Fahrt im Original dabei sein[1]
- 10 Euro Verwarnungsgeld: Das ist die Strafe pro fehlendem Dokument bei einer Kontrolle – keine Punkte, kein Fahrverbot[4]
- Keine Kopien erlaubt: Selbst beglaubigte Kopien werden nicht akzeptiert, nur Originale zählen[3]
- Fahrzeugbrief nie ins Auto: Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist Eigentumsnachweis und gehört sicher verwahrt, nicht ins Handschuhfach[2]
- Ausland beachten: In Spanien brauchen Sie Warnwesten für alle Insassen und zwei Warndreiecke – mehr als in Deutschland[5]
- Verbandskasten prüfen: Abgelaufene Materialien gelten als nicht mitgeführt – Bußgeld 5 Euro[4]
Häufige Fragen (FAQs)
Was passiert, wenn ich bei einer Kontrolle keinen Führerschein dabei habe?
Sie zahlen ein Verwarnungsgeld von 10 Euro[4]. Der Polizist kann über Funk prüfen, ob Sie überhaupt eine Fahrerlaubnis haben. Ist das der Fall, bleibt es bei den 10 Euro. Haben Sie dagegen gar keinen Führerschein (also nie gemacht oder entzogen), ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis – eine Straftat mit deutlich härteren Konsequenzen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafe.
Reicht eine Kopie des Fahrzeugscheins bei einer Kontrolle aus?
Nein, ausdrücklich nicht. Sie müssen das Original der Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen[3]. Eine Kopie – auch eine beglaubigte – erfüllt die gesetzliche Mitführpflicht nicht. Wer nur eine Kopie dabei hat, zahlt ebenfalls das Verwarnungsgeld von 10 Euro. Einige Autofahrer legen trotzdem eine Kopie ins Auto und das Original zu Hause weg, um bei Diebstahl nicht beide Dokumente zu verlieren. Das ist verständlich, aber eben nicht legal.
Muss ich den TÜV-Bericht im Auto mitführen?
Nein. Der HU-Nachweis (TÜV-Bericht) ist kein Pflichtdokument für die Mitführung[4]. Die Polizei kann den Status der Hauptuntersuchung elektronisch abfragen. Praktisch ist es trotzdem, den Bericht dabei zu haben – etwa wenn Sie nach einer HU mit Mängeln nachweisen wollen, dass diese behoben wurden. Für die Hauptuntersuchung selbst brauchen Sie dann aber die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Welche Papiere muss ich in Spanien im Auto haben?
In Spanien benötigen Sie: Führerschein (EU-Führerschein reicht), Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und idealerweise die Grüne Versicherungskarte[5]. Besonders wichtig: Warnwesten für alle Insassen, die bei einer Panne das Auto verlassen, sind Pflicht. Außerdem brauchen Sie in Spanien zwei Warndreiecke – je eines vor und hinter dem Fahrzeug bei einer Panne. Verstöße werden mit Bußgeldern zwischen 80 und 200 Euro geahndet.
Wo bewahre ich den Fahrzeugbrief am besten auf?
Zu Hause an einem sicheren Ort oder im Bankschließfach – aber definitiv nicht im Auto[2]. Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Eigentumsnachweis Ihres Fahrzeugs. Liegt sie bei einem Diebstahl im Handschuhfach, kann der Dieb das Auto leichter weiterverkaufen. Versicherungen können in solchen Fällen die Entschädigung kürzen, weil Sie grob fahrlässig gehandelt haben.
Quellen
- ADAC. (2025). Was muss man im Auto haben? https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/wartung-inspektion/was-gehoert-ins-auto/
- Bußgeldkatalog.org. (2025). Fahrzeugschein im Auto – Erklärung zum Kfz-Schein 2025/2026. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrzeugschein-im-auto/
- Leasys. (2025). Was im Auto mitgeführt werden muss. https://www.leasys.com/de/deutsch/leasys-welt/was_im_auto_mitgefuhrt_werden_muss
-
Bußgeldkatalog.de. (2025). Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?
Allgemeine Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei?
-
C1 Brokers. (2025). Alles, was deutschsprachige Residenten über das Autofahren in Spanien wissen müssen.
Alles, was deutschsprachige Residenten über das Autofahren in Spanien wissen müssen
Ich bin Senior Automotive Analyst bei KFZPick. Mit langjähriger Branchenerfahrung biete ich fundierte Fahrzeugbewertungen, detaillierte Tests und objektive Analysen, um Leser bei fundierten Entscheidungen im Automobilbereich zu unterstützen.









