- 1. Welche Kfz-Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?
- 1.1. Die gesetzliche Pflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
- 1.2. Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG
- 2. Haftpflicht vs. Teilkasko vs. Vollkasko: Die Unterschiede im Überblick
- 2.1. Kfz-Haftpflichtversicherung – der gesetzliche Basisschutz
- 2.2. Teilkaskoversicherung – Schutz bei Diebstahl und Elementarschäden
- 2.3. Vollkaskoversicherung – Rundumschutz für Neu- und Leasingwagen
- 3. Welche Autoversicherung zahlt bei welchem Schaden? (Schaden-Matrix)
- 4. Wann ist welche Autoversicherung sinnvoll? (Empfehlungen nach Fahrzeugwert)
- 5. Welche Zusatzversicherungen und Bausteine lohnen sich?
- 6. Was ändert sich bei den Typklassen und Regionalklassen für 2026?
- 7. Was kostet die Kfz-Versicherung durchschnittlich in Deutschland?
- 8. Wie lässt sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung senken?
- 9. Wie läuft der Wechsel der Kfz-Versicherung ab?
- 10. Welche Versicherungsdokumente muss man im Auto mitführen?
- 11. Schadenfall: Wie meldet man einen Unfall der Versicherung richtig?
- 12. Häufige Fragen zu den Kfz-Versicherungen in Deutschland
- 12.1. Welche Versicherung zahlt bei Hagelschaden am Auto?
- 12.2. Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden oder Baum auf Auto?
- 12.3. Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl des Autos und beim Diebstahl aus dem Auto?
- 12.4. Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus, Kratzern und Marderschaden?
- 12.5. Welche Versicherung zahlt, wenn ich ein fremdes Auto fahre oder bei Carsharing?
- 12.6. Welche Versicherung brauche ich für ein 10 Jahre altes Auto oder unter 1.500 € Restwert?
- 12.7. Welche Autos kosten am wenigsten Versicherung, welche werden 2026 teurer?
- 12.8. Welche Daten und welche Nummer braucht die Versicherung?
- 12.9. Mit welcher SF-Klasse starte ich und wie wechsle ich die Kfz-Versicherung?
Schnellantwort: Auf die Frage „Welche Versicherungen braucht man für ein Auto?“ lautet die Antwort in Deutschland: Gesetzlich vorgeschrieben ist ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Pflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) sowie weitere Zusatzleistungen sind hingegen freiwillig. Welche Kaskovariante sinnvoll ist, richtet sich primär nach dem Restwert und dem Alter des Autos sowie den persönlichen Sicherheitsbedürfnissen.
Wichtige Punkte:
- Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzliche Pflicht für alle Fahrzeughalter in Deutschland.
- Die gesetzliche Mindestdeckung bei Sachschäden liegt seit April 2024 bei 1,3 Millionen Euro.
- Teilkasko deckt äußere Schäden wie Diebstahl, Glasbruch, Hagel und Wildunfälle ab.
- Vollkasko reguliert zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus.
- Die GDV-Typklassen und Regionalklassen wurden für das Jahr 2026 angepasst.
Welche Kfz-Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben?
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, benötigt zwingend eine Versicherung. Diese Regelung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, damit Unfallopfer in jedem Fall eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Die gesetzliche Pflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)
Die gesetzliche Grundlage für diese Pflicht ist in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) verankert. Demnach ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit Standort in Deutschland verpflichtet, für sich und die Mitfahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht, macht sich strafbar. Die Zulassungsbehörden gleichen das Bestehen des Schutzes digital über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ab.
Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG
Der Umfang des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes is in § 4 PflVG geregelt. Die konkreten Beträge, die ein Versicherer im Schadensfall mindestens abdecken muss, sind in der Anlage zu § 4 Absatz 2 PflVG festgelegt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen je Schadensfall betragen:
- Personenschäden: 7,5 Millionen Euro (für Verletzung oder Tötung von Personen)
- Sachschäden: 1,3 Millionen Euro (für Beschädigung oder Zerstörung von Eigentum, angehoben durch die Gesetzesänderung im April 2024)
- Reine Vermögensschäden: 50.000 Euro (für finanzielle Verluste, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren)
Hinweis: Da schwere Unfälle mit Personenschäden und lebenslangen Rentenzahlungen die gesetzlichen Mindestsummen überschreiten können, bieten fast alle Versicherungsgesellschaften standardmäßig Verträge mit deutlich höheren Pauschaldeckungssummen an. Diese liegen meist bei 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Deckung pro geschädigte Person in der Regel auf 12 bis 15 Millionen Euro begrenzt ist. Verbraucherschützer empfehlen stets die Wahl dieser höheren Deckungssummen, da der jährliche Aufpreis minimal ist.
Haftpflicht vs. Teilkasko vs. Vollkasko: Die Unterschiede im Überblick
Während die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten reguliert, schützen die Kaskoversicherungen das eigene Fahrzeug. Der Umfang der Absicherung lässt sich in drei Stufen einteilen.

Kfz-Haftpflichtversicherung – der gesetzliche Basisschutz
Die Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug fremde Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sie deckt nie das eigene Auto. Optional lässt sich die Mallorca-Police integrieren, die beim Fahren eines Mietwagens im Ausland die dort oft zu niedrige Deckung ergänzt.
Teilkaskoversicherung – Schutz bei Diebstahl und Elementarschäden
Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, für die kein konkreter Verursacher haftbar gemacht werden kann. Zum Leistungsumfang gehören:
- Diebstahl des Autos oder von fest eingebauten Teilen
- Glasbruch (z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
- Elementarschäden (Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung)
- Brandschäden und Explosionen
- Zusammenstoß mit Haarwild (oft auf „Tiere aller Art“ erweitert)
- Bissschäden durch Marder (inklusive Folgeschäden je nach Tarif)
Bei der Teilkasko gibt es keine Rückstufung im Schadensfall. Die Versicherungsprämie bleibt also unabhängig von gemeldeten Schäden stabil, da es hier keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt.
Vollkaskoversicherung – Rundumschutz für Neu- und Leasingwagen
Die Vollkasko bietet den umfassendsten Schutz für das eigene Auto. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und erweitert diese um zwei wesentliche Säulen:
- Selbst verschuldete Unfälle: Wenn Sie durch Unachtsamkeit einen Unfall verursachen, zahlt die Vollkasko die Reparatur des eigenen Autos.
- Vandalismus und Fahrerflucht: Zerkratzt ein Unbekannter den Lack Ihres Wagens oder beschädigt Ihr parkendes Auto und flüchtet unerkannt, übernimmt die Vollkasko den Schaden.
Im Gegensatz zur Teilkasko basiert die Vollkasko auf Schadenfreiheitsklassen. Nach einem regulierten Schadensfall erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse im folgenden Kalenderjahr, was die Prämie erhöht.
Welche Autoversicherung zahlt bei welchem Schaden? (Schaden-Matrix)
Die folgende Übersicht zeigt, welcher Versicherungsbaustein bei typischen Schadensszenarien im Alltag einspringt und welche Selbstbeteiligung üblich ist.
| Schadensfall | Zuständige Versicherung | Übliche Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| Unfallgegner fordert Reparaturkosten | Kfz-Haftpflicht | Keine |
| Steinschlag in der Windschutzscheibe | Teilkasko | Meist 150 EUR oder kostenlos bei Reparatur |
| Auto wird nachts gestohlen | Teilkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 150 EUR) |
| Hagelschlag zerstört das Autodach | Teilkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 150 EUR) |
| Zusammenstoß mit einem Reh | Teilkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 150 EUR) |
| Marderbiss führt zu Motorschaden | Teilkasko (Zusatzbaustein erforderlich) | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 150 EUR) |
| Eigener Wagen prallt gegen eine Mauer | Vollkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 300 EUR) |
| Lack wird mutwillig zerkratzt | Vollkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 300 EUR) |
| Unfallverursacher flüchtet unerkannt | Vollkasko | Vereinbarte Selbstbeteiligung (z. B. 300 EUR) |
| Laptop wird aus dem Auto gestohlen | Hausratversicherung (Außenversicherung) | Je nach Hausrattarif |
Analyse: Die Unterscheidung zwischen Diebstahl des Autos und Diebstahl aus dem Auto ist essenziell. Die Kaskoversicherung haftet ausschließlich für fest mit dem Auto verbundene Teile. Lose Gegenstände wie Smartphones, Sportgeräte oder Reisegepäck fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung, sofern diese eine entsprechende Außenversicherungsklausel enthält.
Wann ist welche Autoversicherung sinnvoll? (Empfehlungen nach Fahrzeugwert)
Welche Versicherungsdeckung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt primär vom aktuellen Zeitwert des Kraftfahrzeugs ab.
- Vollkasko: Empfehlenswert für Neuwagen und Fahrzeuge bis zu einem Alter von drei bis fünf Jahren sowie bei einem Fahrzeugwert von über 15.000 Euro. Bei geleasten oder über einen Kredit finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko in der Regel eine vertragliche Pflichtforderung des Leasinggebers oder der Bank.
- Teilkasko: Sinnvoll für Gebrauchtwagen im Alter von fünf bis zehn Jahren mit einem Restwert zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Sie bietet einen guten Basisschutz gegen unvorhersehbare Elementarschäden und Diebstahl, ohne dass der Beitrag durch Schadensmeldungen steigt.
- Reine Haftpflicht: Ausreichend für ältere Gebrauchtfahrzeuge (über zehn Jahre) mit einem Restwert von unter 3.000 Euro. Hier steht das Risiko eines Kaskobeitrags in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum maximalen Entschädigungswert bei einem Totalschaden.
Welche Zusatzversicherungen und Bausteine lohnen sich?
Zusätzlich zu den drei Hauptversicherungen bieten Gesellschaften diverse Zusatzoptionen an. Einige sind nützlich, andere oft überflüssig.
- Schutzbrief (Pannenhilfe): Bietet schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen, inklusive Abschleppen und Bereitstellung eines Mietwagens. Er ist eine günstige Alternative zu Automobilclubs.
- Fahrerschutzversicherung: Schützt den Fahrer selbst bei einem selbst verschuldeten Unfall vor finanziellen Folgen wie Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Die normale Haftpflicht zahlt nur für die Mitfahrer.
- Rabattschutz: Verhindert die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach dem ersten Unfall im Jahr. Dieser Baustein ist meist erst ab einer höheren SF-Klasse abschließbar.
- Werkstattbindung: Der Versicherer schreibt vor, in welcher Partnerwerkstatt das Auto nach einem Kaskoschaden repariert werden muss. Im Gegenzug gewähren die Versicherer einen Rabatt von bis zu 20 Prozent auf die Kaskoprämie.
- GAP-Deckung: Speziell für Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge. Sie schließt die finanzielle Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert (den die Kasko zahlt) und den noch ausstehenden Leasingraten im Falle eines Totalschadens.
- Mallorca-Police: Erhöht die Haftpflicht-Deckungssumme für Mietwagen im europäischen Ausland auf das deutsche Niveau. Sie ist in vielen Premium-Haftpflichtschutzen bereits enthalten.
Was ändert sich bei den Typklassen und Regionalklassen für 2026?
Die Beiträge der Autoversicherung werden maßgeblich durch die jährlichen Einstufungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beeinflusst. Diese Klassen reflektieren das Schadengeschehen der vergangenen Jahre.
In der Typklassenstatistik für das Jahr 2026 kommt es zu spürbaren Verschiebungen. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, erklärte dazu:
„Der GDV hat für rund 5,9 Millionen Autofahrende höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet, für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen.“
Asmussen fügte hinzu, dass extreme Veränderungen selten seien:
„Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.“
Auch bei den Regionalklassen, welche die Schadenbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke widerspiegeln, gibt es laut GDV-Meldung für 2026 Neuerungen. Rund 5 Millionen Autofahrer in 48 Bezirken werden in der Haftpflicht höhergestuft, während etwa 5,3 Millionen Fahrer in 51 Bezirken von besseren Einstufungen profitieren. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten bleiben die Regionalklassen stabil.
Was kostet die Kfz-Versicherung durchschnittlich in Deutschland?
Die jährlichen Versicherungsprämien hängen von einer Vielzahl individueller Faktoren ab, wie dem Wohnort, dem Alter des jüngsten Fahrers, der jährlichen Kilometerleistung und der Schadenfreiheitsklasse.
Durchschnittliche Preisspannen für das Jahr 2026 im Überblick:
- Reine Kfz-Haftpflicht: Zwischen 150 EUR (für erfahrene Fahrer mit hoher SF-Klasse und günstiger Typklasse) und 1.200 EUR (für Fahranfänger). Der Durchschnitt liegt bei ca. 350 bis 500 EUR pro Jahr.
- Haftpflicht mit Teilkasko: Durchschnittlich 450 bis 650 EUR pro Jahr.
- Haftpflicht mit Vollkasko: Durchschnittlich 600 bis 1.100 EUR pro Jahr.
Wer die Anschaffung eines Autos plant und die laufenden Versicherungskosten kalkulieren möchte, sollte auch die Motorisierung berücksichtigen. Im Ratgeber zum Thema Benzin oder Diesel finden Sie detaillierte Vergleiche zu den Unterhaltskosten beider Antriebsarten.
Wie lässt sich der Beitrag für die Kfz-Versicherung senken?
Es gibt bewährte Strategien, um die jährlichen Kosten für die Autoversicherung spürbar zu reduzieren:
- Selbstbeteiligung vereinbaren: Eine Selbstbeteiligung von 150 EUR in der Teilkasko und 300 EUR in der Vollkasko senkt den Beitrag oft um 15 bis 25 Prozent.
- Jährliche Zahlweise wählen: Wer den Beitrag einmal im Jahr komplett zahlt, spart gegenüber monatlicher oder quartalsweiser Zahlung bis zu 5 Prozent.
- Fahrerkreis einschränken: Je weniger Personen das Auto nutzen, desto günstiger ist der Tarif. Vor allem der Einschluss junger Fahrer unter 25 Jahren verteuert die Prämie massiv.
- Kilometerstand prüfen: Passen Sie die jährliche Fahrleistung realistisch an. Wer weniger fährt, zahlt weniger.
- Werkstattbindung nutzen: Durch das Einverständnis zur Reparatur in Partnerwerkstätten des Versicherers lassen sich bis zu 20 Prozent der Kaskokosten einsparen.
- Telematik-Tarife nutzen: Vorausschauendes Fahren wird durch Apps oder Stecker der Versicherer mit Rabatten von bis zu 30 Prozent belohnt.
Wie läuft der Wechsel der Kfz-Versicherung ab?
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung gesetzlicher Fristen.
- Stichtag 30. November: Die meisten Kfz-Versicherungsverträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Da eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein.
- Sonderkündigungsrecht: Erhöht der Versicherer die Beiträge, ohne dass sich die Leistungen verbessern oder Sie einen Schaden verursacht haben, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung kündigen.
- Zulassungsstelle: Nach dem Abschluss eines neuen Tarifs übermittelt die neue Versicherungsgesellschaft die eVB-Nummer automatisch an die zuständige Zulassungsstelle. Sie müssen dort nicht selbst vorstellig werden.
Welche Versicherungsdokumente muss man im Auto mitführen?
Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig und mit Versicherungsschutz führen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Muss im Original mitgeführt werden. Das dauerhafte Aufbewahren im Handschuhfach wird wegen Diebstahlsgefahr von Versicherungen nicht empfohlen.
- Führerschein: Ist ebenfalls im Original mitzuführen.
- Grüne Versicherungskarte: Zwar ist diese in der EU nicht mehr überall Pflicht, bei Fahrten in Nicht-EU-Länder dient sie jedoch als unverzichtbarer Nachweis des Haftpflichtschutzes.
- Europäischer Unfallbericht: Ein Vordruck sollte für den Ernstfall stets im Handschuhfach liegen, um den Unfallhergang gemeinsam mit dem Unfallgegner rechtssicher zu dokumentieren.
Hinweis: Der eigentliche Versicherungsschein (die Police) gehört nicht ins Auto, sondern sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden.
Schadenfall: Wie meldet man einen Unfall der Versicherung richtig?
Kommt es zu einem Verkehrsunfall oder einem Kaskoschaden, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt.
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen.
- Beweise sichern: Fotografieren Sie die Unfallstelle, die Beschädigungen an den Fahrzeugen und die Umgebung aus verschiedenen Perspektiven. Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Kontaktdaten der Beteiligten und potenzieller Zeugen.
- Polizei hinzuziehen: Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Unstimmigkeiten über die Schuldfrage oder Fahrerflucht des Gegners ist die Polizei zu verständigen.
- Fristgemäß melden: Melden Sie den Schaden innerhalb von einer Woche Ihrer Versicherung. Bei Diebstahl des Autos beträgt die Frist oft nur 24 Stunden.
- Freigabe abwarten: Lassen Sie Kaskoschäden erst nach ausdrücklicher Freigabe durch die Versicherung in einer Werkstatt reparieren.
Häufige Fragen zu den Kfz-Versicherungen in Deutschland
Welche Versicherung zahlt bei Hagelschaden am Auto?
Hagelschäden am Fahrzeug werden über die Teilkaskoversicherung reguliert. Da Hagel ein Elementarereignis ist, erfolgt bei der Schadensregulierung keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Halter trägt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden oder Baum auf Auto?
Sturmschäden ab Windstärke 8 werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Fällt ein Baum auf das Auto, zahlt die Teilkasko ebenfalls die Reparaturkosten oder den Zeitwert bei Totalschaden. Liegt die Windstärke unter 8, haftet unter Umständen die Vollkaskoversicherung oder der Baumeigentümer bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl des Autos und beim Diebstahl aus dem Auto?
Der Diebstahl des kompletten Fahrzeugs sowie fest eingebauter Zubehörteile wird durch die Teilkasko reguliert. Werden lose Gegenstände wie Taschen, Geldbörsen oder Laptops aus dem Innenraum entwendet, ist die Hausratversicherung des Halters zuständig, sofern eine Außenversicherung im Vertrag integriert ist.
Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus, Kratzern und Marderschaden?
Mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus) wie Kratzer im Lack oder abgetretene Außenspiegel zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Direkte Bissschäden durch Marder an Schläuchen oder Kabeln übernimmt die Teilkasko, wobei darauf zu achten ist, dass auch Folgeschäden (z. B. Überhitzung des Motors) im Tarif abgedeckt sind.
Welche Versicherung zahlt, wenn ich ein fremdes Auto fahre oder bei Carsharing?
Wenn Sie mit einem fremden Auto fahren, greift primär die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Verursachen Sie einen Unfall, wird der Schadensverlauf des Halters belastet. Bei Carsharing-Anbietern ist eine Vollkaskoversicherung standardmäßig im Mietpreis enthalten, allerdings mit einer vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung von meist 500 bis 1.500 Euro.
Welche Versicherung brauche ich für ein 10 Jahre altes Auto oder unter 1.500 € Restwert?
Für Fahrzeuge mit einem geringen Restwert unter 1.500 Euro reicht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vollkommen aus. Zusätzliche Kaskobeiträge stehen hier in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur potenziellen Entschädigungssumme im Schadensfall.
Welche Autos kosten am wenigsten Versicherung, welche werden 2026 teurer?
Günstig in der Versicherung sind meist Kleinwagen mit geringer Schadensquote wie der VW Up oder der Opel Corsa. Höhere Kosten weisen oft SUVs und leistungsstarke Oberklassefahrzeuge auf. Für 2026 führen die aktualisierten GDV-Klasseneinstufungen bei rund 5,9 Millionen Fahrzeugen zu einer Höherstufung in der Haftpflicht.
Welche Daten und welche Nummer braucht die Versicherung?
Für ein Versicherungsangebot benötigt die Gesellschaft die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) aus dem Fahrzeugschein (Feld 2.1 und 2.2). Zudem sind Angaben zur jährlichen Fahrleistung, dem nächtlichen Stellplatz, dem Alter der Fahrer sowie die Postleitzahl des Halters erforderlich. Um die genaue Konfiguration und Ausstattung zu prüfen, ist es hilfreich, die Ausstattung des Autos herauszufinden.
Mit welcher SF-Klasse starte ich und wie wechsle ich die Kfz-Versicherung?
Fahranfänger starten in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0). Über Sonderregelungen wie eine Zweitwagenversicherung der Eltern kann der Einstieg in SF 1/2 erfolgen. Der Wechsel der Versicherung erfolgt durch fristgerechte Kündigung des alten Vertrags bis zum Stichtag am 30. November und dem anschließenden Abschluss eines neuen Tarifs.
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