Welche Hybrid Autos fallen unter die 0,5-Regelung 2026?

Chien Nguyen Van 07/01/2026

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    Seit dem 1. Januar 2025 müssen Plug-in-Hybride mindestens 80 km elektrische WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km erreichen, um unter die 0,5-Prozent-Regelung zu fallen[1]. Diese Anforderungen gelten unverändert bis Ende 2030[2]. Modelle wie der VW Passat Variant eHybrid (122 km), Mercedes E 300 e (117 km) und BMW X5 xDrive50e (108 km) qualifizieren sich problemlos – viele ältere PHEVs mit nur 50-60 km Reichweite dagegen nicht mehr[3].

    Was ist die 0,5-Prozent-Regelung?

    Die 0,5-Prozent-Regelung betrifft die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen zur privaten Nutzung. Normalerweise setzt das Finanzamt monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises an. Bei Plug-in-Hybriden, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, halbiert sich dieser Satz auf 0,5 Prozent[1].

    Konkretes Beispiel: Ein Firmenwagen mit Listenpreis von 60.000 Euro verursacht bei der 1-Prozent-Regelung einen geldwerten Vorteil von 600 Euro monatlich. Mit der 0,5-Prozent-Regelung sind es nur 300 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart das 126 Euro Lohnsteuer pro Monat – über 1.500 Euro im Jahr.

    Aber hier wird es knifflig: Seit 2025 schaffen viele ältere Plug-in-Hybride die verschärften Anforderungen nicht mehr. Wer davor einen PHEV mit 60 km Reichweite angeschafft hat, genießt Bestandsschutz[4]. Bei Neuzulassung ab 2025 gilt dagegen die 80-km-Grenze.

    Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Regelung 2025/2026

    Anforderungen im Überblick

    ZeitraumElektrische MindestreichweiteOder CO₂-GrenzwertGrundlage
    Anschaffung bis 31.12.2024Mind. 60 kmMax. 50 g/km§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 4 EStG
    Anschaffung ab 01.01.2025Mind. 80 kmMax. 50 g/km§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG
    Gültig bis31.12.203031.12.2030Verlängerung bestätigt

    Die Anforderungen sind alternativ zu verstehen: Entweder das Fahrzeug schafft die 80 km elektrische Reichweite nach WLTP oder es stößt weniger als 50 g CO₂/km aus[1]. In der Praxis erfüllen die meisten qualifizierten PHEVs beide Kriterien.

    Das Kleingedruckte

    Was das Datenblatt nicht verrät: Die WLTP-Reichweite bezieht sich auf den Testzyklus – nicht auf Ihre reale Fahrweise. Ein Mercedes C 300 e mit 113 km WLTP schafft im Alltag eher 80-90 km rein elektrisch[3]. Für die Steuer zählt aber nur die Werksangabe.

    Wichtig auch: Die externe Aufladbarkeit ist Pflicht. Mild-Hybride und Vollhybride (wie der Toyota Yaris Hybrid) haben keinen Anspruch auf die 0,5-Prozent-Regelung – sie werden als normale Verbrenner mit 1 Prozent versteuert[1].

    Plug-in-Hybride mit 0,5-Prozent-Berechtigung 2026

    Modelle mit über 100 km E-Reichweite

    Diese PHEVs übertreffen die Mindestanforderung deutlich und sind damit zukunftssicher:

    ModellE-Reichweite (WLTP)Preis abCO₂-Emission
    VW Passat Variant eHybrid122 km52.405 €13 g/km
    Mercedes E 300 e117 km68.450 €14 g/km
    Mercedes S 450 e117 km114.150 €17 g/km
    VW Tiguan eHybrid112 km48.990 €13 g/km
    Mercedes C 300 e T-Modell113 km61.900 €15 g/km
    Audi A5 Limousine e-hybrid110 kmca. 57.000 €16 g/km
    BMW X5 xDrive50e108 km91.200 €24 g/km
    Audi A6 Avant e-hybrid100 kmca. 72.000 €18 g/km
    MG HS PHEV100 km39.990 €18 g/km

    Der MG HS PHEV sticht als günstigster PHEV mit hoher Reichweite hervor – unter 40.000 Euro für 100 km elektrische Reichweite[5]. Für preisbewusste Firmenwagen-Nutzer eine interessante Option.

    Modelle zwischen 80 und 100 km E-Reichweite

    Diese Fahrzeuge erfüllen die 80-km-Grenze knapp, sollten aber für den Steuerbonus ausreichen:

    ModellE-Reichweite (WLTP)Preis abAnmerkung
    BMW 2er Active Tourer80 km43.990 €Grenzwertig – reale 65-70 km
    BMW X587 km83.300 €Knapp über Grenze
    Volvo XC60 Recharge82 km65.250 €Volvo bestätigt Qualifikation[6]
    Volvo XC90 Recharge80 km89.400 €Mindestens City-Reichweite 80 km
    Porsche Cayenne E-Hybrid80 km94.000 €Knapp qualifiziert

    (Vollständige Offenlegung: Bei Modellen mit genau 80 km Reichweite würde ich persönlich nachhaken, ob der Wert auch unter realen Bedingungen hält – besonders im Winter kann die elektrische Reichweite um 20-30% einbrechen.)

    Modelle, die NICHT mehr qualifizieren

    Seit 2025 fallen diese beliebten PHEVs aus der Förderung:

    ModellE-Reichweite (WLTP)Status
    BMW 330e57–61 kmNur noch 1% Versteuerung
    BMW X1 xDrive25e50 kmNur noch 1% Versteuerung
    BMW X350 kmNur noch 1% Versteuerung
    Cupra Formentor e-HYBRID54–58 kmNur noch 1% Versteuerung
    Cupra Leon e-HYBRID59–63 kmNur noch 1% Versteuerung
    Ford Kuga PHEV64 kmNur noch 1% Versteuerung
    Hyundai Tucson PHEV62 kmNur noch 1% Versteuerung
    Mercedes A-Klasse PHEV73–76 kmNur noch 1% Versteuerung
    Mini Countryman SE51 kmNur noch 1% Versteuerung

    Wer einen dieser PHEVs noch 2024 zugelassen hat, profitiert vom Bestandsschutz[4]. Neubestellungen ab 2025 dagegen werden mit 1 Prozent versteuert.

    Bestandsschutz: Was gilt für ältere Fahrzeuge?

    Hier ist die gute Nachricht für alle, die vor 2025 bestellt haben: An der Besteuerung ändert sich nichts[4]. Ein PHEV mit Erstzulassung Dezember 2024 und 65 km Reichweite behält die 0,5-Prozent-Versteuerung bis zum Ende der Nutzungsdauer – auch wenn diese bis 2028 oder länger läuft.

    Die Förderung für qualifizierte Fahrzeuge gilt bei Erstzulassung bis Ende 2030[2]. Das heißt: Wer heute einen VW Passat eHybrid mit 122 km bestellt, ist für die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer abgesichert.

    Kurzer Realitätscheck: In Motor-Talk-Foren diskutieren Nutzer, ob die 80-km-Grenze ab 2026 weiter steigen könnte[7]. Gesetzlich ist das aktuell nicht vorgesehen, aber die Ampel-Regierung hatte schon einmal überrascht. Bei Modellen knapp über der Grenze würde ich etwas Puffer einkalkulieren.

    Steuerliche Ersparnis konkret berechnet

    Rechenbeispiel Mercedes C 300 e

    Bruttolistenpreis: 61.900 Euro

    RegelungMonatlicher geldwerter VorteilJährliche Steuer bei 42%
    1,0% (ohne Qualifikation)619 €3.120 €
    0,5% (mit Qualifikation)309,50 €1.560 €
    Ersparnis309,50 €/Monat1.560 €/Jahr

    Bei einem Firmenwagen, der vier Jahre genutzt wird, summiert sich die Steuerersparnis auf über 6.000 Euro. Das ist kein Kleingeld.

    Noch interessanter wird es bei hochpreisigen Modellen: Ein BMW X5 xDrive50e mit 91.200 Euro Listenpreis spart jährlich rund 2.300 Euro Steuern gegenüber der 1-Prozent-Regelung.

    Tipps für die Firmenwagen-Wahl

    Wer bei Hybrid-Modellen zwischen mehreren Varianten schwankt, sollte diese Punkte beachten:

    • Wählen Sie die große Batterie-Option: Bei VW, Mercedes und BMW gibt es oft verschiedene PHEV-Varianten. Die teurere Batterieoption mit mehr Reichweite kann sich durch die Steuerersparnis schnell rechnen.
    • Prüfen Sie die WLTP-Werte genau: Die Hersteller geben unterschiedliche Werte an – Combined (kombiniert) und EAER City (Stadtreichweite). Für die 0,5-Prozent-Regelung zählt die WLTP-Gesamtreichweite.
    • Bestellzeitpunkt dokumentieren: Bei knappen Lieferzeiten kann ein vor Jahresende bestelltes Fahrzeug erst 2026 zugelassen werden. Entscheidend für die Voraussetzungen ist das Datum der Erstzulassung – nicht der Bestellung.

    Die Zukunft der Antriebsarten zeigt klar Richtung Elektrifizierung. PHEVs bleiben als Übergangstechnologie steuerlich attraktiv, solange sie die verschärften Reichweiten-Anforderungen erfüllen.

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    Wichtigste Erkenntnisse

    • Ab 2025 gilt: Mindestens 80 km elektrische Reichweite (WLTP) oder max. 50 g CO₂/km für die 0,5-Prozent-Regelung[1]
    • Verlängerung bis 2030: Die Förderung wurde für qualifizierte Fahrzeuge bestätigt[2]
    • Bestandsschutz: Vor 2025 zugelassene PHEVs behalten ihre günstige Versteuerung[4]
    • Top-Modelle 2026: VW Passat eHybrid (122 km), Mercedes E 300 e (117 km) und VW Tiguan eHybrid (112 km) übertreffen die Grenze deutlich[3]
    • Preistipp: MG HS PHEV mit 100 km Reichweite ab 39.990 Euro[5]
    • Nicht mehr qualifiziert: BMW 330e, Cupra Leon/Formentor, Ford Kuga – alle unter 80 km[3]

    Häufige Fragen (FAQs)

    Gilt die 0,5-Prozent-Regelung auch für Vollhybride wie den Toyota Prius?

    Nein. Die 0,5-Prozent-Regelung gilt ausschließlich für extern aufladbare Plug-in-Hybride[1]. Vollhybride (FHEV) und Mild-Hybride (MHEV) werden steuerlich wie normale Verbrenner behandelt und unterliegen der 1-Prozent-Regelung. Nur PHEVs mit Ladestecker qualifizieren sich – vorausgesetzt, sie erfüllen die Reichweiten- oder CO₂-Anforderungen.

    Was passiert, wenn mein PHEV im Winter weniger als 80 km schafft?

    Für die Steuer zählt ausschließlich die WLTP-Reichweite des Herstellers – nicht der reale Winterverbrauch[1]. Solange das Datenblatt 80 km oder mehr ausweist, bleibt die 0,5-Prozent-Regelung erhalten. Praktisch relevant ist das bei Modellen knapp über der Grenze: Der BMW 2er Active Tourer mit 80 km WLTP schafft im Winter vielleicht nur 60 km real – steuerlich ist das unerheblich.

    Muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich elektrisch fahre?

    Aktuell nicht. Es gibt keine Nutzungspflicht für den Elektroantrieb[2]. Sie könnten theoretisch einen PHEV nie laden und trotzdem von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren. Politisch wird diskutiert, ob künftig eine „E-Quote” nachgewiesen werden muss – konkrete Gesetzesvorhaben gibt es aber nicht.

    Was kostet es, wenn mein PHEV nicht qualifiziert ist?

    Die Differenz zwischen 0,5 und 1,0 Prozent beträgt bei einem 50.000-Euro-Fahrzeug monatlich 250 Euro geldwerten Vorteil. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das 105 Euro mehr Lohnsteuer pro Monat – rund 1.260 Euro jährlich. Bei längerer Nutzung summiert sich das auf mehrere tausend Euro Mehrbelastung.

    Gelten für reine Elektroautos andere Regeln?

    Ja. Reine E-Autos profitieren von noch günstigeren Konditionen: Bei einem Listenpreis bis 70.000 Euro (ab Juli 2025: 100.000 Euro) greift die 0,25-Prozent-Regelung[4]. Das ist nochmals die Hälfte der PHEV-Regelung. Für teure E-Autos über dieser Grenze gilt dann die 0,5-Prozent-Regelung – identisch mit qualifizierten Plug-in-Hybriden.

    Quellen

    1. AutoScout24. (2025). Hybrid-Dienstwagen: Alle wichtigen steuerlichen Infos. https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/auto-unterhalt/hybrid-dienstwagen/
    2. VWFS. (2026). 0,25-%- und 0,5-%-Regelung: Das gilt für E-Firmenwagen. https://www.vwfs.de/geschaeftskunden/magazin-flotte/dienstwagen/0-5-prozent-regelung.html
    3. Leasingmarkt.de. (2024). Plug-in-Hybride mit hoher elektrischer Reichweite. https://www.leasingmarkt.de/magazin/fahrzeugberatung/plug-in-hybride-mit-hoher-reichweite
    4. eMobility.energy. (2025). E-Auto als Dienstwagen: Steuerliche Regelungen 2026. https://www.emobility.energy/e-auto-magazin/e-auto-dienstwagen-steuer-2026
    5. ADAC. (2025). Plug-in-Hybrid-Autos: Modelle, Reichweiten, Kosten, Verbrauch. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/auto/plug-in-hybrid/
    6. Volvo Cars. (2025). Dienstwagenbesteuerung. https://www.volvocars.com/de/l/beratung-und-kauf/business/dienstwagenbesteuerung/
    7. Motor-Talk Forum. (2025). Dienstwagen Versteuerung Hybrid ab 2026. https://www.motor-talk.de/forum/dienstwagen-versteuerung-hybrid-ab-2026-t8242247.html

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