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Seit dem 1. Januar 2025 müssen Plug-in-Hybride mindestens 80 km elektrische WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km erreichen, um unter die 0,5-Prozent-Regelung zu fallen[1]. Diese Anforderungen gelten unverändert bis Ende 2030[2]. Modelle wie der VW Passat Variant eHybrid (122 km), Mercedes E 300 e (117 km) und BMW X5 xDrive50e (108 km) qualifizieren sich problemlos – viele ältere PHEVs mit nur 50-60 km Reichweite dagegen nicht mehr[3].
Was ist die 0,5-Prozent-Regelung?
Die 0,5-Prozent-Regelung betrifft die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen zur privaten Nutzung. Normalerweise setzt das Finanzamt monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises an. Bei Plug-in-Hybriden, die bestimmte Umweltkriterien erfüllen, halbiert sich dieser Satz auf 0,5 Prozent[1].
Konkretes Beispiel: Ein Firmenwagen mit Listenpreis von 60.000 Euro verursacht bei der 1-Prozent-Regelung einen geldwerten Vorteil von 600 Euro monatlich. Mit der 0,5-Prozent-Regelung sind es nur 300 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart das 126 Euro Lohnsteuer pro Monat – über 1.500 Euro im Jahr.
Aber hier wird es knifflig: Seit 2025 schaffen viele ältere Plug-in-Hybride die verschärften Anforderungen nicht mehr. Wer davor einen PHEV mit 60 km Reichweite angeschafft hat, genießt Bestandsschutz[4]. Bei Neuzulassung ab 2025 gilt dagegen die 80-km-Grenze.
Voraussetzungen für die 0,5-Prozent-Regelung 2025/2026
Anforderungen im Überblick
| Zeitraum | Elektrische Mindestreichweite | Oder CO₂-Grenzwert | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Anschaffung bis 31.12.2024 | Mind. 60 km | Max. 50 g/km | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 4 EStG |
| Anschaffung ab 01.01.2025 | Mind. 80 km | Max. 50 g/km | § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG |
| Gültig bis | 31.12.2030 | 31.12.2030 | Verlängerung bestätigt |
Die Anforderungen sind alternativ zu verstehen: Entweder das Fahrzeug schafft die 80 km elektrische Reichweite nach WLTP oder es stößt weniger als 50 g CO₂/km aus[1]. In der Praxis erfüllen die meisten qualifizierten PHEVs beide Kriterien.
Das Kleingedruckte
Was das Datenblatt nicht verrät: Die WLTP-Reichweite bezieht sich auf den Testzyklus – nicht auf Ihre reale Fahrweise. Ein Mercedes C 300 e mit 113 km WLTP schafft im Alltag eher 80-90 km rein elektrisch[3]. Für die Steuer zählt aber nur die Werksangabe.
Wichtig auch: Die externe Aufladbarkeit ist Pflicht. Mild-Hybride und Vollhybride (wie der Toyota Yaris Hybrid) haben keinen Anspruch auf die 0,5-Prozent-Regelung – sie werden als normale Verbrenner mit 1 Prozent versteuert[1].
Plug-in-Hybride mit 0,5-Prozent-Berechtigung 2026
Modelle mit über 100 km E-Reichweite
Diese PHEVs übertreffen die Mindestanforderung deutlich und sind damit zukunftssicher:
| Modell | E-Reichweite (WLTP) | Preis ab | CO₂-Emission |
|---|---|---|---|
| VW Passat Variant eHybrid | 122 km | 52.405 € | 13 g/km |
| Mercedes E 300 e | 117 km | 68.450 € | 14 g/km |
| Mercedes S 450 e | 117 km | 114.150 € | 17 g/km |
| VW Tiguan eHybrid | 112 km | 48.990 € | 13 g/km |
| Mercedes C 300 e T-Modell | 113 km | 61.900 € | 15 g/km |
| Audi A5 Limousine e-hybrid | 110 km | ca. 57.000 € | 16 g/km |
| BMW X5 xDrive50e | 108 km | 91.200 € | 24 g/km |
| Audi A6 Avant e-hybrid | 100 km | ca. 72.000 € | 18 g/km |
| MG HS PHEV | 100 km | 39.990 € | 18 g/km |
Der MG HS PHEV sticht als günstigster PHEV mit hoher Reichweite hervor – unter 40.000 Euro für 100 km elektrische Reichweite[5]. Für preisbewusste Firmenwagen-Nutzer eine interessante Option.
Modelle zwischen 80 und 100 km E-Reichweite
Diese Fahrzeuge erfüllen die 80-km-Grenze knapp, sollten aber für den Steuerbonus ausreichen:
| Modell | E-Reichweite (WLTP) | Preis ab | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| BMW 2er Active Tourer | 80 km | 43.990 € | Grenzwertig – reale 65-70 km |
| BMW X5 | 87 km | 83.300 € | Knapp über Grenze |
| Volvo XC60 Recharge | 82 km | 65.250 € | Volvo bestätigt Qualifikation[6] |
| Volvo XC90 Recharge | 80 km | 89.400 € | Mindestens City-Reichweite 80 km |
| Porsche Cayenne E-Hybrid | 80 km | 94.000 € | Knapp qualifiziert |
(Vollständige Offenlegung: Bei Modellen mit genau 80 km Reichweite würde ich persönlich nachhaken, ob der Wert auch unter realen Bedingungen hält – besonders im Winter kann die elektrische Reichweite um 20-30% einbrechen.)
Modelle, die NICHT mehr qualifizieren
Seit 2025 fallen diese beliebten PHEVs aus der Förderung:
| Modell | E-Reichweite (WLTP) | Status |
|---|---|---|
| BMW 330e | 57–61 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| BMW X1 xDrive25e | 50 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| BMW X3 | 50 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Cupra Formentor e-HYBRID | 54–58 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Cupra Leon e-HYBRID | 59–63 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Ford Kuga PHEV | 64 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Hyundai Tucson PHEV | 62 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Mercedes A-Klasse PHEV | 73–76 km | Nur noch 1% Versteuerung |
| Mini Countryman SE | 51 km | Nur noch 1% Versteuerung |
Wer einen dieser PHEVs noch 2024 zugelassen hat, profitiert vom Bestandsschutz[4]. Neubestellungen ab 2025 dagegen werden mit 1 Prozent versteuert.
Bestandsschutz: Was gilt für ältere Fahrzeuge?
Hier ist die gute Nachricht für alle, die vor 2025 bestellt haben: An der Besteuerung ändert sich nichts[4]. Ein PHEV mit Erstzulassung Dezember 2024 und 65 km Reichweite behält die 0,5-Prozent-Versteuerung bis zum Ende der Nutzungsdauer – auch wenn diese bis 2028 oder länger läuft.
Die Förderung für qualifizierte Fahrzeuge gilt bei Erstzulassung bis Ende 2030[2]. Das heißt: Wer heute einen VW Passat eHybrid mit 122 km bestellt, ist für die gesamte voraussichtliche Nutzungsdauer abgesichert.
Kurzer Realitätscheck: In Motor-Talk-Foren diskutieren Nutzer, ob die 80-km-Grenze ab 2026 weiter steigen könnte[7]. Gesetzlich ist das aktuell nicht vorgesehen, aber die Ampel-Regierung hatte schon einmal überrascht. Bei Modellen knapp über der Grenze würde ich etwas Puffer einkalkulieren.
Steuerliche Ersparnis konkret berechnet
Rechenbeispiel Mercedes C 300 e
Bruttolistenpreis: 61.900 Euro
| Regelung | Monatlicher geldwerter Vorteil | Jährliche Steuer bei 42% |
|---|---|---|
| 1,0% (ohne Qualifikation) | 619 € | 3.120 € |
| 0,5% (mit Qualifikation) | 309,50 € | 1.560 € |
| Ersparnis | 309,50 €/Monat | 1.560 €/Jahr |
Bei einem Firmenwagen, der vier Jahre genutzt wird, summiert sich die Steuerersparnis auf über 6.000 Euro. Das ist kein Kleingeld.
Noch interessanter wird es bei hochpreisigen Modellen: Ein BMW X5 xDrive50e mit 91.200 Euro Listenpreis spart jährlich rund 2.300 Euro Steuern gegenüber der 1-Prozent-Regelung.
Tipps für die Firmenwagen-Wahl
Wer bei Hybrid-Modellen zwischen mehreren Varianten schwankt, sollte diese Punkte beachten:
- Wählen Sie die große Batterie-Option: Bei VW, Mercedes und BMW gibt es oft verschiedene PHEV-Varianten. Die teurere Batterieoption mit mehr Reichweite kann sich durch die Steuerersparnis schnell rechnen.
- Prüfen Sie die WLTP-Werte genau: Die Hersteller geben unterschiedliche Werte an – Combined (kombiniert) und EAER City (Stadtreichweite). Für die 0,5-Prozent-Regelung zählt die WLTP-Gesamtreichweite.
- Bestellzeitpunkt dokumentieren: Bei knappen Lieferzeiten kann ein vor Jahresende bestelltes Fahrzeug erst 2026 zugelassen werden. Entscheidend für die Voraussetzungen ist das Datum der Erstzulassung – nicht der Bestellung.
Die Zukunft der Antriebsarten zeigt klar Richtung Elektrifizierung. PHEVs bleiben als Übergangstechnologie steuerlich attraktiv, solange sie die verschärften Reichweiten-Anforderungen erfüllen.
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Wichtigste Erkenntnisse
- Ab 2025 gilt: Mindestens 80 km elektrische Reichweite (WLTP) oder max. 50 g CO₂/km für die 0,5-Prozent-Regelung[1]
- Verlängerung bis 2030: Die Förderung wurde für qualifizierte Fahrzeuge bestätigt[2]
- Bestandsschutz: Vor 2025 zugelassene PHEVs behalten ihre günstige Versteuerung[4]
- Top-Modelle 2026: VW Passat eHybrid (122 km), Mercedes E 300 e (117 km) und VW Tiguan eHybrid (112 km) übertreffen die Grenze deutlich[3]
- Preistipp: MG HS PHEV mit 100 km Reichweite ab 39.990 Euro[5]
- Nicht mehr qualifiziert: BMW 330e, Cupra Leon/Formentor, Ford Kuga – alle unter 80 km[3]
Häufige Fragen (FAQs)
Gilt die 0,5-Prozent-Regelung auch für Vollhybride wie den Toyota Prius?
Nein. Die 0,5-Prozent-Regelung gilt ausschließlich für extern aufladbare Plug-in-Hybride[1]. Vollhybride (FHEV) und Mild-Hybride (MHEV) werden steuerlich wie normale Verbrenner behandelt und unterliegen der 1-Prozent-Regelung. Nur PHEVs mit Ladestecker qualifizieren sich – vorausgesetzt, sie erfüllen die Reichweiten- oder CO₂-Anforderungen.
Was passiert, wenn mein PHEV im Winter weniger als 80 km schafft?
Für die Steuer zählt ausschließlich die WLTP-Reichweite des Herstellers – nicht der reale Winterverbrauch[1]. Solange das Datenblatt 80 km oder mehr ausweist, bleibt die 0,5-Prozent-Regelung erhalten. Praktisch relevant ist das bei Modellen knapp über der Grenze: Der BMW 2er Active Tourer mit 80 km WLTP schafft im Winter vielleicht nur 60 km real – steuerlich ist das unerheblich.
Muss ich nachweisen, dass ich tatsächlich elektrisch fahre?
Aktuell nicht. Es gibt keine Nutzungspflicht für den Elektroantrieb[2]. Sie könnten theoretisch einen PHEV nie laden und trotzdem von der 0,5-Prozent-Regelung profitieren. Politisch wird diskutiert, ob künftig eine „E-Quote” nachgewiesen werden muss – konkrete Gesetzesvorhaben gibt es aber nicht.
Was kostet es, wenn mein PHEV nicht qualifiziert ist?
Die Differenz zwischen 0,5 und 1,0 Prozent beträgt bei einem 50.000-Euro-Fahrzeug monatlich 250 Euro geldwerten Vorteil. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz sind das 105 Euro mehr Lohnsteuer pro Monat – rund 1.260 Euro jährlich. Bei längerer Nutzung summiert sich das auf mehrere tausend Euro Mehrbelastung.
Gelten für reine Elektroautos andere Regeln?
Ja. Reine E-Autos profitieren von noch günstigeren Konditionen: Bei einem Listenpreis bis 70.000 Euro (ab Juli 2025: 100.000 Euro) greift die 0,25-Prozent-Regelung[4]. Das ist nochmals die Hälfte der PHEV-Regelung. Für teure E-Autos über dieser Grenze gilt dann die 0,5-Prozent-Regelung – identisch mit qualifizierten Plug-in-Hybriden.
Quellen
- AutoScout24. (2025). Hybrid-Dienstwagen: Alle wichtigen steuerlichen Infos. https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/auto-unterhalt/hybrid-dienstwagen/
- VWFS. (2026). 0,25-%- und 0,5-%-Regelung: Das gilt für E-Firmenwagen. https://www.vwfs.de/geschaeftskunden/magazin-flotte/dienstwagen/0-5-prozent-regelung.html
- Leasingmarkt.de. (2024). Plug-in-Hybride mit hoher elektrischer Reichweite. https://www.leasingmarkt.de/magazin/fahrzeugberatung/plug-in-hybride-mit-hoher-reichweite
- eMobility.energy. (2025). E-Auto als Dienstwagen: Steuerliche Regelungen 2026. https://www.emobility.energy/e-auto-magazin/e-auto-dienstwagen-steuer-2026
- ADAC. (2025). Plug-in-Hybrid-Autos: Modelle, Reichweiten, Kosten, Verbrauch. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/auto/plug-in-hybrid/
- Volvo Cars. (2025). Dienstwagenbesteuerung. https://www.volvocars.com/de/l/beratung-und-kauf/business/dienstwagenbesteuerung/
- Motor-Talk Forum. (2025). Dienstwagen Versteuerung Hybrid ab 2026. https://www.motor-talk.de/forum/dienstwagen-versteuerung-hybrid-ab-2026-t8242247.html
Ich bin Senior Automotive Analyst bei KFZPick. Mit langjähriger Branchenerfahrung biete ich fundierte Fahrzeugbewertungen, detaillierte Tests und objektive Analysen, um Leser bei fundierten Entscheidungen im Automobilbereich zu unterstützen.









