Mit welchen Krankheiten darf man kein Auto fahren?

Chien Nguyen Van 08/01/2026
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    Bei Krankheiten, die Bewusstsein, Reaktionsfähigkeit oder Wahrnehmung beeinträchtigen, kann ein ärztliches Fahrverbot drohen. Die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) listet alle relevanten Erkrankungen auf: Epilepsie, schwere Herzrhythmusstörungen, Diabetes mit Unterzuckerungsneigung, schwere Depressionen und Psychosen gehören dazu[1]. Ein generelles Fahrverbot gilt jedoch selten – meist entscheidet der Einzelfall mit ärztlichem Gutachten[2].

    Was die Anlage 4 FeV regelt

    Die Fahrerlaubnisverordnung definiert in Anlage 4 genau, welche Krankheiten die Fahreignung beeinträchtigen können[1]. Dabei geht es nicht um ein pauschales Verbot, sondern um eine Risikobewertung.

    Hier ist die Sache: Nicht jede Erkrankung führt automatisch zum Führerscheinentzug. Die Behörde prüft, ob eine „bedingte Eignung” vorliegt – also ob Sie unter bestimmten Auflagen weiterhin fahren dürfen[2]. Das kann regelmäßige ärztliche Kontrollen bedeuten, bestimmte Fahrzeugumbauten oder zeitliche Beschränkungen.

    Die Fahrerlaubnisklassen spielen dabei eine Rolle. Für Pkw-Fahrer (Klasse B) gelten oft mildere Regeln als für Lkw- oder Busfahrer (Klassen C und D)[1]. Ein Berufskraftfahrer mit Diabetes muss strengere Auflagen erfüllen als ein Privatfahrer mit derselben Erkrankung.

    Körperliche Erkrankungen mit Fahrverbot

    Herz-Kreislauf-Erkrankungen

    Bei Herzproblemen kommt es auf die Schwere an:

    ErkrankungFahreignung Klasse BFahreignung Klasse C/D
    Herzrhythmusstörungen mit BewusstlosigkeitNeinNein
    Nach Herzschrittmacher-ImplantationJa, mit KontrollenJa, mit Kontrollen
    Blutdruck ≥180/110 mmHgIn der Regel jaEinzelfallentscheidung
    Herzinfarkt (EF >35%)Ja, nach 6 WochenJa, nach 6 Wochen
    Schwere Herzinsuffizienz (NYHA IV)NeinNein

    Quelle: Anlage 4 FeV[1]

    Nach einem Herzinfarkt dürfen Sie in der Regel nach sechs Wochen wieder ans Steuer – vorausgesetzt, die Herzfunktion (Ejektionsfraktion) liegt über 35 Prozent[1]. Ein kardiologisches Gutachten ist Pflicht.

    Diabetes mellitus

    Diabetiker können fahren – aber nicht alle und nicht immer. Das entscheidende Kriterium: Wie hoch ist das Risiko einer schweren Unterzuckerung (Hypoglykämie)?

    Bei Diabetes ohne Insulintherapie oder mit Medikamenten mit niedrigem Hypoglykämierisiko besteht normalerweise volle Fahreignung[1]. Insulinpflichtige Diabetiker brauchen eine ungestörte Wahrnehmung von Unterzuckerungssymptomen. Wer diese nicht mehr spürt oder wiederholt schwere Hypoglykämien hatte, verliert die Fahreignung für mindestens drei Monate[1].

    Epilepsie

    Bei Epilepsie gilt: mindestens zwölf Monate anfallsfrei, dann ist Autofahren (Klasse B) wieder möglich[3]. Für Berufskraftfahrer gelten fünf Jahre Anfallsfreiheit ohne Medikamente[1]. Ein einzelner Anfall ohne Epilepsie-Diagnose erfordert sechs Monate Fahrpause.

    Sehvermögen und Gehör

    Sehstörungen werden in Anlage 6 FeV separat geregelt. Bei Gesichtsfeldeinschränkungen oder starker Kurzsichtigkeit kann eine Brille als Auflage genügen. Bei Hörverlust ab 60 Prozent ist Autofahren grundsätzlich erlaubt – solange keine zusätzlichen Störungen wie Gleichgewichtsprobleme vorliegen[1].

    Mit welchen psychischen Krankheiten darf man kein Auto fahren?

    Psychische Erkrankungen werden in der Anlage 4 FeV unter Punkt 7 behandelt. Die Begutachtungsleitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen konkretisieren das[4].

    Depressionen

    Eine leichte bis mittelschwere Depression schließt das Autofahren nicht aus[4]. Fahruntauglich sind Sie bei:

    • Sehr schweren Depressionen mit wahnhaften Symptomen
    • Akuter Suizidalität
    • Depressiv-stuporösen Zuständen (starke Verlangsamung)
    • Mehreren schweren depressiven Phasen in kurzen Intervallen[5]

    Die Fahreignung kehrt zurück, sobald alle fahrrelevanten Symptome abgeklungen sind und die Medikamente keine dämpfende Wirkung mehr haben[4].

    Manische Phasen und bipolare Störung

    Während einer Manie ist Autofahren tabu – auch bei geringer Symptomausprägung[6]. Die typische Selbstüberschätzung, Impulsivität und das verringerte Schlafbedürfnis machen sicheres Fahren unmöglich. Nach Abklingen der Phase und stabiler Einstellung ist Fahren wieder möglich.

    Schizophrenie und Psychosen

    Bei akuten schizophrenen Psychosen besteht keine Fahreignung[5]. Nach erfolgreicher Behandlung und zwölfmonatiger Stabilität kann die Eignung wiederhergestellt werden – ein fachärztliches Gutachten entscheidet. Ähnliches gilt für akute organische Psychosen[5].

    Demenz

    Bei schwerer Altersdemenz und schweren Persönlichkeitsveränderungen durch pathologische Alterungsprozesse besteht keine Fahreignung[5]. Bei leichter bis mittelschwerer Demenz ist eine Einzelfallprüfung nötig. Das Tückische: Betroffene erkennen ihre Einschränkungen oft nicht selbst.

    Was Medikamente für die Fahreignung bedeuten

    Viele Psychopharmaka haben eine dämpfende Wirkung – Antipsychotika, bestimmte Antidepressiva, Benzodiazepine[7]. In der Einstellungsphase oder bei Dosisänderungen gilt generell: nicht ans Steuer.

    Die kurze Antwort? Solange die medikamentöse Wirkung nicht vollständig abgeklungen ist, besteht ein Fahrverbot für alle Fahrzeugklassen[7]. Nach stabiler Einstellung und wenn keine Nebenwirkungen wie Müdigkeit, Schwindel oder verlangsamte Reaktionen auftreten, ist Fahren wieder erlaubt.

    Fragen Sie Ihren Arzt konkret: „Darf ich mit diesem Medikament Auto fahren?” Er muss Sie aufklären und kann das Fahrverbot im Zweifel dokumentieren. Ihre Kfz-Versicherung kann bei einem Unfall unter Medikamenteneinfluss die Leistung verweigern.

    Impfungen bei Autoimmunerkrankungen – was empfohlen wird

    Die STIKO (Ständige Impfkommission) empfiehlt Menschen mit Autoimmunerkrankungen alle Standardimpfungen plus zusätzliche Indikationsimpfungen[8]. Der Grund: Ein geschwächtes Immunsystem macht anfälliger für schwere Infektionsverläufe.

    ImpfungEmpfehlung bei Autoimmunerkrankung
    Grippe (Influenza)Jährlich empfohlen
    PneumokokkenEinmalig mit PCV20 (Stand 2025)
    COVID-19Grundimmunisierung + Auffrischung
    Herpes zoster (Gürtelrose)Ab 18 Jahren bei Immundefizienz
    Tetanus/Diphtherie/PertussisAuffrischung alle 10 Jahre

    Quelle: RKI, STIKO[8][9]

    Totimpfstoffe gelten als sicher bei Immunsuppression[8]. Bei Lebendimpfstoffen (Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber) ist Vorsicht geboten: Während einer immunsuppressiven Therapie sollten diese nicht verabreicht werden[8]. Sprechen Sie vor jeder Impfung mit Ihrem behandelnden Arzt.

    Was passiert, wenn Sie trotz Fahrverbot fahren?

    Wer fahruntauglich ist und dennoch fährt, macht sich strafbar[4]. Bei einem Unfall drohen:

    • Strafrechtliche Konsequenzen (Gefährdung des Straßenverkehrs)
    • Entzug der Fahrerlaubnis
    • Versicherung kann Leistung verweigern oder Regress fordern
    • Persönliche Haftung für Schäden

    Die Führerscheinstelle erfährt in der Regel nicht automatisch von Ihrer Erkrankung. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. Aber: Bei einem Unfall oder einer Verkehrskontrolle kann die Behörde ein medizinisches Gutachten anordnen[2]. Und wenn sich herausstellt, dass Sie von Ihrer Fahruntauglichkeit wussten, wird es teuer. Richtiges Verhalten im Straßenverkehr bedeutet auch, die eigenen Grenzen zu kennen.

    Wie Sie Ihre Fahreignung prüfen lassen

    Wenn Sie unsicher sind, ob Sie noch fahren dürfen, gibt es mehrere Anlaufstellen:

    Ihr behandelnder Facharzt kann eine erste Einschätzung geben. Für ein offizielles Gutachten brauchen Sie einen Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation. In komplexen Fällen – etwa bei Kombination aus körperlicher und psychischer Erkrankung – ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nötig[1].

    Die Kosten für ein verkehrsmedizinisches Gutachten liegen zwischen 100 und 300 Euro. Eine MPU kostet 350 bis 750 Euro. Diese Kosten tragen Sie selbst. Welche Papiere Sie dabei brauchen, erfahren Sie bei der Führerscheinstelle.

    Wichtigste Erkenntnisse

    • Die Anlage 4 FeV regelt, welche Krankheiten die Fahreignung beeinträchtigen – ein pauschales Verbot ist selten, meist entscheidet der Einzelfall[1]
    • Bei Epilepsie gilt: mindestens 12 Monate anfallsfrei für Pkw-Führerschein, 5 Jahre für Berufskraftfahrer[3]
    • Schwere Depressionen mit Suizidalität oder wahnhaften Symptomen schließen das Autofahren aus – leichte bis mittelschwere nicht[4]
    • Während manischer Phasen besteht immer ein Fahrverbot, auch bei geringer Symptomausprägung[6]
    • Viele Psychopharmaka erfordern in der Einstellungsphase ein Fahrverbot, nach stabiler Einstellung ist Fahren meist wieder möglich[7]
    • Bei Autoimmunerkrankungen empfiehlt die STIKO alle Standardimpfungen plus Grippe, Pneumokokken und Herpes zoster[8]

    Häufige Fragen (FAQs)

    Muss ich meine Krankheit der Führerscheinstelle melden?

    Nein, eine Meldepflicht besteht nicht[2]. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht und dürfen ohne Ihre Einwilligung keine Informationen weitergeben. Sie sind aber selbst dafür verantwortlich, nicht fahruntauglich zu fahren. Bei einem Unfall kann die Behörde ein Gutachten anordnen – und wenn Sie von Ihrer Einschränkung wussten, drohen strafrechtliche Konsequenzen.

    Darf ich mit Bluthochdruck Auto fahren?

    In den meisten Fällen ja. Bluthochdruck allein ist kein Hinderungsgrund[1]. Erst bei sehr hohen Werten (≥180 mmHg systolisch und/oder ≥110 mmHg diastolisch) oder wenn zusätzlich Symptome wie Sehstörungen oder neurologische Ausfälle auftreten, ist die Fahreignung eingeschränkt. Nach erfolgreicher Behandlung und stabilen Werten können Sie wieder fahren.

    Ab wann darf ich nach einem Krampfanfall wieder fahren?

    Bei einem einzelnen Anfall ohne Epilepsie-Diagnose gilt eine Fahrpause von sechs Monaten[3]. Bei diagnostizierter Epilepsie müssen Sie mindestens zwölf Monate anfallsfrei sein. Ein neurologisches Gutachten bestätigt dann die Fahreignung. Für Berufskraftfahrer gelten strengere Regeln: fünf Jahre Anfallsfreiheit ohne Medikamente.

    Darf ich mit ADHS Auto fahren?

    Ja, ADHS allein schließt das Autofahren nicht aus. Bei gut eingestellter Medikation und stabiler Symptomatik besteht Fahreignung[7]. Methylphenidat (Ritalin) kann die Fahrfähigkeit sogar verbessern, weil es Konzentration und Impulskontrolle fördert. In der Einstellungsphase oder bei Dosisänderung sollten Sie aber nicht fahren.

    Verliere ich meinen Führerschein bei einer Depression?

    Nicht automatisch. Eine leichte bis mittelschwere Depression beeinträchtigt die Fahreignung in der Regel nicht[4]. Nur bei sehr schweren Verläufen mit Suizidalität, Wahnvorstellungen oder extremer Antriebshemmung ist Autofahren verboten. Nach Abklingen der Symptome und stabiler Einstellung kehrt die Fahreignung zurück – oft ohne behördliche Prüfung, wenn kein Vorfall bekannt wurde.

    Quellen

    1. Buzer.de. (2024). Anlage 4 FeV – Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. https://www.buzer.de/Anlage_4_FeV.htm
    2. Führerscheinfix. (2025). Anlage 4 FeV: Ärztliches Fahrverbot bei Krankheit.
      Anlage 4 FeV: Ärztliches Fahrverbot bei Krankheit
    3. Bußgeldkatalog.de. (2025). Anlage 4 FeV über ein ärztliches Fahrverbot.
      Die Anlage 4 FeV bestimmt ein ärztliches Fahrverbot
    4. Betanet. (2024). Depressionen – Autofahren und Fahrerlaubnis. https://www.betanet.de/depressionen-autofahren.html
    5. Focus Online. (2024). Krank, schwerhörig, depressiv – wann Sie noch Auto fahren dürfen. https://www.focus.de/auto/
    6. Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Hessen. Führerscheinentzug bei psychischen Erkrankungen. https://www.lvpeh.de/arbeitsgruppen/fuehrerscheinentzug.html
    7. REHADAT. Fahreignung bei bestimmten Beeinträchtigungen. https://www.rehadat-kfz-anpassung.de/fahrerlaubnis/fuehrerschein/fahreignung-einschraenkung/
    8. Pfizer Pro. (2023). Impfen bei Immunsuppression und chronischen Erkrankungen. https://www.pfizerpro.de/therapiegebiete/impfen-bei-immunsuppression
    9. Robert Koch-Institut. (2025). Hinweise zum Impfen bei Immundefizienz – STIKO. https://www.rki.de/

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