Schnellantwort: Auf die Frage „Welche Versicherungen braucht man für ein Auto?“ lautet die Antwort in Deutschland: Gesetzlich vorgeschrieben ist ausschließlich…
Schnellantwort: Auf die Frage „Welche Versicherungen braucht man für ein Auto?“ lautet die Antwort in Deutschland: Gesetzlich vorgeschrieben ist ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ohne diese Pflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) sowie weitere Zusatzleistungen sind hingegen freiwillig. Welche Kaskovariante sinnvoll ist, richtet sich primär nach dem Restwert und dem Alter des Autos sowie den persönlichen Sicherheitsbedürfnissen.
Wichtige Punkte:
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegen möchte, benötigt zwingend eine Versicherung. Diese Regelung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, damit Unfallopfer in jedem Fall eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Die gesetzliche Grundlage für diese Pflicht ist in § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) verankert. Demnach ist jeder Halter eines Kraftfahrzeugs mit Standort in Deutschland verpflichtet, für sich und die Mitfahrer eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wer ein Fahrzeug ohne den erforderlichen Versicherungsschutz auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht, macht sich strafbar. Die Zulassungsbehörden gleichen das Bestehen des Schutzes digital über die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ab.
Der Umfang des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes is in § 4 PflVG geregelt. Die konkreten Beträge, die ein Versicherer im Schadensfall mindestens abdecken muss, sind in der Anlage zu § 4 Absatz 2 PflVG festgelegt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen je Schadensfall betragen:
Hinweis: Da schwere Unfälle mit Personenschäden und lebenslangen Rentenzahlungen die gesetzlichen Mindestsummen überschreiten können, bieten fast alle Versicherungsgesellschaften standardmäßig Verträge mit deutlich höheren Pauschaldeckungssummen an. Diese liegen meist bei 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Deckung pro geschädigte Person in der Regel auf 12 bis 15 Millionen Euro begrenzt ist. Verbraucherschützer empfehlen stets die Wahl dieser höheren Deckungssummen, da der jährliche Aufpreis minimal ist.
Während die Haftpflichtversicherung Schäden an Dritten reguliert, schützen die Kaskoversicherungen das eigene Fahrzeug. Der Umfang der Absicherung lässt sich in drei Stufen einteilen.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug fremde Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sie deckt nie das eigene Auto. Optional lässt sich die Mallorca-Police integrieren, die beim Fahren eines Mietwagens im Ausland die dort oft zu niedrige Deckung ergänzt.
Die Teilkasko ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, für die kein konkreter Verursacher haftbar gemacht werden kann. Zum Leistungsumfang gehören:
Bei der Teilkasko gibt es keine Rückstufung im Schadensfall. Die Versicherungsprämie bleibt also unabhängig von gemeldeten Schäden stabil, da es hier keine Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt.
Die Vollkasko bietet den umfassendsten Schutz für das eigene Auto. Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko und erweitert diese um zwei wesentliche Säulen:
Im Gegensatz zur Teilkasko basiert die Vollkasko auf Schadenfreiheitsklassen. Nach einem regulierten Schadensfall erfolgt eine Rückstufung der SF-Klasse im folgenden Kalenderjahr, was die Prämie erhöht.
Die folgende Übersicht zeigt, welcher Versicherungsbaustein bei typischen Schadensszenarien im Alltag einspringt und welche Selbstbeteiligung üblich ist.
Analyse: Die Unterscheidung zwischen Diebstahl des Autos und Diebstahl aus dem Auto ist essenziell. Die Kaskoversicherung haftet ausschließlich für fest mit dem Auto verbundene Teile. Lose Gegenstände wie Smartphones, Sportgeräte oder Reisegepäck fallen in den Zuständigkeitsbereich der Hausratversicherung, sofern diese eine entsprechende Außenversicherungsklausel enthält.
Welche Versicherungsdeckung wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt primär vom aktuellen Zeitwert des Kraftfahrzeugs ab.
Zusätzlich zu den drei Hauptversicherungen bieten Gesellschaften diverse Zusatzoptionen an. Einige sind nützlich, andere oft überflüssig.
Die Beiträge der Autoversicherung werden maßgeblich durch die jährlichen Einstufungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beeinflusst. Diese Klassen reflektieren das Schadengeschehen der vergangenen Jahre.
In der Typklassenstatistik für das Jahr 2026 kommt es zu spürbaren Verschiebungen. Der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen, erklärte dazu:
„Der GDV hat für rund 5,9 Millionen Autofahrende höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung berechnet, für rund 4,5 Millionen niedrigere Typklassen.“
Asmussen fügte hinzu, dass extreme Veränderungen selten seien:
„Große Sprünge sind die Ausnahme, nur für wenige Modelle geht es um mehr als eine Klasse nach oben oder nach unten.“
Auch bei den Regionalklassen, welche die Schadenbilanzen der einzelnen Zulassungsbezirke widerspiegeln, gibt es laut GDV-Meldung für 2026 Neuerungen. Rund 5 Millionen Autofahrer in 48 Bezirken werden in der Haftpflicht höhergestuft, während etwa 5,3 Millionen Fahrer in 51 Bezirken von besseren Einstufungen profitieren. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten bleiben die Regionalklassen stabil.
Die jährlichen Versicherungsprämien hängen von einer Vielzahl individueller Faktoren ab, wie dem Wohnort, dem Alter des jüngsten Fahrers, der jährlichen Kilometerleistung und der Schadenfreiheitsklasse.
Durchschnittliche Preisspannen für das Jahr 2026 im Überblick:
Wer die Anschaffung eines Autos plant und die laufenden Versicherungskosten kalkulieren möchte, sollte auch die Motorisierung berücksichtigen. Im Ratgeber zum Thema Benzin oder Diesel finden Sie detaillierte Vergleiche zu den Unterhaltskosten beider Antriebsarten.
Es gibt bewährte Strategien, um die jährlichen Kosten für die Autoversicherung spürbar zu reduzieren:
Der Wechsel der Kfz-Versicherung ist unkompliziert, erfordert jedoch die Einhaltung gesetzlicher Fristen.
Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie nachweisen können, dass Sie das Fahrzeug rechtmäßig und mit Versicherungsschutz führen.
Hinweis: Der eigentliche Versicherungsschein (die Police) gehört nicht ins Auto, sondern sollte sicher zu Hause aufbewahrt werden.
Kommt es zu einem Verkehrsunfall oder einem Kaskoschaden, ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt.
Hagelschäden am Fahrzeug werden über die Teilkaskoversicherung reguliert. Da Hagel ein Elementarereignis ist, erfolgt bei der Schadensregulierung keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse. Der Halter trägt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Sturmschäden ab Windstärke 8 werden von der Teilkaskoversicherung übernommen. Fällt ein Baum auf das Auto, zahlt die Teilkasko ebenfalls die Reparaturkosten oder den Zeitwert bei Totalschaden. Liegt die Windstärke unter 8, haftet unter Umständen die Vollkaskoversicherung oder der Baumeigentümer bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Der Diebstahl des kompletten Fahrzeugs sowie fest eingebauter Zubehörteile wird durch die Teilkasko reguliert. Werden lose Gegenstände wie Taschen, Geldbörsen oder Laptops aus dem Innenraum entwendet, ist die Hausratversicherung des Halters zuständig, sofern eine Außenversicherung im Vertrag integriert ist.
Mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus) wie Kratzer im Lack oder abgetretene Außenspiegel zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Direkte Bissschäden durch Marder an Schläuchen oder Kabeln übernimmt die Teilkasko, wobei darauf zu achten ist, dass auch Folgeschäden (z. B. Überhitzung des Motors) im Tarif abgedeckt sind.
Wenn Sie mit einem fremden Auto fahren, greift primär die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters. Verursachen Sie einen Unfall, wird der Schadensverlauf des Halters belastet. Bei Carsharing-Anbietern ist eine Vollkaskoversicherung standardmäßig im Mietpreis enthalten, allerdings mit einer vertraglich festgelegten Selbstbeteiligung von meist 500 bis 1.500 Euro.
Für Fahrzeuge mit einem geringen Restwert unter 1.500 Euro reicht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung vollkommen aus. Zusätzliche Kaskobeiträge stehen hier in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zur potenziellen Entschädigungssumme im Schadensfall.
Günstig in der Versicherung sind meist Kleinwagen mit geringer Schadensquote wie der VW Up oder der Opel Corsa. Höhere Kosten weisen oft SUVs und leistungsstarke Oberklassefahrzeuge auf. Für 2026 führen die aktualisierten GDV-Klasseneinstufungen bei rund 5,9 Millionen Fahrzeugen zu einer Höherstufung in der Haftpflicht.
Für ein Versicherungsangebot benötigt die Gesellschaft die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und die Typschlüsselnummer (TSN) aus dem Fahrzeugschein (Feld 2.1 und 2.2). Zudem sind Angaben zur jährlichen Fahrleistung, dem nächtlichen Stellplatz, dem Alter der Fahrer sowie die Postleitzahl des Halters erforderlich. Um die genaue Konfiguration und Ausstattung zu prüfen, ist es hilfreich, die Ausstattung des Autos herauszufinden.
Fahranfänger starten in der Regel in der Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0). Über Sonderregelungen wie eine Zweitwagenversicherung der Eltern kann der Einstieg in SF 1/2 erfolgen. Der Wechsel der Versicherung erfolgt durch fristgerechte Kündigung des alten Vertrags bis zum Stichtag am 30. November und dem anschließenden Abschluss eines neuen Tarifs.
Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.