Aktuelles

Welche Versicherungen braucht man für ein Auto? Pflicht & Kasko 2026

Für ein Auto in Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie erfolgt keine…

Chien Nguyen Van
Seite 1

Für ein Auto in Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie erfolgt keine Zulassung[3]. Die gesetzliche Mindestdeckung liegt laut § 4 PflVG bei 7,5 Mio. € für Personen-, 1,22 Mio. € für Sach- und 50.000 € für Vermögensschäden[1]. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig; Zusatzbausteine wie Schutzbrief, Fahrerschutz, GAP oder Kfz-Rechtsschutz ergänzen den Schutz je nach Fahrzeug und Nutzung.

Seite 2

Key Takeaways

Seite 3
  • „Die Kfz-Haftpflicht ist laut § 1 PflVG Pflicht – ohne sie keine Zulassung, Fahren ohne sie ist Straftat.“
  • „Mindestdeckung laut § 4 PflVG: 7,5 Mio. € Personen-, 1,22 Mio. € Sach-, 50.000 € Vermögensschäden.“
  • „Teilkasko deckt Diebstahl, Brand, Hagel, Sturm ab Windstärke 8, Glasbruch, Wild- und Marderschäden.“
  • „Vollkasko ergänzt um Eigenverschulden, Vandalismus und Fahrerflucht am eigenen Auto.“
  • „Durchschnittsbeiträge 2026: Haftpflicht 683 € und Vollkasko-Paket rund 743 € pro Jahr laut CHECK24.“
  • „Diebstahl aus dem Auto zahlt immer die Hausratversicherung, nicht die Kfz-Versicherung.“
  • „Sonderkündigung zum Jahresende ist bis 30. November möglich, Sparpotenzial laut Verivox bis 49%.“
Seite 4

Welche Kfz-Versicherung ist in Deutschland Pflicht?

Pflicht in Deutschland ist ausschließlich die Kfz-Haftpflichtversicherung, vorgeschrieben durch § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes[3]. Ohne sie darf kein Fahrzeug zugelassen oder auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig.

Seite 5

Die Haftpflicht reguliert ausschließlich Schäden, die der Fahrer an Dritten verursacht – also Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Unfallgegnern, Fußgängern oder Radfahrern. Die gesetzlichen Mindestsummen nach § 4 PflVG gelten bundesweit einheitlich[1]. In der Praxis bieten Versicherer deutlich höhere Pauschaldeckungen, meist 100 Mio. € mit einer Begrenzung von 8–15 Mio. € je geschädigter Person[14].

Seite 6

Rechtlicher Hinweis: Wer ohne gültige Kfz-Haftpflicht fährt, begeht eine Straftat nach § 6 PflVG mit Freiheits- oder Geldstrafe und in der Regel Fahrerlaubnisentzug[3].

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Die 3 wichtigsten Kfz-Versicherungen

Seite 7

Die drei Bausteine Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko bauen aufeinander auf: Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko schützt vor Elementarschäden und Diebstahl, Vollkasko ergänzt selbstverschuldete Eigenschäden[5]. Welcher Baustein passt, hängt stark vom Fahrzeugalter und Restwert ab.

Seite 8

Eine Vollkaskoversicherung enthält immer auch den Leistungsumfang der Teilkasko. Bei einem Schaden entscheidet die Versicherung, welcher Baustein zuständig ist – Hagel beispielsweise wird auch bei bestehender Vollkasko über die Teilkasko reguliert, weil das die SF-Klasse schont[5].

Seite 9

Kfz-Haftpflicht – die gesetzliche Pflicht

Seite 10

Die Kfz-Haftpflicht zahlt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug fremde Personen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Sie deckt nie das eigene Auto. Optional lässt sich die Mallorca-Police integrieren, die beim Fahren eines Mietwagens im Ausland die dort oft zu niedrige Deckung ergänzt[5].

Seite 11

Teilkasko – Basisschutz für typische Elementarschäden

Seite 12

Die Teilkasko greift bei äußeren Einflüssen ohne eigenes Verschulden: Hagel, Sturm, Blitz, Überschwemmung, Brand, Diebstahl, Glasbruch, Marderbiss und Wildunfall[16]. Typische Selbstbeteiligungen liegen bei 150 €, 300 € oder 500 €. Sinnvoll ist Teilkasko ab einem Fahrzeug-Restwert von etwa 3.000 €.

Seite 13

Vollkasko – Rundumschutz für Neu- und Leasingfahrzeuge

Seite 14

Die Vollkasko umfasst alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus[5]. Leasinggeber schreiben sie fast immer vor, bei Finanzierung häufig ebenfalls. Typische Selbstbeteiligungen: 300 €, 500 € oder 1.000 € – die höhere SB senkt den Beitrag spürbar.

Seite 15

Experten-Tipp: Eine Selbstbeteiligung von 500/1.000 statt 150/150 senkt den Jahresbeitrag oft um 15–25% – bei geringer Schadenquote rechnet sich das meist innerhalb von zwei Jahren.

Freiwillige Zusatzbausteine: Welche Versicherungen sind sinnvoll?

Seite 16

Neben den drei Kernbausteinen bieten Versicherer zehn gängige Zusatzbausteine, die sich gezielt nach Nutzung einsetzen lassen[2]. Nicht alles davon ist für jeden Fahrer sinnvoll – doch einzelne Optionen machen im Schadenfall den entscheidenden Unterschied.

Seite 17
  • Schutzbrief / Pannenhilfe – Abschleppen, Mietwagen, Hotel im Pannenfall
  • Fahrerschutz – deckt eigene Verletzungen bei selbstverschuldetem Unfall
  • Insassenunfallversicherung – meist überflüssig bei privater Unfallversicherung
  • Auslandsschadenschutz – reguliert Unfälle im Ausland nach deutschem Recht
  • GAP-Deckung – schließt Lücke zwischen Zeitwert und Ablöse- oder Neuwert
  • Rabattschutz / Rabattretter – ein Schaden pro Jahr ohne Rückstufung
  • Werkstattbindung – bis 20% Beitragsnachlass gegen Werkstattvorgabe
  • Kfz-Rechtsschutz – empfehlenswert bei Unfall- und Verkehrsstreitigkeiten
  • Telematik-Tarif – bis 30% Bonus bei vorausschauendem Fahrstil
  • Neuwertentschädigung – Ersatz zum Neupreis für 12–24 Monate nach Zulassung
Seite 18

Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden? Die große Schaden-Matrix

Seite 19

Wer bei welchem Schaden zahlt, hängt von Verursacher und Schadensart ab: Haftpflicht bei Fremdschäden, Teilkasko bei Elementar- und Diebstahl, Vollkasko bei Eigenverschulden oder Vandalismus[5]. Die folgende Matrix deckt über 20 praktische Fälle ab.

Seite 20

Viele Fahrer unterschätzen, dass Schäden außerhalb des Fahrzeugs – etwa ein gestohlener Laptop – nicht über die Kfz-Versicherung laufen, sondern über die Hausratversicherung. Ebenso trennt sich bei fremden Fahrern die Zuständigkeit zwischen Fahrzeughalter und Fahrer.

Seite 21

Experten-Tipp: Diebstahl aus dem Auto (Handy, Laptop, Einkauf) zahlt immer die Hausratversicherung. Fest verbaute Teile wie das Werksradio fallen dagegen unter die Teilkasko.

Welche Versicherung zahlt, wenn ich ein fremdes Auto fahre?

Seite 22

Beim Fahren eines fremden Autos greift immer die Haftpflicht des Halters, nicht die des Fahrers[5]. Das gilt für geliehene Wagen im Freundeskreis genauso wie für Firmenfahrzeuge und Carsharing. Entscheidend ist, wer im Versicherungsvertrag als Fahrerkreis eingetragen ist.

Seite 23

Bei einem selbstverschuldeten Unfall mit einem geliehenen Auto reguliert die Haftpflicht des Halters den Fremdschaden, der Eigenschaden am Fahrzeug läuft bei Vollkasko über dessen Police. Die Schadenfreiheitsklasse sinkt dann beim Halter – ein häufig übersehenes Risiko beim Verleihen.

Seite 24

Experten-Tipp: Wer häufig fremde Autos fährt, sollte eine Fahrerschutz-Police oder die Mallorca-Police abschließen – sie springen ein, wenn die fremde Police nicht ausreicht.

Kfz-Versicherung für Fahranfänger, Senioren und Familien

Seite 25

Die Zielgruppe bestimmt den Beitrag stärker als das Modell[2]. Fahranfänger zahlen durch die SF-0-Einstufung Aufschläge von über 100%, Senioren und Wenigfahrer profitieren dagegen von deutlichen Rabatten.

Fahranfänger und junge Fahrer

Seite 26

Neulinge starten in der Regel in SF 0, bei der Zweitwagen-Regelung aus einem Elternvertrag oft in SF ½. Telematik-Tarife mit App-Tracking belohnen vorausschauendes Fahren mit bis zu 30% Nachlass. Je älter der Führerschein, desto günstiger der Tarif.

Familien mit Kindern

Seite 27

Für Familien lohnt sich ein offener Fahrerkreis mit Partner und Kindern, auch wenn er etwas teurer ist. Eine Insassenunfallversicherung ist nur nötig, wenn keine separate Unfallversicherung besteht.

Senioren

Seite 28

Einige Versicherer stufen Fahrer ab 70 oder 75 Jahren wieder höher ein. Ein Tarifvergleich lohnt sich hier besonders, weil die Spannen zwischen den Anbietern deutlich zunehmen. Wer weniger als 9.000 km pro Jahr fährt, profitiert zusätzlich vom Wenigfahrer-Tarif.

Seite 29

Kfz-Versicherung bei Leasing und Finanzierung

Leasinggeber und finanzierende Banken verlangen fast immer Vollkasko plus GAP-Deckung[2]. Grund: Sie schützen ihre Forderung gegen einen Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Jahren.

Seite 30
  • Leasing: Vollkasko meist vertraglich vorgeschrieben
  • Finanzierung: Bank verlangt häufig Vollkasko + GAP-Klausel
  • GAP-Deckung: schließt Differenz zwischen Zeitwert und Ablösewert
  • Neuwertentschädigung: 12–24 Monate Ersatz zum Neupreis empfehlenswert
  • Selbstbeteiligung: bei Leasing oft auf 500 €/1.000 € festgelegt
Seite 31

Experten-Tipp: Ohne GAP-Deckung droht im Totalschaden eine vierstellige Finanzierungslücke – die Police kostet nur 30–60 € pro Jahr extra.

Kfz-Versicherung für Sonderfahrzeuge: Oldtimer, E-Auto, Wohnmobil

Seite 32

Für bestimmte Fahrzeugtypen gibt es eigene Tarifwelten mit angepassten Leistungen[2]. Besonders bei E-Autos ist der Akku-Schutz entscheidend, weil Reparaturen mehrere tausend Euro kosten können.

Typklassen und Regionalklassen 2026: Was sich ändert

Seite 33

Für 2026 hat der GDV für rund 5,9 Millionen Autofahrer höhere Haftpflicht-Einstufungen vergeben, 4,5 Millionen profitieren von niedrigeren Typklassen[13]. Die neuen Klassen gelten seit den Meldungen von November 2025.

Seite 34
  • Typklassen Haftpflicht: Spanne 10–25, je nach Schadensbilanz
  • Typklassen Teilkasko: Spanne 10–33
  • Typklassen Vollkasko: Spanne 10–34
  • Regionalklassen: 1–12 (Haftpflicht/Vollkasko), 1–16 (Teilkasko)
  • 2026 teurer: viele E-Autos und SUVs mit hohen Reparaturkosten
  • 2026 günstiger: Kleinwagen und Kompaktmodelle mit guter Schadensbilanz[13]

Was kostet welches Auto in der Versicherung? (Durchschnittswerte 2026)

Seite 35

Im Bundesdurchschnitt zahlen CHECK24-Kunden 683 € pro Jahr für die Kfz-Haftpflicht und 743 € für Haftpflicht inklusive Vollkasko[6][7]. Die Spanne je nach Fahrzeug, Region und SF-Klasse ist allerdings enorm.

Seite 36

Wer einen günstigen Unterhalt sucht, findet im Ratgeber zu günstigen Autos in der Versicherung eine Modellübersicht mit Typklassen-Einstufung.

Wie spare ich bei der Kfz-Versicherung? 10 erprobte Spartipps

Seite 37

Das größte Sparpotenzial liegt im jährlichen Wechsel: laut Verivox-Modellrechnung bis zu 49%[11]. Schon kleine Anpassungen wie Werkstattbindung oder höhere Selbstbeteiligung senken den Beitrag deutlich.

Seite 38
  • Jährlich vergleichen zur Sonderkündigung am 30. November[11]
  • Werkstattbindung aktivieren (bis 20% Nachlass)
  • Selbstbeteiligung auf 500 €/1.000 € anheben
  • Wenigfahrer-Tarif bei unter 9.000 km pro Jahr
  • Garagen- oder Carport-Stellplatz angeben
  • Fahrerkreis einschränken auf Halter und Partner
  • Telematik-Tarif nutzen (bis 30% Bonus)
  • SF-Rabatt übertragen von Eltern oder Partner
  • Zweitwagen-Regelung für Kinder und Ehepartner
  • Jährlich zahlen statt monatlich spart bis 7% Aufschlag
Seite 39

Kfz-Versicherung wechseln: Fristen und Ablauf

Der Wechsel-Stichtag für kalenderjährliche Verträge ist der 30. November[12]. Bei Beitragserhöhung gilt zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Zugang der Rechnung[11].

Seite 40
  • Ordentliche Kündigung: zum 31. Dezember, Frist 30. November
  • Sonderkündigung: bei Beitragserhöhung, Schadenfall, Fahrzeugwechsel
  • Neue Versicherung: eVB-Nummer online abrufen
  • Wechsel-Service: neuer Versicherer kündigt die alte Police automatisch
  • Ummeldung: bei Halterbleib ist keine neue Zulassung nötig
Seite 41

Welche Kfz-Versicherungen sind 2026 die besten?

Seite 42

Bei der Anbieter-Wahl zählt neben dem Preis vor allem die Schadensregulierung[2]. HUK-Coburg, Allianz, AXA, DA Direkt, CosmosDirekt und VHV belegen regelmäßig die oberen Plätze in Testvergleichen. Testsieger wechseln dabei jährlich, weshalb ein eigener Tarifvergleich Pflicht bleibt.

Seite 43

Experten-Tipp: Ein Tarif mit 30 € mehr Jahresprämie, aber besserem Schadenservice, spart im Ernstfall tausende Euro – gerade bei Personenschäden oder komplexen Eigenschäden.

Welche Daten braucht die Versicherung, um ein Auto zu versichern?

Seite 44

Für den Abschluss einer Kfz-Versicherung fordert der Versicherer einen festen Satz Fahrzeug-, Halter- und Nutzungsdaten[2]. Die wichtigsten Angaben stehen direkt in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Seite 45
  • FIN (17-stellig)
  • HSN/TSN (Hersteller- und Typschlüsselnummer)
  • Erstzulassungsdatum
  • Neupreis oder Listenpreis
  • Jährliche Fahrleistung
  • Halterdaten (Name, Geburtsdatum, Beruf, Führerscheindatum)
  • Fahrerkreis (Halter, Partner, weitere Fahrer)
  • Nächtlicher Abstellort (Garage, Carport, Straße)
  • SF-Klasse und Vorversicherer
  • Bankverbindung für den SEPA-Einzug
Seite 46

Welche Versicherungsunterlagen muss ich im Auto mitführen?

Pflicht im Fahrzeug sind Zulassungsbescheinigung Teil I und Führerschein[2]. Der Versicherungsschein selbst muss nicht mitgeführt werden – nur die eVB-Nummer bei der Zulassung.

Seite 47
  • eVB-Nummer – nur zur Zulassung, danach nicht mehr nötig
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Pflicht gemäß § 11 FZV
  • Führerschein – Pflicht gemäß § 4 FeV
  • Europäischer Unfallbericht – empfohlen für jeden Schadenfall
  • Versicherungsschein / Grüne Karte – empfehlenswert bei Auslandsfahrten
Seite 48

Rechtlicher Hinweis: Fehlender Fahrzeugschein oder Führerschein wird mit einer Verwarnung von 10 € geahndet. Fahren ohne gültige Haftpflicht ist dagegen eine Straftat nach § 6 PflVG[3].

Schaden melden: Schritte, Fristen und Ablauf

Seite 49

Ein Schaden muss innerhalb einer Woche schriftlich beim eigenen Versicherer gemeldet werden[2]. Bei Diebstahl, Personenschäden oder Fahrerflucht ist zusätzlich die Polizei einzuschalten.

Seite 50
  • Sofort: Unfallstelle sichern, Warndreieck, Erste Hilfe, bei Personenschaden oder Fahrerflucht Polizei rufen
  • Vor Ort: Europäischen Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen, Zeugen notieren
  • Innerhalb 7 Tagen: Schaden schriftlich beim eigenen Versicherer anzeigen
  • Kasko-Schaden: Gutachter abwarten, Werkstatt erst nach Freigabe beauftragen
  • Diebstahl: sofort Polizei und Versicherung informieren, Zulassungsbescheinigung Teil II einreichen
Seite 51

Empfehlung: Welche Versicherung lohnt sich für welches Auto?

Als Faustregel gilt: Neuwagen brauchen Vollkasko, Gebrauchte mit 1.500–5.000 € Restwert fahren mit Teilkasko gut, und unter 1.500 € reicht die Pflicht-Haftpflicht[2].

Seite 52

Wer vor dem Fahrzeugkauf steht, findet passende Modelle im Ratgeber zu günstigen Autos im Unterhalt und im Überblick zu günstigen Autos für Fahrschüler.

Häufige Fragen (FAQs)

Welche Versicherung zahlt bei Hagelschaden am Auto?

Seite 53

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschaden oder Baum auf Auto?

Welche Versicherung zahlt bei Diebstahl des Autos und beim Diebstahl aus dem Auto?

Welche Versicherung zahlt bei Vandalismus, Kratzern und Marderschaden?

Seite 54

Welche Versicherung zahlt, wenn ich ein fremdes Auto fahre oder bei Carsharing?

Welche Versicherung brauche ich für ein 10 Jahre altes Auto oder unter 1.500 € Restwert?

Welche Autos kosten am wenigsten Versicherung, welche werden 2026 teurer?

Seite 55

Welche Daten und welche Nummer braucht die Versicherung?

Mit welcher SF-Klasse starte ich und wie wechsle ich die Kfz-Versicherung?

Quellen

Lust auf mehr Details?

Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.

Jetzt Artikel lesen Vollständigen Artikel lesen