Für ein 45 km/h Auto (Microcar) braucht man mindestens Führerschein AM – gilt für 2-sitzige Kleinkraftfahrzeuge bis 50 ccm oder 4 kW. Bei 4-Sitzern ist Klasse B (normaler Pkw-Führerschein) Pflicht. Dreirädrige Modelle über 50 ccm erfordern A1 oder A. Klasse B gilt immer für alle Varianten[1].
| Fahrzeugtyp (45 km/h) | Führerschein | Mindestalter |
|---|---|---|
| 2-Sitzer, ≤50 ccm, ≤45 km/h | AM | 15 oder 16 Jahre* |
| 4-Sitzer, ≤45 km/h | B (Pkw) | 17 (BF17) / 18 Jahre |
| Dreirad, >50 ccm, ≤15 kW | A1 | 16 Jahre |
| Dreirad, >50 ccm, >15 kW | A | 18 Jahre |
| 25 km/h gedrosselt (2-Sitzer) | AM | 15 oder 16 Jahre* |
*15 Jahre in: Brandenburg, MV, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen[1]
Ein 45 km/h Auto führerscheinfrei fahren – dieses Gerücht hält sich hartnäckig. Es stimmt nicht. Jedes Fahrzeug, das konstruktionsbedingt bis zu 45 km/h erreichen kann, ist in Deutschland führerscheinpflichtig[1]. Die gesetzliche Grundlage findet sich in §§ 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV): Führerscheinfrei sind ausschließlich Mofas bis 25 km/h und Krankenfahrstühle bis 15 km/h[2].
Das 45 km/h Auto – auch Microcar, Mopedauto oder Leichtkraftfahrzeug genannt – gehört nach EU-Recht zur Fahrzeugkategorie L6e (vierrädriges Leichtkraftfahrzeug bis 425 kg und 6 kW) oder L7e (leichtes Vierrad bis 550 kg)[1]. Welcher Führerschein konkret gebraucht wird, hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der Sitzplätze, Motorart bzw. Hubraum und Antriebsleistung. Bekannte Modelle: Aixam City, Ligier JS50, Renault Twizy, Citroën Ami.
Der Führerschein AM ist die Mindestvoraussetzung für 2-sitzige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h[1]. Konkret erlaubt Klasse AM laut § 6 FeV: leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit bis zu 50 ccm Hubraum (oder 500 cm³ bei Selbstzündungsmotoren), maximal 4 kW Leistung (bzw. 6 kW) und einem Leergewicht bis 425 kg – bei maximal zwei Sitzplätzen[2].
Das Mindestalter für die Klasse AM liegt in den meisten Bundesländern bei 16 Jahren[1]. Ausnahme: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die AM-Prüfung bereits ab 15 Jahren möglich – allerdings ist der Führerschein dann auch nur in diesen Bundesländern gültig[1]. Die Kosten für den AM-Führerschein liegen je nach Fahrschule bei etwa 400 bis 800 Euro. Wer bereits Klasse B besitzt, hat AM automatisch inklusive – ohne Prüfung[2].
Sobald ein Microcar vier Sitzplätze hat, greift die Klasse AM nicht mehr[1]. AM ist nach § 6 FeV ausdrücklich auf maximal zwei Sitzplätze beschränkt. Wer trotzdem mit einem vierrädrigen 4-Sitzer bis 45 km/h ohne passende Fahrerlaubnis fährt, macht sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig – das ist kein Bußgeld mehr, sondern eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[2].
Für 4-sitzige Leichtfahrzeuge gilt deshalb: Klasse B (normaler Pkw-Führerschein) ist Pflicht[1]. Klasse B berechtigt automatisch auch für alle AM-Fahrzeuge – der Umkehrschluss gilt aber nicht. Mindestalter: 18 Jahre, mit dem Begleiteten Fahren (BF17) ab 17 Jahren. Die Anforderungen an das Fahrzeug bleiben auch bei 45 km/h Höchstgeschwindigkeit identisch mit denen eines normalen Pkw: zulässiges Gesamtgewicht maximal 3,5 t, maximal acht Sitzplätze außer Fahrer[1].
Etwas komplizierter wird es bei dreirädrigen 45 km/h Fahrzeugen. Sobald ein dreirädriges Kleinkraftfahrzeug mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 4 kW Leistung hat, fällt es in die Kraftrad-Regelung – und AM reicht nicht mehr aus[2]. Dann ist je nach Leistung Klasse A1 (bis 15 kW, ab 16 Jahren) oder Klasse A (über 15 kW, ab 18 Jahren) erforderlich. Beispiele: Piaggio Ape, dreirädrige Trike-Leichtfahrzeuge. Klasse B berechtigt in Deutschland ebenfalls für dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Fahrer mindestens 21 Jahre alt ist[3].
Der Führerschein Klasse B ist die Standardklasse für normale Pkw[3]. Er berechtigt zum Führen aller Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht mit maximal acht Sitzplätzen außer dem Fahrer. Klasse B schließt automatisch die Klasse AM ein – wer Auto fahren darf, darf also auch Roller, Mopeds und 2-sitzige Microcars bis 45 km/h steuern.
| Fahrzeugtyp | Mit Klasse B erlaubt? | Einschränkung |
|---|---|---|
| Pkw bis 3,5 t | ✅ Ja | Standard |
| Microcar 2-Sitzer ≤45 km/h | ✅ Ja (AM inklusive) | – |
| Anhänger bis 750 kg | ✅ Ja | Gespann bis 3,5 t |
| Anhänger >750 kg bis 4,25 t | ✅ Ja | Schlüsselzahl B96 |
| Motorrad bis 125 ccm | ✅ Ja (B196 nötig) | 5 Jahre B-Besitz, 25 Jahre |
| Quad ≤45 km/h | ✅ Ja (AM) | – |
| Wohnmobil bis 3,5 t | ✅ Ja | Standard |
| Lkw >3,5 t | ❌ Nein | C oder C1 |
Wer sich für Hybridautos oder alternative Antriebe interessiert: Führerschein Klasse B gilt für alle Hybridfahrzeuge und Elektroautos unter 3,5 t zGG – unabhängig vom Antriebstyp[3].
Klasse B berechtigt für mehr, als viele wissen. Quads bis 45 km/h (AM-Kategorie) sind automatisch enthalten[3]. Mit der optionalen Schlüsselzahl B96 darf man Anhänger mit mehr als 750 kg ziehen, solange die Kombination 4.250 kg nicht übersteigt – ohne zusätzliche Prüfung, aber mit einer Schulung. Wohnmobile bis 3,5 t Gesamtgewicht fallen ebenfalls unter Klasse B; darüber hinaus braucht man BE oder C. Und dreirädrige Kraftfahrzeuge sind in Deutschland mit Klasse B erlaubt – ab einem Alter von 21 Jahren auch für solche über 15 kW[3].
Das Mindestalter für den regulären Führerschein Klasse B ist in Deutschland 18 Jahre[3]. Mit dem Begleiteten Fahren (BF17) ist die praktische Prüfung bereits ab 17 Jahren möglich – der Kartenführerschein wird dann aber erst mit 18 ausgehändigt. Die vollständige Selbstständigkeit hinter dem Steuer beginnt mit 18.
Die Altersstruktur über alle Führerscheinklassen:
Für den Führerschein Klasse B sind folgende Lernphasen verpflichtend: Erste-Hilfe-Kurs (ärztlich anerkannt), Sehtest, Theorieausbildung mit Grundstoff und Zusatzstoff sowie Pflichtfahrstunden in verschiedenen Fahrsituationen (Nachtfahrt, Überlandfahrt, Autobahnfahrt)[3]. Die spezifischen Prüfungsthemen umfassen Verkehrsrecht, Fahrzeugtechnik, Unfallverhütung und umweltbewusstes Fahren.
Mit dem reinen Klasse B-Führerschein darf man kein Motorrad fahren[4]. Der Weg zum Zweirad führt über die optionale B196-Erweiterung: Wer mindestens 5 Jahre Klasse B besitzt und das 25. Lebensjahr vollendet hat, kann nach einer Schulung auch Motorräder der Klasse A1 fahren – ohne Führerscheinprüfung[4].
Die B196-Berechtigung umfasst laut ADAC Krafträder mit maximal 125 ccm Hubraum, maximal 11 kW Motorleistung und einem Leistungs-/Leergewichtsverhältnis von höchstens 0,1 kW/kg[4]. Für Elektro-Leichtkrafträder gilt nur das Leistungskriterium – der Hubraum ist nicht relevant. Bereits über 300.000 Autofahrer haben die B196-Erweiterung genutzt, um gelegentlich ein kleines Motorrad zu fahren.
Aber Achtung: B196 gilt ausschließlich in Deutschland[4]. Im Ausland – auch innerhalb der EU – wird diese Schlüsselzahl nicht anerkannt. Wer mit einem 125er in Österreich oder Spanien fahren will, braucht den vollständigen A1-Führerschein. Die Schulung besteht aus mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten à 90 Minuten. Kosten: je nach Fahrschule 200 bis 400 Euro[4]. Eine Erweiterung auf A2 oder A ist mit B196 nicht möglich – dafür ist eine vollständige separate Prüfung nötig.
Die Klasse AM – landläufig als Mofa- oder Mopedführerschein bekannt – berechtigt für eine klar begrenzte Fahrzeuggruppe[1]. Erlaubt sind: 2-sitzige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h mit maximal 50 ccm (oder 500 cm³ Diesel) oder 4 kW Leistung und einem Leergewicht bis 425 kg. In der Praxis: Modelle wie der Citroën Ami, der Aixam City oder der Ligier JS50 fallen in diese Kategorie.
| Fahrzeug | Mit AM erlaubt? | Bedingung |
|---|---|---|
| 2-sitziger Microcar ≤45 km/h | ✅ | ≤50 ccm oder ≤4 kW, ≤425 kg |
| Roller/Moped bis 45 km/h | ✅ | Standard AM |
| 4-sitziger Microcar | ❌ | Klasse B nötig |
| 3-rädriger Kleinkraftwagen | ✅ | Nur ≤50 ccm / ≤4 kW, ≤270 kg |
| Auto 25 km/h gedrosselt | ✅ | 2-sitzige Ausführung |
| Normaler Pkw | ❌ | Klasse B nötig |
Der klassische Mofa-Schein (Mofa-Prüfbescheinigung für Fahrzeuge bis 25 km/h) ist kein Führerschein und berechtigt nicht für 45 km/h Fahrzeuge[2]. Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht für Mofas bis 25 km/h überhaupt keine Bescheinigung. Aber das ändert nichts: Kein Mofa-Schein der Welt reicht für ein 45 km/h Auto.
Die Führerscheinklasse C1 berechtigt für Lkw zwischen 3,5 t und 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht[3]. Das klassische Einsatzgebiet: größere Kastenwagen, Sprinter-Varianten über 3,5 t, Möbelwagen. Normale Pkw und Microcars werden damit nicht gefahren – Klasse C1 setzt den Besitz von Klasse B grundsätzlich voraus.
Wer sich fragt, welches Auto er mit dem Führerschein C1 fährt: Im Wesentlichen schwere Nutzfahrzeuge im Nahverkehr. Klasse B ist dabei immer Grundvoraussetzung[3]. Klasse C umfasst Lkw ab 7,5 t. Die Führerscheinklassen D und D1 sind Bus-Fahrerlaubnisse für mehr als acht Fahrgäste. Für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge gibt es die Klassen L und T – diese sind in Klasse B nicht automatisch enthalten.
Beim Abschleppen kommt es auf das Zugfahrzeug an[3]. Das abschleppende Fahrzeug benötigt die normale Klasse B. Das abgeschleppte Fahrzeug gilt führerscheintechnisch als Anhänger – entscheidend ist deshalb das Gesamtgewicht der Kombination.
Liegt das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und abgeschlepptem Fahrzeug unter 3,5 t, reicht Klasse B vollständig aus[3]. Übersteigt die Kombination 3,5 t Gesamtgewicht, wird die Schlüsselzahl B96 (bis 4,25 t) oder der vollständige BE-Führerschein benötigt. Für das Abschleppen schwerer Fahrzeuge über 7,5 t ist Klasse C erforderlich.
Ein abgemeldetes Fahrzeug zu schleppen ist rechtlich erlaubt – das Fahrzeug darf dabei aber kein eigenständiges Verkehrsteilnehmen. Soll ein abgemeldetes Auto auf einem Anhänger transportiert werden, gelten die normalen Anhängerregelungen der Klasse B[3]. Welche Papiere man beim Auto mitführen muss – das gilt beim Abschleppen für das Zugfahrzeug uneingeschränkt.
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) gilt die vollständige Fahrerlaubnis der Klasse B – alle Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit maximal acht Sitzplätzen[3]. Es gibt keine Einschränkungen bei der Fahrzeugleistung oder beim Fahrzeugmodell. Wer mit 17 das BF17 hat, darf denselben Pkw fahren wie ein 40-jähriger mit 20 Jahren Fahrerfahrung.
Die Einschränkungen betreffen ausschließlich die Begleitperson und den Einsatzbereich[3]: Die Begleitung muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Ohne Begleitperson darf der BF17-Inhaber nicht fahren – erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres und Aushändigung des Kartenführerscheins beginnt die eigenständige Fahrerlaubnis. Das ist auch der Unterschied zur häufigen Frage, mit welchem Führerschein man allein fahren darf: allein erst ab 18[3].
BF17 gilt nur in Deutschland und Österreich[5]. In Spanien, der Türkei, den USA und allen anderen Ländern wird die BF17-Fahrerlaubnis nicht anerkannt.
Innerhalb der Europäischen Union wird der deutsche Führerschein Klasse B vollständig anerkannt – kein internationaler Führerschein, kein Zusatzdokument nötig[3]. Das gilt für alle 27 EU-Mitgliedstaaten, also auch Spanien, Frankreich, Italien und Österreich. Wer in der Schweiz fahren will: Der deutsche B-Führerschein gilt dort für bis zu 12 Monate ohne weiteren Nachweis.
| Land | Klasse B anerkannt? | Int. Führerschein nötig? | BF17 gültig? |
|---|---|---|---|
| EU gesamt (Spanien etc.) | ✅ Ja | Nein | AT: Ja / Rest: Nein |
| Schweiz | ✅ Ja | Nein (bis 12 Monate) | ❌ Nein |
| USA | ✅ Ja | Empfohlen / teils Pflicht | ❌ Nein |
| Türkei | ✅ Bis 6 Monate | Empfohlen | ❌ Nein |
| Japan | Klasse B anerkannt | Übersetzung der JDRV Pflicht | ❌ Nein |
In den USA reicht Klasse B für den Mietwagen aus[5]. Allerdings verlangen einige US-Bundesstaaten zusätzlich einen internationalen Führerschein als offizielle Übersetzung. Der internationale Führerschein ist beim ADAC oder Automobilclub erhältlich (ca. 15–20 Euro) und immer empfehlenswert. In der Türkei ist der deutsche Führerschein für einen Aufenthalt bis zu 6 Monaten gültig[5]. Wer länger bleibt, muss den türkischen Führerschein beantragen. Wer günstig versichert fahren will: Im EU-Ausland gilt der grüne Versicherungsnachweis, außerhalb der EU sollte man eine Zusatzversicherung prüfen.
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