Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben – ohne sie wird kein Fahrzeug zugelassen[1]. Zusätzlich können Sie Teil- oder Vollkasko abschließen, um auch Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Der Haken: Viele verwechseln die Pflichtversicherung mit dem Gesamtpaket, das sie eigentlich brauchen.
Das deutsche System teilt sich in drei Bereiche, die aufeinander aufbauen. Jeder deckt unterschiedliche Risiken ab – und kostet entsprechend mehr oder weniger.
| Versicherungsart | Pflicht? | Was ist versichert? | Typische Kosten |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Ja | Schäden, die Sie anderen zufügen | Ab 150 €/Jahr |
| Teilkasko | Nein | Diebstahl, Glasbruch, Wildunfall, Naturgewalten | Ab 80 €/Jahr zusätzlich |
| Vollkasko | Nein | Alle Teilkasko-Leistungen plus selbstverschuldete Unfälle, Vandalismus | Ab 200 €/Jahr zusätzlich |
Kfz-Haftpflicht übernimmt Heilkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Sachschäden bei Personen, die Sie mit Ihrem Fahrzeug geschädigt haben[1]. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden[2]. Die Verbraucherzentrale empfiehlt allerdings Tarife mit 100 Millionen Euro Deckung – denn schwere Unfälle mit mehreren Verletzten sprengen schnell niedrigere Grenzen[1].
Teilkasko springt ein bei Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben: Unwetter fegt einen Ast auf die Motorhaube, ein Marder zernagt die Kabel, ein Reh springt vors Auto. Was sie nicht zahlt: wenn Sie selbst den Schaden anrichten[3].
Vollkasko ist die Rundum-Absicherung. Sie umfasst alle Teilkasko-Leistungen und übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Unfallschäden sowie Vandalismus[4]. Bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen verlangen die Banken sie ohnehin.
Bevor Sie ein Auto zulassen können, brauchen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Das ist ein siebenstelliger Code, den Sie nach Abschluss einer Kfz-Haftpflicht erhalten[5]. Die ersten beiden Zeichen identifizieren den Versicherer, die restlichen fünf werden zufällig generiert[6].
Ohne diese Nummer geht bei der Zulassungsstelle gar nichts. Das Pflichtversicherungsgesetz von 1965 schreibt den Haftpflichtschutz für jeden Halter vor[7].
Die Versicherung benötigt bei Vertragsabschluss eine Reihe von Informationen, um das Risiko einzuschätzen und den Beitrag zu berechnen. Was das Datenblatt Ihnen nicht verrät: Manche Angaben senken den Beitrag erheblich, andere treiben ihn in die Höhe.
Während meiner Recherche für diesen Artikel fiel mir auf: Viele unterschätzen, wie stark die Typklasse den Beitrag beeinflusst. Die Versicherung ordnet jedes Auto in eine Typklasse ein – basierend auf der Schadenshäufigkeit dieses Modells[8]. Ein Golf VII kostet in der Haftpflicht weniger als ein BMW M3, weil statistisch weniger Schäden gemeldet werden.
Steinschlag fällt unter die Teilkasko – und die gute Nachricht: Bei vielen Versicherern wird die Reparatur ohne Selbstbeteiligung übernommen[9]. Aber Sie müssen den Schaden melden, bevor Sie in die Werkstatt fahren.
Die Meldung erfolgt per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Portal des Versicherers[9]. Hier ist die Sache: Ein nicht gemeldeter Steinschlag kann sich zu einem größeren Riss entwickeln – dann wird aus der kostenlosen Reparatur schnell ein teurer Scheibentausch[10]. Und wenn Sie den ursprünglichen Schaden nicht gemeldet haben, könnte das Probleme bei der Kostenübernahme verursachen.
Wer beim Gebrauchtwagenkauf auf die Versicherungskosten achtet, kann mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Die Typklasse ist dabei der entscheidende Faktor.
Kleinwagen und Kompaktwagen liegen in der Regel in niedrigen Typklassen. Modelle wie der VW Up!, Skoda Fabia oder Renault Clio sind bei Versicherern beliebt, weil sie statistisch weniger schwere Unfälle verursachen. Im Vergleich: Ein Basismodell des VW Up! kann laut Verivox-Vergleich ab etwa 275 Euro pro Jahr (Haftpflicht plus Vollkasko) versichert werden[11].
Überlassen Sie die Werkstattwahl dem Versicherer, sinkt die Prämie[12]. Wer eine höhere Selbstbeteiligung wählt – etwa 500 statt 150 Euro – spart ebenfalls. Und wer eine BahnCard oder ÖPNV-Jahreskarte besitzt, signalisiert dem Versicherer: „Ich fahre weniger." Das belohnen viele Tarife mit Rabatten[12].
Ein Gebrauchtwagen ab drei Jahren benötigt meist keine Vollkasko mehr – Teilkasko reicht dann, um die größten Risiken abzudecken[13]. Das spart noch einmal 100 bis 200 Euro im Jahr.
Wer Autos gewerblich vermietet, steht vor anderen Anforderungen als Privathalter. Die Frage, welche Versicherungen sinnvoll sind, beantwortet sich hier eindeutig: Haftpflicht ist Pflicht, Vollkasko praktisch unverzichtbar.
Nach dem Personenbeförderungsgesetz müssen gewerbliche Vermieter eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließen[14]. Die Mindestdeckungssumme für Personenschäden beträgt 7,5 Millionen Euro[2].
Als Vermieter sollten Sie wissen: Schäden durch Mieter fallen unter die Vollkasko – nicht unter die Haftpflicht. Denn rechtlich gesehen ist der Mieter der Fahrer, nicht ein Dritter. Dieses Detail übersehen viele Einsteiger.
Bei einem Autounfall zählt schnelles, strukturiertes Handeln. Die Versicherung braucht präzise Angaben, um den Schaden zu regulieren – und um festzustellen, wer zahlt.
Ein Europäischer Unfallbericht – den Sie im Handschuhfach haben sollten – strukturiert diese Angaben vor und wird von beiden Parteien unterschrieben. Bei der Verbraucherzentrale können Sie ihn kostenlos herunterladen.
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