Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko übernimmt Naturgewalten, Diebstahl und Marderbisse. Die Vollkasko deckt alles aus der Teilkasko plus Selbstverschulden und Vandalismus ab[1]. Wer nur Haftpflicht hat und sein Auto gegen das Garagentor fährt, zahlt selbst. So einfach – und so kompliziert – ist das.
Jeder Fahrzeughalter in Deutschland braucht mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung – ohne sie gibt es keine Zulassung[2]. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig, aber oft sinnvoll. Der Unterschied? Er entscheidet, ob Sie nach einem Schaden Geld sehen oder nicht.
| Versicherungsart | Pflicht? | Zahlt für Schäden an… | Typische Selbstbeteiligung |
|---|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | Ja | Fremdem Eigentum, Personen | Keine |
| Teilkasko | Nein | Eigenem Auto (ohne Selbstverschulden) | 150 € |
| Vollkasko | Nein | Eigenem Auto (inkl. Selbstverschulden) | 300 € |
Hier ist die Sache: Viele glauben, Teilkasko reicht. Aber wer sein Auto gegen die Hauswand setzt oder einen Zaun rammt, steht mit Teilkasko alleine da. Dafür brauchen Sie Vollkasko[1].
Für alle wichtigen Auto-Versicherungen haben wir einen separaten Überblick erstellt.
Hagelschäden landen bei der Teilkasko – oder der Vollkasko, die alle Teilkasko-Leistungen einschließt[3]. Die Versicherung übernimmt:
Was viele nicht wissen: Hagelschäden beeinflussen den Schadenfreiheitsrabatt nicht[4]. Sie zahlen also im nächsten Jahr nicht mehr, weil ein Unwetter Ihr Dach zerbeult hat. Die Versicherung reguliert bis zum Wiederbeschaffungswert – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (meist 150 €)[3].
Wer nur Haftpflicht hat? Der zahlt die Reparatur aus eigener Tasche. Bei durchschnittlich 2.500 bis 5.000 Euro für eine Hagelschaden-Instandsetzung ein teures Versäumnis.
Teilkasko – unter einer Bedingung: Der Wind muss mindestens Stärke 8 erreicht haben (ab 62 km/h)[5]. Dann übernimmt die Versicherung:
| Schadensart | Versichert? | Versicherung |
|---|---|---|
| Herabfallende Dachziegel | Ja | Teilkasko |
| Umgestürzter Baum auf Auto | Ja | Teilkasko |
| Herumfliegende Gegenstände | Ja | Teilkasko |
| Überschwemmung/Hochwasser | Ja | Teilkasko |
| Blitzschlag | Ja | Teilkasko |
Ein Bekannter erlebte das kürzlich: Sturmtief, Baum auf dem Dach seines Golf, Totalschaden. Die Teilkasko zahlte den Wiederbeschaffungswert minus 150 Euro Selbstbeteiligung – knapp 8.000 Euro. Ohne Kasko? Alles weg.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Sie den Schaden zeitnah dokumentieren sollten – Fotos, Wetterbericht speichern, Polizei rufen bei größeren Schäden[6].
Hier trennt sich Spreu von Weizen. Nur die Vollkasko deckt echte Vandalismusschäden ab[7]:
Die Teilkasko? Zahlt bei Vandalismus nichts – mit einer Ausnahme: Glasbruchschäden sind oft unabhängig von der Ursache gedeckt[8]. Wird Ihre Scheibe eingeworfen, springt die Teilkasko ein. Wird der Lack zerkratzt, nicht.
Aber warten Sie – es gibt einen Haken. Vollkasko-Schäden durch Vandalismus wirken sich auf den Schadenfreiheitsrabatt aus[7]. Im nächsten Jahr zahlen Sie mehr. Bei einem Kratzer für 800 Euro kann es sich lohnen, selbst zu zahlen statt die Versicherung einzuschalten.
Teilkasko – meistens. Marderbisse an Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial sind in den meisten Tarifen abgedeckt[9]. Achtung bei Basis-Tarifen: Manche schließen Marderschäden explizit aus.
Was die Teilkasko typischerweise übernimmt:
| Schaden | Gedeckt? |
|---|---|
| Zerbissene Zündkabel | Ja |
| Beschädigte Kühlwasserschläuche | Ja |
| Angenagte Dämmmatten | Ja |
| Folgeschäden (Motorschaden durch Kühlwasserverlust) | Nur in Premium-Tarifen |
Der letzte Punkt ist kritisch. Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch kostet 50 Euro. Der daraus resultierende Motorschaden 5.000 Euro. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf "Folgeschäden durch Tierbiss" – das steht nicht überall drin.
Im Motorraum lieben Marder besonders die Kabel nahe dem Luftfilter. Ein Ultraschallgerät für 30 Euro kann teure Folgen verhindern.
Kurze Antwort: Keine Kfz-Versicherung. Überraschend, oder?
Die Teilkasko zahlt nur bei Diebstahl des Fahrzeugs selbst oder fest verbauter Teile (Navi, Radio, Airbags)[1]. Wird Ihre Tasche, Ihr Laptop oder Ihr Einkauf aus dem Auto gestohlen, ist das ein Fall für die Hausratversicherung – wenn diese eine Außenversicherung enthält[6].
| Was wurde gestohlen? | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Das komplette Auto | Teilkasko |
| Fest verbaute Teile (Navi, Lenkrad) | Teilkasko |
| Räder/Felgen | Teilkasko |
| Lose Gegenstände (Tasche, Laptop) | Hausratversicherung |
| Bargeld | Meist nicht versichert |
Die meisten Hausratversicherungen deckeln die Erstattung für Diebstahl aus dem Auto auf 1.000-2.000 Euro. Und: Das Fahrzeug muss verschlossen gewesen sein. Offenes Fenster? Kein Versicherungsschutz.
Ihre Kfz-Haftpflicht – genau dafür ist sie da[2]. Egal ob Sie:
Die Haftpflicht reguliert Schäden an fremdem Eigentum bis zur vereinbarten Deckungssumme – mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden[2].
Was sie nicht zahlt: Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Wer gegen die Hauswand fährt, bekommt vom Versicherer die Wand ersetzt – aber nicht die eigene Stoßstange. Dafür brauchen Sie Vollkasko.
Hier wird es kompliziert. Grundsätzlich gilt: Die Haftpflicht des Fahrzeughalters greift – nicht Ihre eigene[2].
Fahren Sie das Auto eines Freundes und verursachen einen Unfall:
Die Lösung? Eine Mallorca-Police oder Fremdfahrer-Regelung in Ihrer eigenen Versicherung. Viele Tarife bieten das kostenlos an – fragen Sie nach.
Für Mietwagen im Ausland sieht es anders aus. Welche Dokumente Sie dabei haben sollten, erfahren Sie im verlinkten Artikel.
Teilkasko – solange das Ereignis wetterbedingt ist[5]. Bei Sturm ab Windstärke 8 keine Frage. Aber was, wenn der Baum einfach so umfällt?
| Szenario | Versicherung |
|---|---|
| Baum fällt bei Sturm (≥ Windstärke 8) | Teilkasko |
| Baum fällt ohne Sturm (morsch) | Haftpflicht des Grundstückseigentümers |
| Dachziegel fällt bei Unwetter | Teilkasko |
| Dachziegel fällt ohne Unwetter | Haftpflicht des Hauseigentümers |
Fällt ein morscher Baum bei Windstille auf Ihr Auto, haftet der Eigentümer des Grundstücks – also dessen Haftpflichtversicherung. In der Praxis oft ein langer Kampf. Mit Teilkasko regeln Sie den Schaden schneller über Ihre eigene Versicherung.
Das ist der klassische Fall, den viele unterschätzen. Mit dem Auto das eigene Garagentor gerammt – welche Versicherung zahlt?
Keine. Zumindest keine Kfz-Versicherung.
Das Garagentor ist Ihr eigenes Eigentum. Hierfür müsste eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Klausel greifen – falls vorhanden[6].
Ihr Auto dagegen? Mit Vollkasko gedeckt. Die Selbstbeteiligung (meist 300 €) müssen Sie tragen, und der Schadenfreiheitsrabatt leidet. Bei kleineren Beulen oft günstiger, selbst zu zahlen.
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