In Deutschland müssen Sie nur zwei Dokumente im Auto mitführen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – beide im Original[1]. Kopien werden bei einer Kontrolle nicht akzeptiert. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sollten Sie dagegen niemals im Auto lassen, da er als Eigentumsnachweis bei Diebstahl missbraucht werden kann[2]. Bei Fahrten ins Ausland kommen je nach Land weitere Pflichtdokumente hinzu.
Die gesetzliche Mitführpflicht in Deutschland ist überschaubar. Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie genau zwei Papiere vorzeigen können[1]:
| Dokument | Gesetzliche Grundlage | Bei Verstoß |
|---|---|---|
| Führerschein | § 4 FeV | 10 € Verwarnungsgeld |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | § 11 FZV | 10 € Verwarnungsgeld |
Beide Dokumente müssen im Original vorliegen. Eine beglaubigte Kopie reicht nicht aus – selbst wenn Sie argumentieren, das Original sei zu Hause sicher verwahrt[3]. Der Polizeibeamte kann Sie allerdings nicht zwingen, die Papiere nachträglich vorzuzeigen. Die 10 Euro zahlen Sie so oder so.
Aus zahlreichen eigenen Erfahrungen bei Kontrollen: Manche Beamte drücken ein Auge zu, wenn Sie glaubhaft versichern, dass Sie die Papiere vergessen haben und nicht bewusst ohne fahren. Aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Der Fahrzeugbrief gehört nicht ins Handschuhfach. Punkt. Viele Autofahrer machen diesen Fehler – und bereuen es spätestens beim Diebstahl[2].
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) ist der Eigentumsnachweis für Ihr Fahrzeug. Liegt sie bei einem Autodiebstahl im Wagen, kann der Dieb das Auto problemlos weiterverkaufen oder umschreiben. Die Versicherung kann in solchen Fällen die Leistung kürzen – ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bestätigt das[2].
Was die Aufbewahrung angeht: Zu Hause in einem sicheren Ort, im Bankschließfach oder an einem anderen geschützten Platz. Aber definitiv nicht im Auto.
Neben den Papieren gibt es weitere gesetzliche Mitführpflichten in Deutschland[4]:
| Gegenstand | Pflicht? | Bußgeld bei Fehlen |
|---|---|---|
| Verbandskasten | Ja | 5 € |
| Warndreieck | Ja | 15 € |
| Warnweste (mind. 1 Stück) | Ja | 15 € |
| HU-Plakette/TÜV-Bericht | Nein | — |
| Versicherungsnachweis | Nein | — |
Der TÜV-Bericht muss nicht im Auto liegen. Bei einer Kontrolle können Polizisten den HU-Status elektronisch abfragen. Trotzdem schadet es nicht, den letzten Prüfbericht dabei zu haben – besonders wenn Sie kürzlich Mängel beseitigen mussten.
Und hier ein Detail, das viele übersehen: Der Verbandskasten hat ein Verfallsdatum. Abgelaufene Verbandsmaterialien gelten als nicht mitgeführt. Prüfen Sie das Datum auf der Verpackung – typischerweise alle 4-5 Jahre erneuern.
Innerhalb der EU reichen grundsätzlich dieselben Dokumente wie in Deutschland. Aber einzelne Länder haben Zusatzanforderungen.
Bei Fahrten nach Spanien brauchen Sie[5]:
Der Versicherungsnachweis ist in Spanien bei Kontrollen oft gefragt, auch wenn er streng genommen nicht Pflicht ist[5]. Wer mit deutschem Kennzeichen unterwegs ist und keine Grüne Karte vorzeigen kann, gerät manchmal in längere Diskussionen mit der Guardia Civil.
| Land | Besonderheiten |
|---|---|
| Italien | 2 Warndreiecke, Warnweste |
| Österreich | Verbandskasten, Warnweste |
| Frankreich | Warnweste, Warndreieck |
| Kroatien | Ersatzlampen-Set empfohlen, Warnweste |
| Türkei | Internationaler Führerschein + Grüne Karte Pflicht |
Wer mit dem Auto ins Nicht-EU-Ausland reist (z.B. Türkei, Serbien), sollte unbedingt einen internationalen Führerschein und die Grüne Versicherungskarte im Original dabei haben. Ohne diese Dokumente kommen Sie an manchen Grenzen nicht weiter.
Nach Jahren auf der Straße und diversen Kontrollen ein paar Praxistipps:
Wer mehr über Papiere für die Kfz-Anmeldung und Abmeldung wissen will, findet bei uns einen separaten Ratgeber. Auch zu Themen wie verschiedene Antriebsarten oder Hybrid-Fahrzeugtypen gibt es Infos auf KFZPick.
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