Um ein Auto abzumelden, brauchen Sie: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie beide Kennzeichen[1]. Kosten: 5–12 €. Online-Abmeldung möglich mit Sicherheitscodes und eID[2]. Die Zulassungsstelle informiert Finanzamt und Versicherung automatisch[1].
| Vorgang | Pflicht-Unterlagen | Kosten |
|---|---|---|
| Abmeldung (vor Ort) | Ausweis, ZB I + II, Kennzeichen | 6–12 €[3] |
| Abmeldung (online) | ZB I mit Code, Kennzeichen-Code, eID | 2–7 €[4] |
| Anmeldung | Ausweis, ZB II, eVB-Nr., HU-Bericht, SEPA-Mandat | 26–30 €[1] |
| Ummeldung | Ausweis, ZB I + II, eVB-Nr., HU-Bericht | 20–30 €[5] |
Für die Kfz-Abmeldung bei der Zulassungsstelle brauchen Sie vier Dinge: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und beide Nummernschilder zur Entstempelung[1][3]. Fehlt ein Dokument, wird die Abmeldung abgelehnt — oder es fallen Zusatzgebühren von bis zu 40 Euro an[6].
| Dokument | Wann nötig? | Wo erhältlich? |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Immer | Einwohnermeldeamt |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | Immer | Zulassungsstelle (bei Erstanmeldung) |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Immer | Zulassungsstelle (bei Erstanmeldung) |
| Beide Kennzeichenschilder | Immer (zur Entstempelung) | Am Fahrzeug |
| Verwertungsnachweis | Nur bei endgültiger Verschrottung | Zertifizierter Verwertungsbetrieb[7] |
| Vollmacht + Ausweiskopie des Halters | Nur wenn Dritte abmelden | Selbst erstellen oder ADAC-Vorlage[1] |
Quelle: ADAC[1], DA Direkt[3]
Ein häufiger Fehler: Viele vergessen die Zulassungsbescheinigung Teil II (den früheren Fahrzeugbrief) zu Hause. Wer sich vorher fragt, welche Papiere man im Auto mitführen muss, weiß: Der Fahrzeugbrief gehört ausdrücklich NICHT ins Auto, sondern sicher in die Schublade. Zur Abmeldung müssen Sie ihn allerdings mitbringen.
Bei der vorübergehenden Außerbetriebsetzung (Stilllegung) bleibt das Fahrzeug im Register und kann jederzeit wieder angemeldet werden[3]. Die Kennzeichen werden entstempelt, die Versicherung ruht. Diese Variante wählen die meisten Privatpersonen — etwa bei Saisonfahrzeugen oder wenn der Verkauf noch nicht feststeht.
Die endgültige Abmeldung erfolgt nur zusammen mit einem Verwertungsnachweis[7]. Das Fahrzeug wird damit dauerhaft aus dem Fahrzeugregister gelöscht. Diesen Weg brauchen Sie, wenn das Auto verschrottet wird. Ohne den Nachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs akzeptiert die Zulassungsstelle keine endgültige Abmeldung[8].
Nein, eine Vollmacht ist nicht zwingend erforderlich[3]. Laut DA Direkt kann jeder die Abmeldung durchführen, der die nötigen Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegt[3]. Eine Vollmacht brauchen Sie nur, wenn das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen ist und der Halter nicht selbst erscheint[1].
Der ADAC stellt eine kostenlose Vollmacht-Vorlage zum Download bereit[1]. Aber Vorsicht: Viele Zulassungsbehörden haben eigene Vordrucke und verlangen eine separate Datenschutzerklärung. Fragen Sie vorab bei Ihrer Zulassungsstelle nach, ob die ADAC-Vorlage akzeptiert wird[1].
Die Kfz-Abmeldung geht online, vor Ort bei der Zulassungsstelle oder über einen Zulassungsdienst[2]. Die Online-Variante über das i-Kfz-Portal ist am günstigsten (2–7 €) und spart den Behördengang[4]. Die Voraussetzung: Ihr Fahrzeugschein und die Kennzeichen müssen verdeckte Sicherheitscodes haben.
Seit 2023 können Fahrzeuge bundesweit online über das i-Kfz-Portal abgemeldet werden[2]. Sie brauchen dafür:
Der gesamte Vorgang dauert etwa 10 Minuten[9]. Nach der Bezahlung per ePayment (Giropay oder Kreditkarte) erhalten Sie eine digitale Abmeldebestätigung als PDF[4]. Die Sicherheitscodes auf den Kennzeichen legen Sie frei, indem Sie die Folie über dem Bundesland-Wappen abziehen oder abrubbeln[9].
Der klassische Weg: Sie gehen persönlich zur Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnsitzes[1]. Bringen Sie alle Unterlagen aus der Checkliste mit — Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, beide Kennzeichen. Die Mitarbeiter entstempeln die Kennzeichen, lassen die Zulassungsbescheinigung entwerten und informieren Finanzamt sowie Versicherung automatisch[1].
Nachteil: Wartezeiten. (Mein letzter Besuch bei der Zulassungsstelle Köln dauerte dreieinhalb Stunden — und das mit Termin.) Viele Zulassungsstellen vergeben Termine online, aber die Wartezeit auf einen freien Slot beträgt je nach Stadt ein bis vier Wochen. Wer die richtigen Versicherungen fürs Auto kennt, weiß: Die Kfz-Haftpflicht endet mit der Abmeldung nicht sofort — die Versicherung wird lediglich informiert und stellt die Beitragszahlung ein.
Anbieter wie Kroschke bieten eine volldigitale Abmeldung als Dienstleistung an[10]. Der Vorteil: kein Behördengang, kein eID nötig, Abmeldung in 3 Minuten. Sie geben die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) ein und legen die Sicherheitscodes der Kennzeichen frei — fertig.
Der Haken? Die Kosten sind deutlich höher als bei Eigenabmeldung.
| Methode | Kosten | Dauer | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Online (i-Kfz selbst) | 2–7 €[4] | ~10 Min. | eID + Sicherheitscodes |
| Vor Ort (Zulassungsstelle) | 6–12 €[3][11] | 30–180 Min. (mit Wartezeit) | Persönlich oder mit Vollmacht |
| Zulassungsdienst (z. B. Kroschke) | ab 39 €[10] | ~3 Min. | Nur FIN + Sicherheitscodes |
Die günstigste Option ist die Online-Abmeldung über das i-Kfz-Portal. Die Gebühren variieren je nach Bundesland leicht[11]. Kommt eine eidesstattliche Erklärung hinzu (etwa bei verlorenen Papieren), steigen die Kosten um rund 30 Euro[11].
Für die Kfz-Anmeldung (Zulassung) brauchen Sie mehr Dokumente als für die Abmeldung[1]. Neben Ausweis und Fahrzeugbrief sind eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung), ein gültiger HU-Bericht und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer Pflicht[1][5].
| Dokument | Neuzulassung | Wiederzulassung (abgemeldetes Auto) |
|---|---|---|
| Personalausweis/Reisepass | ✅ | ✅ |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ✅ | ✅ |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | — (wird neu ausgestellt) | ✅ (falls vorhanden) |
| eVB-Nummer (Versicherungsbestätigung) | ✅ | ✅ |
| Nachweis Hauptuntersuchung (HU) | — (neu = 3 Jahre frei) | ✅ |
| SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) | ✅ | ✅ |
| CoC-Bescheinigung (Neufahrzeug/Import) | ✅ | — |
| Abmeldebescheinigung | — | ✅ |
Die eVB-Nummer erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung — oft als siebenstellige Buchstaben-Zahlen-Kombination per SMS oder E-Mail[1]. Ohne eVB läuft bei der Zulassungsstelle gar nichts. Wer noch nicht weiß, welche Autoversicherung die beste ist, sollte den Vergleich vor dem Behördengang machen — die eVB-Nummer kommt oft binnen Minuten.
Bei einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug bringen Sie die Abmeldebescheinigung und die alte Zulassungsbescheinigung Teil I mit[1]. War das Auto länger als 7 Jahre abgemeldet, kann die Zulassungsstelle ein neues Gutachten nach § 21 StVZO verlangen.
Ein gültiger HU-Bericht ist bei der Wiederzulassung Pflicht[1]. Der Termin zur Hauptuntersuchung muss vor dem Gang zur Zulassungsstelle erledigt werden. Fahrten zur HU mit ungestempeltem Kennzeichen sind innerhalb des eigenen und des angrenzenden Zulassungsbezirks erlaubt — aber nur, wenn das Fahrzeug bereits versichert ist[1].
Bei der Ummeldung unterscheidet man zwei Fälle: Halterwechsel (Kauf) und Adressänderung (Umzug)[5]. In beiden Fällen brauchen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, eVB-Nummer und einen gültigen HU-Nachweis[5][12].
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, müssen Sie es auf Ihren Namen ummelden. Die Frist: unverzüglich, also so schnell wie möglich[5]. Neben den Standardunterlagen brauchen Sie die eVB-Nummer Ihrer eigenen Kfz-Versicherung und eine SEPA-Ermächtigung fürs Finanzamt.
Bei Importfahrzeugen kommt die CoC-Bescheinigung (Konformitätsbescheinigung) hinzu[12][13]. Der ADAC empfiehlt: Lassen Sie sich vom Verkäufer beide Zulassungsbescheinigungen, den letzten HU-Bericht und alle Serviceunterlagen übergeben[1].
Seit 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten[5]. Die Ummeldung ist trotzdem Pflicht — die neue Adresse muss in den Fahrzeugpapieren stehen.
| Variante | Was passiert? | Kosten (ca.) |
|---|---|---|
| Kennzeichen behalten | Nur Adressänderung in ZB I | 11–15 €[5] |
| Neues Kennzeichen | Alte Schilder abgeben, neue prägen + ZB I neu | 20–30 €[5] |
Wer das alte Kennzeichen behält, spart Geld und die Kosten für neue Schilder (ca. 20–35 € beim Schilderpräger)[5]. Aber: Manche wollen ein lokales Kennzeichen — etwa nach dem Umzug von Köln nach München ein M-Kennzeichen. Das ist reine Geschmackssache.
Nur zwei Dokumente sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben: der Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)[14][15]. Beide müssen bei jeder Fahrt im Original mitgeführt werden. Kopien sind nicht zulässig[15].
Die gesetzliche Grundlage ist § 11 Absatz 6 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): Der Fahrer muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitführen und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen können[14]. Für den Führerschein regelt § 4 FeV die Mitführpflicht[15].
| Dokument | Mitführpflicht? | Gesetzliche Grundlage | Bußgeld bei Verstoß |
|---|---|---|---|
| Führerschein (Original) | ✅ Ja | § 4 FeV | 10 €[14] |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | ✅ Ja | § 11 Abs. 6 FZV | 10 €[14] |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | ❌ Nein — NICHT im Auto! | — | — |
| Warndreieck | ✅ Ja | § 53a StVZO | 15 € |
| Verbandskasten | ✅ Ja | § 35h StVZO | 5 € |
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) ist das Eigentumsnachweis-Dokument[14]. Wer ihn im Auto lässt und das Fahrzeug gestohlen wird, erleichtert dem Dieb die Ummeldung. Versicherungen können bei einem Diebstahl Probleme machen, wenn der Brief im Auto lag[16]. Bewahren Sie ihn zu Hause an einem sicheren Ort auf.
Wer bei einer Verkehrskontrolle weder Führerschein noch Fahrzeugschein vorzeigen kann, zahlt jeweils 10 Euro Verwarnungsgeld[14][15]. Das klingt niedrig — und das ist es auch. Aber die Polizei kann Sie auffordern, die Papiere nachträglich bei der nächsten Dienststelle vorzulegen. Und wer bei einer Kontrolle gar keinen Führerschein besitzt (nicht nur vergessen, sondern keinen hat), begeht eine Straftat nach § 21 StVG.
Wer neben den Papieren auch die Ausstattung im Fahrzeug im Blick behalten will: Welche Autozubehörteile sinnvoll sind, zeigt unser separater Ratgeber.
Beim Autoverkauf müssen Sie dem Käufer die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, den letzten HU-Bericht und einen unterschriebenen Kaufvertrag übergeben[17][18]. Der ADAC rät dringend, das Fahrzeug VOR der Übergabe selbst abzumelden — sonst bleiben Sie als Halter in der Pflicht[1].
Laut carwow und Allianz Direct gehören folgende Dokumente in die Übergabemappe[17][18]:
Den Fahrzeugbrief übergeben Sie erst, wenn der volle Kaufpreis gezahlt ist[18]. Das ist Ihre Absicherung. Wer sein Auto gewinnbringend verkaufen will, sollte alle Service-Rechnungen vollständig beilegen — das erhöht den Preis.
Der Kaufvertrag enthält die Daten von Käufer und Verkäufer, die FIN (Fahrzeugidentifikationsnummer), den Kaufpreis, Datum und Unterschriften beider Parteien[17]. Der ADAC bietet einen kostenlosen Muster-Kaufvertrag zum Download an[1].
Die Veräußerungsanzeige informiert die Zulassungsstelle und Ihre Versicherung über den Halterwechsel[19]. Sie enthält die Daten von Käufer und Verkäufer, Datum der Übergabe und die Bestätigung, dass der Käufer die Zulassungsbescheinigungen erhalten hat[19]. Beide Parteien unterschreiben.
Als Verkäufer behalten Sie: ein Exemplar des Kaufvertrags (beidseitig unterschrieben) und die Veräußerungsanzeige[18]. Diese Dokumente brauchen Sie als Nachweis, falls der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden sollte. Melden Sie den Verkauf auch bei Ihrer Kfz-Versicherung — sonst laufen die Beiträge weiter[1].
Neben An-, Ab- und Ummeldung gibt es Situationen, in denen spezielle Papiere nötig sind. Die drei häufigsten Sonderfälle betreffen Verschrottung, TÜV-Vorführung und Fahrzeugfinanzierung.
Für die endgültige Verschrottung brauchen Sie einen Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebs[7][8]. Diesen erhalten Sie, wenn Sie das Fahrzeug bei einem Altauto-Annahmestelle abgeben. Ohne den Nachweis akzeptiert die Zulassungsstelle keine endgültige Abmeldung[8].
Bringen Sie zum Verwertungsbetrieb mit: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II[20]. Ohne beide Zulassungsbescheinigungen kann kein Verwertungsnachweis ausgestellt werden[20]. Den Nachweis legen Sie anschließend bei der Zulassungsstelle vor, um das Fahrzeug endgültig aus dem Register zu löschen.
Für die Hauptuntersuchung (TÜV) brauchen Sie: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Nachweis der letzten HU[1]. Bei Fahrzeugen mit Umbauten (z. B. Tieferlegung, Felgen, Sportauspuff) ist die ABE oder ein Teilegutachten nötig. Wer wissen will, welches Getriebe im eigenen Auto verbaut ist, findet die Info in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Feld D.2.
Bei einer Kfz-Finanzierung verlangt die Bank in der Regel: Personalausweis, Einkommensnachweise (letzte drei Gehaltsabrechnungen), Kontoauszüge und gegebenenfalls den Arbeitsvertrag. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird bei vielen Finanzierungen als Sicherheit von der Bank einbehalten.
Beim Leasing läuft die Zulassung oft über die Leasinggesellschaft[1]. Sie erhalten die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Teil II verbleibt beim Leasinggeber. Am Ende des Vertrags geben Sie den Fahrzeugschein zusammen mit dem Fahrzeug zurück. Wer die monatlichen Kosten kalkulieren will, sollte Auto-Abo-Alternativen nicht außer Acht lassen.
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