Welche Hybrid-Autos fallen unter die 0,5-Regelung? Alle Modelle 2026

Unter die 0,5-Prozent-Regelung fallen 2026 ausschließlich Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km elektrischer WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km — Mild- und Vollhybride sind ausgeschlossen. Qualifizierte Modelle sind u. a. VW Golf eHybrid (143 km), Audi A3 TFSI e (141 km), Mercedes C 300 e (116 km) und BMW X5 xDrive50e (108 km). Die Regelung gilt bis mindestens Ende 2030.[1]

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KriteriumAnforderung ab 2025 (gilt 2026)
Elektrische Mindestreichweite≥ 80 km (WLTP)
Oder CO₂-Grenzwert≤ 50 g/km
FahrzeugtypNur extern aufladbare Plug-in-Hybride
AnschaffungszeitraumNach 31.12.2024, vor 01.01.2031
Versteuerung0,5% des Bruttolistenpreises/Monat
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Welche Voraussetzungen gelten 2026 für die 0,5-Prozent-Regelung bei Hybriden?

Die 0,5-%-Regelung basiert auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und halbiert die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens. Statt 1% des vollen Bruttolistenpreises (BLP) rechnet das Finanzamt nur 1% der halben BLP an — was effektiv auf 0,5% des BLP hinausläuft.[1]

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Zwei alternative Kriterien entscheiden, ob ein Plug-in-Hybrid (PHEV) davon profitiert. Entweder erreicht das Fahrzeug eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km nach WLTP-Testzyklus. Oder der CO₂-Ausstoß beträgt maximal 50 g/km.[2] Eines der beiden Kriterien reicht aus — beide gleichzeitig sind nicht nötig.

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Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der erstmaligen privaten Überlassung an den Mitarbeiter, nicht das Kauf- oder Leasingdatum.[3] Die Anforderungen haben sich über die Jahre schrittweise verschärft:

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AnschaffungszeitraumMindestreichweiteCO₂-Grenzwert
01.01.2019 – 31.12.202140 km≤ 50 g/km
01.01.2022 – 31.12.202460 km≤ 50 g/km
01.01.2025 – 31.12.203080 km≤ 50 g/km
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Der Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung der Förderung bis 2035 vor.[1] Gesetzlich verankert ist sie aktuell bis Ende 2030.

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Mindestreichweite und CO₂-Grenzwert ab 2025 im Detail

Der WLTP-Wert ist die einzige relevante Messgröße. Wer im Winter nur 60 km rein elektrisch schafft, obwohl der WLTP 90 km ausweist, behält trotzdem den Steuervorteil.[1] Die Praxisreichweite ist steuerlich irrelevant.

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Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt den DAT-Schein oder das COC-Papier (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs.[1] PHEVs, die keines der beiden Kriterien erfüllen, werden wie Verbrenner mit der vollen 1-%-Regelung besteuert.[3]

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Warum nur Plug-in-Hybride profitieren — nicht Mild- oder Vollhybride

Die Kernvoraussetzung ist die externe Aufladbarkeit. Nur Fahrzeuge mit Ladeanschluss (Plug-in) kommen infrage.[2] Wer sich fragt, welche Arten von Hybrid-Autos es überhaupt gibt, sollte die Unterschiede kennen:

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MerkmalPlug-in-Hybrid (PHEV)Vollhybrid (HEV)Mild-Hybrid (MHEV)
Externer Ladeanschluss✅ Ja❌ Nein❌ Nein
E-Reichweite50–200 km2–5 km0 km
0,5-%-Regelung möglich✅ Ja❌ Nein❌ Nein
Versteuerung Dienstwagen0,5% BLP1% BLP1% BLP
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Ein Mild-Hybrid-Firmenwagen hat also keinerlei steuerlichen Vorteil gegenüber einem Benziner oder Diesel. Auch ein Vollhybrid wie der Toyota Yaris Hybrid fällt komplett durch — trotz Elektromotor.

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Was zählt zum Bruttolistenpreis — und was nicht?

Der BLP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung, inklusive werksseitiger Sonderausstattung und 19% Umsatzsteuer.[4] Der Haken? Selbst wenn der Händler 15% Rabatt gewährt, bleibt der BLP unverändert. Rabatte und Aktionen ändern die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht.

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Nicht zum BLP zählen: Überführungskosten, Zulassungsgebühren, nachträgliche Umbauten und Winterräder.[4] Bei Leasingfahrzeugen ist ebenfalls der BLP die Bemessungsgrundlage — nicht die monatliche Leasingrate.

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Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Regelung 2026? — Komplette Modellliste

Der ADAC listet aktuell rund 191 PHEV-Modelle auf dem deutschen Markt.[5] Aber nicht alle schaffen die 80-km-Hürde. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten qualifizierten Modelle, sortiert nach elektrischer Reichweite:

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ModellE-Reichweite (WLTP)SegmentBLP ab (€)0,5-%-Status
Lynk & Co 08 1.5TD PHEV200 kmSUVca. 47.000 €
GWM WEY 05 2.0 PHEV AWD158 kmSUVca. 55.000 €
Leapmotor C10 REEV145 kmSUVca. 37.000 €
VW Golf 1.5 eHybrid DSG143 kmKompaktca. 40.000 €
Audi A3 Sportback 1.5 TFSI e141 kmKompaktca. 42.000 €
Škoda Superb iV 1.5 TSI PHEV137 kmMittelklasseca. 48.000 €
VW Passat Variant 1.5 eHybrid135 kmMittelklasseca. 49.000 €
Seat Leon 1.5 e-Hybrid DSG133 kmKompaktca. 37.000 €
MG HS PHEV120 kmSUVca. 33.000 €
Mercedes E 300 e117 kmOberklasseca. 66.000 €
Mercedes C 300 e116 kmMittelklasseca. 57.000 €
BMW X5 xDrive50e108 kmSUVca. 82.000 €
BMW 530e105 kmOberklasseca. 66.000 €
VW T7 Multivan eHybrid104 kmVanca. 58.000 €
Mercedes GLE 350 de 4MATIC98 kmSUVca. 78.000 €
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[5][1]

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Modelle mit über 100 km elektrischer Reichweite

Der VW-Konzern dominiert die Rangliste. Golf eHybrid, Passat eHybrid, Audi A3 TFSI e, Škoda Superb iV und Seat Leon e-Hybrid teilen sich dieselbe Technikbasis: einen 1,5-Liter-TSI-Motor kombiniert mit einer 19,7-kWh-Batterie.[1] Das macht sie zu den reichweitenstärksten PHEVs im Kompakt- und Mittelklassesegment.

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Im Premium-Bereich überzeugen der BMW 530e mit 105 km und der BMW X5 xDrive50e mit 108 km.[1] Mercedes-Benz kontert mit dem C 300 e (116 km) und dem E 300 e (117 km). Einziger qualifizierter Van: der VW T7 Multivan eHybrid mit 104 km.

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Modelle knapp über der 80-km-Grenze — Vorsicht bei Grenzfällen

Einige Modelle schaffen die 80-km-Schwelle nur knapp. Der Volvo XC90 Recharge kommt auf exakt 80 km, der XC60 Recharge auf 82 km, der Mitsubishi Outlander PHEV auf 86 km.[1] Auch der Toyota Prius Plug-in-Hybrid liegt mit 86 km nicht weit über der Grenze.[2]

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Steuerlich zählt ausschließlich der WLTP-Wert. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Je nach Ausstattungslinie, Bereifung oder Motorvariante kann die Reichweite variieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt ein Modell mit deutlichem Puffer — ab 90 km aufwärts.

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Rechenbeispiel: So viel sparen Sie mit der 0,5-%-Regelung

Die Steuerersparnis klingt abstrakt — ein konkretes Beispiel macht den Unterschied greifbar. Bei einem BLP von 55.000 € ergibt sich folgender Vergleich[3]:

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E-Auto (0,25%)PHEV (0,5%)Verbrenner (1%)
Beispiel-BLP55.000 €55.000 €55.000 €
Bemessungsgrundlage13.750 € (¼)27.500 € (½)55.000 €
Geldwerter Vorteil/Monat137,50 €275,00 €550,00 €
Geldwerter Vorteil/Jahr1.650 €3.300 €6.600 €
Ersparnis vs. Verbrenner (bei 40% Grenzsteuersatz)ca. 1.980 €/Jahrca. 1.320 €/Jahr
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Ein zweites Beispiel mit dem Toyota Prius PHEV (BLP 45.290 €): 0,5% ergibt 226,45 € geldwerten Vorteil pro Monat. Bei 40% Grenzsteuersatz zahlt der Fahrer rund 1.087 € Lohnsteuer im Jahr auf den Dienstwagen.[2] Mit der 1-%-Regelung wäre es das Doppelte.

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Technisch wird nicht der Prozentsatz halbiert, sondern die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt nimmt den halben BLP und wendet darauf 1% an.[3] Das Ergebnis ist identisch — aber steuerrechtlich ein feiner Unterschied.

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Arbeitsweg mit Hybrid-Dienstwagen: 0,03-%-Regelung halbiert

Neben der Privatnutzung fällt ein zweiter geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit an: 0,03% des BLP pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) monatlich.[3] Bei 0,5-%-Fahrzeugen wird dieser Wert ebenfalls halbiert — effektiv also 0,015%.

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Ein Rechenbeispiel mit BLP 55.000 € und 25 km einfachem Arbeitsweg:

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  • Verbrenner: 0,03% × 55.000 € × 25 km = 412,50 €/Monat
  • PHEV (0,5%): 0,03% × 27.500 € × 25 km = 206,25 €/Monat
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Die Ersparnis beträgt 206,25 € pro Monat — zusätzlich zur Ersparnis bei der Privatnutzung.[6] Alternative: Wer weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeit fährt, kann die Einzelbewertung mit 0,002% pro Fahrt beantragen.[3]

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Die Entfernungspauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer) lässt sich in der Steuererklärung gegenrechnen.

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Fahrtenbuch oder 0,5-%-Pauschale — was lohnt sich mehr?

Die 0,5-%-Pauschale ist bequem: keine Aufzeichnungen, keine Nachweise über einzelne Fahrten. Aber sie ist nicht immer die günstigste Wahl.[2]

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Wer seinen Dienstwagen zu weniger als 30% privat nutzt, fährt mit einem Fahrtenbuch oft besser. Dann versteuert das Finanzamt nur die tatsächlichen Privatfahrten.[2] Aber die Hürden sind hoch: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden. Ein Wechsel zwischen Pauschale und Fahrtenbuch ist nur zum Jahresbeginn möglich.

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Welche Hybrid-Autos fallen seit 2025 aus der 0,5-Regelung?

Durch die Anhebung der Mindestreichweite von 60 auf 80 km zum 1. Januar 2025 sind zahlreiche beliebte PHEVs aus der Begünstigung gefallen[4]:

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ModellE-Reichweite (WLTP)Status ab 2025War qualifiziert bis
BMW 330e57–61 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Hyundai Tucson PHEV62 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Ford Kuga PHEV64 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Cupra Formentor e-HYBRID54–58 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Mini Countryman SE51 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Kia Sorento PHEV57 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Kia Sportage PHEV62 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
Mazda CX-60 PHEV63 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
VW Touareg eHybrid56 km❌ 1-%-Regelung31.12.2024
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[1]

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Die steuerliche Auswirkung ist erheblich. Beim BMW 330e mit einem BLP von 50.000 € bedeutet das: 500 € statt 250 € geldwerter Vorteil pro Monat — eine Mehrbelastung von 3.000 € im Jahr.[1]

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Wer überlegt, ob sich ein Diesel oder Benziner als Dienstwagen eher lohnt, sollte diese Verschärfung bei PHEVs unter 80 km bedenken — der Steuervorteil ist hier komplett entfallen.

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Bestandsschutz: Was gilt für vor 2025 zugelassene PHEVs?

Gute Nachrichten für Bestandsfahrzeuge: PHEVs, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 erstmals als Dienstwagen überlassen wurden, behalten die 0,5-%-Versteuerung bei 60 km Mindestreichweite.[3] Die Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis und die Nutzungsüberlassung bestehen ununterbrochen fort.[1]

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Aber Vorsicht beim Fahrzeugwechsel. Wer nach dem 1. Januar 2025 auf ein neues Modell mit weniger als 80 km umsteigt, verliert die Begünstigung sofort.[3] Bei Gebrauchtwagen gilt übrigens der Zeitpunkt der Erstüberlassung als Dienstwagen — nicht das Datum der Erstzulassung.

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Hyundai Tucson, Volvo XC90, BMW X5 & Co. — Einzelprüfung beliebter Modelle

Viele Dienstwagenfahrer suchen gezielt nach ihrem Wunschmodell. Hier die Einzelprüfung der meistgesuchten PHEVs auf einen Blick[1][5]:

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ModellE-Reichweite (WLTP)CO₂ (g/km)BLP ab (€)0,5-%-Status 2026
Hyundai Tucson PHEV62 km31–35 gca. 44.000 €
Volvo XC90 Recharge80 km25–30 gca. 82.000 €⚠️ Knapp
Volvo XC60 Recharge82 km22–28 gca. 67.000 €
BMW X5 xDrive50e108 km18–22 gca. 82.000 €
BMW X1 xDrive25e82–89 km24–29 gca. 46.000 €
Porsche Cayenne E-Hybrid~80 km24–28 gca. 95.000 €⚠️ Knapp
VW Touareg eHybrid56 km46–52 gca. 76.000 €
VW T7 Multivan eHybrid104 km18–22 gca. 58.000 €
Mercedes GLE 350 de 4MATIC98 km17–22 gca. 78.000 €
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Hyundai Tucson Plug-in-Hybrid — qualifiziert oder nicht?

Klare Antwort: Nein. Der Hyundai Tucson PHEV erreicht 62 km nach WLTP und liegt damit deutlich unter der 80-km-Schwelle.[1] Bis Ende 2024 war er mit der damaligen 60-km-Grenze noch gerade so berechtigt. Das ist vorbei.

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Auch der Hyundai Santa Fe PHEV und der Kia Sportage PHEV (62 km) fallen durch.[1] Wer einen Hyundai oder Kia als Dienstwagen mit Steuervorteil fahren will, sollte auf reine E-Modelle wie den Ioniq 5 oder Kia EV6 ausweichen — dort greift sogar die noch günstigere 0,25-%-Regelung.

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Volvo XC90 und XC60 Recharge — Grenzfälle mit Risiko?

Der Volvo XC90 Recharge liegt mit exakt 80 km WLTP auf der Kante.[1] Je nach Ausstattung und Bereifung kann der Wert leicht darunter rutschen. Wer dieses Modell als Dienstwagen in Betracht zieht, sollte die exakte Reichweite im DAT-Schein prüfen — nicht die Herstellerwebsite.

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Der Volvo XC60 Recharge steht mit 82 km etwas sicherer da.[1] Ältere Modelle wurden als „T8" vermarktet, aktuelle als „Recharge" — die Technik dahinter unterscheidet sich teils erheblich in der Batteriekapazität.

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BMW X5, BMW X1, Porsche Cayenne, VW Touareg und VW T7 im Check

Der BMW X5 xDrive50e ist mit 108 km sicher qualifiziert — hier gibt es keinen Zweifel.[1] Der BMW X1 xDrive25e schafft 82 bis 89 km je nach Konfiguration und ist damit ebenfalls im grünen Bereich.

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Beim Porsche Cayenne E-Hybrid wird es spannend: Rund 80 km WLTP machen ihn zum Grenzfall. Das Datenblatt der gewünschten Konfiguration sollte vor der Bestellung geprüft werden.[1]

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Der VW Touareg eHybrid fällt mit nur 56 km klar durch.[1] Bestandsschutz greift nur für vor 2025 überlassene Fahrzeuge. Der VW T7 Multivan eHybrid hingegen überzeugt mit 104 km als einziger qualifizierter Van auf dem Markt.

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Diesel-Hybrid: Mercedes GLE 350 de als Sonderfall

Der Mercedes GLE 350 de 4MATIC ist 2026 der einzige Diesel-Plug-in-Hybrid in Deutschland.[1] Mit 98 km WLTP-Reichweite ist er sicher qualifiziert — und im Alltagsverbrauch auf langen Strecken dank Dieselmotor besonders sparsam.

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Aber dieses Zeitfenster schließt sich: Mercedes stellt die Produktion des GLE 350 de voraussichtlich im August 2026 ein.[7] Im Rahmen des GLE-Facelifts entfällt der Diesel-PHEV komplett.[8] Wer diese Kombination aus Diesel-Effizienz und 0,5-%-Steuervorteil will, muss zeitnah bestellen. Und „Diesel-Hybrid" im Sinne der Regelung bedeutet immer Plug-in — ein konventioneller Diesel-Mildhybrid profitiert nicht.

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Wie lange gilt die 0,5-Regelung für Hybride — und was kommt danach?

Die 0,5-%-Regelung für Plug-in-Hybride ist gesetzlich bis zum 31. Dezember 2030 verankert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).[2] Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung bis Ende 2035 vor — gesetzlich beschlossen ist das allerdings noch nicht.[1]

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Für reine E-Autos gelten seit dem 1. Juli 2025 neue BLP-Grenzen[3]:

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Anschaffung nach0,25-%-Grenze (reine E-Autos)0,5-%-Regelung
01.01.2024 – 30.06.2025bis 70.000 € BLPüber 70.000 € BLP
01.07.2025 – 31.12.2030bis 100.000 € BLPüber 100.000 € BLP
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Wer zwischen einem PHEV und einem reinen E-Auto schwankt, sollte die E-Autos mit der größten Reichweite als Alternative prüfen — dort lockt die 0,25-%-Regelung mit noch höherer Ersparnis.

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Zusätzlicher Steuervorteil für Flottenbetreiber: Die Sonderabschreibung gemäß Wachstumschancengesetz erlaubt 40% AfA im ersten Jahr für rein elektrische Fahrzeuge (gültig bis Ende 2028).[1]

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Wallbox, Ladestrom und Leasing: Steuerregeln 2026 für Hybrid-Dienstwagen

Die 0,5-%-Regelung gilt identisch bei Leasing-Dienstwagen. Bemessungsgrundlage bleibt der BLP — nicht die monatliche Leasingrate.[2] Auch bei Gehaltsumwandlung ändert sich daran nichts.

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Für Ladestrom zu Hause gelten 2026 folgende steuerfreie Pauschalen[4]:

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SzenarioE-AutoPlug-in-Hybrid
Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber30 €/Monat steuerfrei15 €/Monat steuerfrei
Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber70 €/Monat steuerfrei35 €/Monat steuerfrei
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Die Wallbox-Installation lässt sich steuerlich geltend machen: 20% Steuerbonus auf Handwerkerkosten gemäß § 35a EStG, maximal 1.200 € Steuerermäßigung.[2] Eine vom Arbeitgeber gestellte Wallbox bleibt steuerfrei — allerdings nur als zusätzliche Leistung, nicht bei Gehaltsumwandlung.[3]

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Praxistipp: Eine Wallbox mit separatem Stromzähler oder RFID-Zugang macht die Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber deutlich einfacher und rechtssicher.

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Häufige Fragen (FAQs)

Gibt es noch die 0,5-Regelung für Hybride 2026?

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Fallen Mild-Hybride unter die 0,5-Regelung?

Welche Voraussetzung gilt — Reichweite ODER CO₂?

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Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel nach 2025 auf ein Modell mit weniger als 80 km?

Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt für die 0,5-Regelung?

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Gilt die 0,5-Regelung auch bei gebrauchten Plug-in-Hybriden?

Bekommen Plug-in-Hybride ein E-Kennzeichen?

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Lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 0,5-%-Pauschale?

Quellen

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  1. kfzpick. (2026). Welche Hybrid-Autos fallen unter die 0,5-Regelung? Alle Modelle 2026. https://kfzpick.de/aktuelles/welche-hybrid-autos-fallen-unter-die-05-regelung/
  2. Autohero. (2026). Hybrid Versteuerung 2026: die 0,5%-Regelung verstehen. https://www.autohero.com/de/beratung/informieren/antriebsarten/hybrid/versteuerung/
  3. Volkswagen Financial Services. (2026). 0,25-%-und 0,5-%-Regelung: Das gilt für E-Firmenwagen. https://www.vwfs.de/geschaeftskunden/magazin-flotte/dienstwagen/0-5-prozent-regelung.html
  4. Sixt Business. (2026). 0,5 & 0,25 Prozent Regelung 2026: Hybrid und E-Firmenwagen versteuern. https://www.sixt.de/business/firmenwagen/elektro-dienstwagen-versteuern/
  5. ADAC. (2026). Plug-in-Hybrid-Autos: Modelle, Reichweiten, Kosten, Verbrauch. https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/marken-modelle/auto/plug-in-hybrid-uebersicht/
  6. BERESA. (2024). Dienstwagenbesteuerung – eine Beispielrechnung. https://www.beresa.de/blog/dienstwagenbesteuerung
  7. Tarantas News. (2026). Mercedes GLE 350 de diesel hybrid production ends in 2026. https://tarantas.news/en/posts/id10152-mercedes-gle-350-de-diesel-hybrid-production-ends-in-2026
  8. MercedesBlog. (2026). Mercedes GLE Facelift Arrives in May 2026. https://mercedesblog.com/mercedes-gle-facelift-arrives-in-may-2026-with-new-phev-versions-and-new-mb-os/
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