Unter die 0,5-Prozent-Regelung fallen 2026 ausschließlich Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km elektrischer WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km[1]. Qualifizierte Modelle sind u. a. VW Passat eHybrid (135 km), Audi A3 TFSI e (141 km), Mercedes C 300 e (116 km) und BMW X5 xDrive50e (108 km)[5]. Ältere PHEVs mit unter 80 km Reichweite sind seit Januar 2025 ausgeschlossen – für sie greift die reguläre 1-Prozent-Versteuerung[4].
| Anforderung | Bis 31.12.2024 | Ab 01.01.2025 (gilt 2026) |
|---|---|---|
| Elektrische Mindestreichweite | 60 km (WLTP) | 80 km (WLTP) |
| Oder CO₂-Grenzwert | Max. 50 g/km | Max. 50 g/km |
| Versteuerung geldwerter Vorteil | 0,5% des BLP | 0,5% des BLP |
| Gültig bis | 31.12.2024 | 31.12.2030 |
Die gesetzliche Grundlage bildet § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Plug-in-Hybride werden mit nur 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – statt der üblichen 1 Prozent für Verbrenner[2]. Seit dem 1. Januar 2025 müssen PHEVs dafür mindestens 80 km elektrische WLTP-Reichweite schaffen oder unter 50 g CO₂/km bleiben[1].
Die beiden Kriterien sind alternativ zu verstehen. Entweder das Fahrzeug erreicht die 80 km oder es unterschreitet den CO₂-Grenzwert[1]. In der Praxis erfüllen die meisten aktuellen PHEVs beide Bedingungen gleichzeitig. Die Regelung gilt nach aktuellem Stand bis zum 31. Dezember 2030, wobei der Koalitionsvertrag eine Verlängerung bis Ende 2035 vorsieht[2].
Wichtig für den Zeitpunkt: „Anschaffung" meint nicht die Bestellung oder Vertragsunterzeichnung, sondern die Erstzulassung des Fahrzeugs[2]. Wer sich fragt, welches Modell sich wirklich lohnt, sollte daher den Zulassungstermin genau im Blick behalten. Nur Plug-in-Hybride profitieren – Voll- und Mild-Hybride erhalten keinen Steuervorteil und fallen unter die reguläre Ein-Prozent-Regel[2].
Für PHEVs mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 galt die niedrigere Schwelle von 60 km Mindestreichweite[3]. Diese Fahrzeuge behalten ihren Steuervorteil, solange das Arbeitsverhältnis und die Nutzungsüberlassung bestehen. Der Haken? Ein Fahrzeugwechsel nach dem 1. Januar 2025 auf ein Modell mit weniger als 80 km Reichweite bedeutet den Verlust der 0,5-Prozent-Berechtigung[1].
Modelle wie der BMW 330e (57–61 km) oder der Hyundai Tucson PHEV (62 km), die zwischen 2022 und 2024 zugelassen wurden, genießen also Bestandsschutz[1]. Wird das gleiche Modell aber 2026 neu bestellt, gilt die 1-Prozent-Versteuerung. Das Finanzamt erkennt nur den Nachweis über den DAT-Schein oder die offizielle Herstellerangabe als Beleg für die Reichweite an[1].
Die gute Nachricht: Fast die Hälfte aller aktuell erhältlichen PHEVs schafft im WLTP-Zyklus 100 km und mehr rein elektrisch[5]. Der ADAC listet aktuell 191 Plug-in-Hybrid-Modelle in Deutschland – darunter viele mit deutlich über 80 km Reichweite[5]. Entscheidend für die Steuerbewertung ist immer der offizielle WLTP-Wert, nicht die Praxisreichweite.
| Modell | E-Reichweite (WLTP) | Segment | 0,5% Status |
|---|---|---|---|
| Lynk & Co 08 PHEV | 200 km | SUV | ✅ Qualifiziert |
| GWM WEY 05 PHEV AWD | 158 km | SUV | ✅ Qualifiziert |
| VW Golf eHybrid | 143 km | Kompaktklasse | ✅ Qualifiziert |
| Audi A3 Sportback TFSI e | 141 km | Kompaktklasse | ✅ Qualifiziert |
| Škoda Superb iV PHEV | 137 km | Mittelklasse | ✅ Qualifiziert |
| VW Passat Variant eHybrid | 135 km | Mittelklasse | ✅ Qualifiziert |
| Seat Leon e-Hybrid | 133 km | Kompaktklasse | ✅ Qualifiziert |
| Mercedes C 300 e | 116 km | Mittelklasse | ✅ Qualifiziert |
| BMW 530e | 105 km | Obere Mittelklasse | ✅ Qualifiziert |
| MG HS PHEV Trophy | 120 km | SUV | ✅ Qualifiziert |
[5]
Die Plätze vier bis zehn in der ADAC-Reichweitenliste belegen ausschließlich Fahrzeuge aus dem VW-Konzern[5]. Der VW Golf eHybrid erreicht 143 km, der Audi A3 Sportback TFSI e 141 km – beides Kompaktwagen, die den Großteil aller Pendlerstrecken rein elektrisch bewältigen.
Mercedes rangiert mit dem C 300 e bei 116 km hinter dem Škoda Superb (137 km) und dem VW Passat (135 km)[5]. Auch der BMW 530e schafft 105 km nach WLTP. Wer einen SUV sucht, findet im Lynk & Co 08 mit 200 km den aktuellen Spitzenreiter – allerdings ist das ein Neuling am deutschen Markt[5].
Aus meiner Erfahrung mit Langstreckentests: PHEVs mit über 100 km WLTP-Reichweite schaffen im Alltag selbst bei Kälte noch 70 bis 80 km rein elektrisch. Für Pendler mit 40 km Arbeitsweg reicht das locker für Hin- und Rückfahrt ohne Verbrenner.
Einige PHEVs qualifizieren sich nur knapp. Der Volvo XC90 Recharge steht bei exakt 80 km, der Porsche Cayenne E-Hybrid ebenfalls[1]. Der Volvo XC60 Recharge kommt auf 82 km, der Mitsubishi Outlander PHEV auf 86 km.
Bei Modellen an der Grenze ist Vorsicht geboten: Im Winter sinkt die elektrische Reichweite um 20 bis 30 Prozent[1]. Das beeinflusst zwar nicht den offiziellen WLTP-Wert für die Steuerberechnung – aber wer den PHEV-Vorteil auch im Alltag spüren will, sollte zur Sicherheit ein Modell mit deutlich über 80 km wählen. Wer generell unsicher ist bei der Antriebswahl, findet in unserem Ratgeber Diesel oder Benziner eine ergänzende Entscheidungshilfe.
Diese beliebten PHEVs fallen seit Januar 2025 aus der 0,5-Prozent-Regelung:
| Modell | E-Reichweite (WLTP) | Versteuerung ab 2025 |
|---|---|---|
| BMW 330e | 57–61 km | 1% des BLP |
| Cupra Formentor e-HYBRID | 54–58 km | 1% des BLP |
| Cupra Leon e-HYBRID (alt) | 59–63 km | 1% des BLP |
| Ford Kuga PHEV | 64 km | 1% des BLP |
| Hyundai Tucson PHEV | 62 km | 1% des BLP |
| Mini Countryman SE | 51 km | 1% des BLP |
[1]
Für Dienstwagenfahrer mit einem dieser Modelle bedeutet das: Bei einer Neubestellung 2026 verdoppelt sich die monatliche Steuerlast. Ein BMW 330e mit 50.000 € Listenpreis kostet bei 1% Versteuerung 500 € geldwerten Vorteil pro Monat – statt 250 € bei der 0,5-Regelung[4].
Drei grundlegend verschiedene Hybrid-Technologien existieren auf dem deutschen Markt: Mild-Hybrid, Vollhybrid und Plug-in-Hybrid[9]. Nur der Plug-in-Hybrid qualifiziert sich für die 0,5-Prozent-Regelung. Die anderen beiden Typen haben keinen Stecker und keinen Steuerbonus[2]. Einen detaillierten Vergleich aller Systeme bietet unser Artikel über die verschiedenen Hybrid-Arten.
| Typ | E-Motor | Rein elektrisch? | Extern laden? | Typische E-Reichweite | 0,5% fähig? |
|---|---|---|---|---|---|
| Mild-Hybrid (MHEV) | 48-V-Starter | Nein | Nein | 0 km | ❌ |
| Vollhybrid (HEV) | Mittelgroß | Ja, kurz | Nein | 2–5 km | ❌ |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) | Groß | Ja, lang | Ja | 80–200 km | ✅ |
Der Mild-Hybrid arbeitet mit einem kleinen 48-Volt-Elektromotor, der den Verbrenner beim Anfahren und Beschleunigen unterstützt[9]. Rein elektrisches Fahren ist nicht möglich. Die Energie gewinnt das System ausschließlich durch Rekuperation beim Bremsen.
In Deutschland sind Mild-Hybride bei fast allen Herstellern verbreitet – von Audi über BMW bis Mercedes und VW. Sie senken den Verbrauch um 5 bis 15 Prozent, bringen aber weder einen Steuervorteil noch die Berechtigung für ein E-Kennzeichen[2].
Vollhybride laden sich beim Fahren selbst auf – durch Rekuperation und den Verbrenner[9]. Toyota dominiert dieses Segment mit Modellen wie Yaris, Corolla und RAV4. Honda setzt mit dem Jazz e:HEV und dem ZR-V auf ein eigenes Vollhybrid-System.
Auf kurzen Strecken (2–5 km) und bei niedrigen Geschwindigkeiten fahren Vollhybride rein elektrisch. Einen externen Ladeanschluss gibt es nicht – die Batterie ist deutlich kleiner als beim PHEV. Wer ein Hybrid-Auto ohne Stecker sucht, das man nicht laden muss, landet beim Vollhybrid[10]. Aber: Steuerlich gilt die normale 1-Prozent-Regel.
Plug-in-Hybride kombinieren einen Verbrennungsmotor mit einer großen Batterie (15–40 kWh), die extern per Kabel geladen wird[5]. Aktuelle Modelle schaffen 80 bis 200 km rein elektrisch. Nur dieser Hybrid-Typ berechtigt zur 0,5-Prozent-Versteuerung und zum E-Kennzeichen.
Der ADAC empfiehlt: Je mehr ein PHEV an der Steckdose geladen wird, desto mehr lohnt sich die Technologie[5]. Wird selten geladen, reicht ein günstigerer Vollhybrid. Wer wissen möchte, welcher Antrieb langfristig Zukunft hat, sollte das eigene Fahrprofil ehrlich analysieren.
Der deutsche Markt zählt aktuell 191 Plug-in-Hybrid-Modelle – dazu kommen Dutzende Voll- und Mild-Hybride[5]. Die großen deutschen Hersteller decken jeweils sieben bis acht Baureihen mit PHEV-Antrieb ab. Auffällig: In der Kleinst- und Kleinwagenklasse gibt es keinen einzigen Plug-in-Hybriden – Platz und Kosten sprechen dagegen[5].
Mercedes hat das breiteste PHEV-Angebot über acht Baureihen. Die wichtigsten Modelle: C 300 e (116 km), E 300 e (117 km), S 580 e, GLC 300 e, GLE 350 de und GLE 400 e[5]. Mercedes ist der einzige Hersteller in Deutschland, der Diesel-Hybrid-Autos anbietet – mit dem GLE 350 de 4MATIC als prominentestem Vertreter[8].
BMW setzt auf den X1 xDrive25e, X3 30e, X5 xDrive50e und den 2er Active Tourer als PHEV[5]. Der 530e ist mit 105 km Reichweite ein beliebter Dienstwagen. Audi deckt mit dem A3, A5, A6, A7 und Q5 als e-hybrid fünf Baureihen ab – der A3 TFSI e erreicht 141 km und gehört damit zur Spitzengruppe[5].
VW profitiert vom neuen 1,5-Liter-TSI-PHEV-Antrieb: Golf (143 km), Tiguan und Passat (135 km) liegen alle weit über der 80-km-Grenze[5]. Toyota verfolgt eine andere Strategie und bietet mit Yaris, Corolla und RAV4 vor allem Vollhybride an – der RAV4 und der C-HR sind als PHEV erhältlich. Wer sich für die Versicherungskosten verschiedener Modelle interessiert, findet in unserem Vergleich aktuelle Zahlen.
Diesel-Plug-in-Hybride sind eine absolute Seltenheit. Mercedes ist 2026 der einzige Hersteller mit dieser Antriebskombination in Deutschland[8]. 99,99 Prozent aller Diesel-PHEV-Neuzulassungen 2025 entfielen auf Mercedes[8].
Die verbliebenen Modelle: Der GLE 350 de 4MATIC kombiniert einen Vierzylinder-Diesel mit Elektromotor – innerhalb der GLE-Baureihe liegt sein Anteil bei 32 Prozent[8]. Aber diese Ära endet: Die Produktion des GLE 350 de wird im August 2026 eingestellt[8]. Ob im Nachfolgemodell weiterhin ein Diesel-PHEV angeboten wird, ist ungewiss – Mercedes fokussiert sich auf elektrifizierte Benziner und vollelektrische Plattformen[8].
Für Langstreckenfahrer war der Diesel-Hybrid eine interessante Nische: niedrigerer Verbrauch auf der Autobahn als ein Benzin-PHEV, dazu elektrisches Fahren in der Stadt. Wer dieses Konzept noch nutzen möchte, sollte zeitnah bestellen.
Der Lynk & Co 08 PHEV hält mit 200 km nach WLTP den aktuellen Rekord – im ADAC-Praxistest schafft er 176 km rein elektrisch[5]. Das ist mehr als manche reine Elektroautos vor wenigen Jahren boten. Der Abstand zum Rest des Feldes fällt deutlich aus.
| Rang | Modell | E-Reichweite (WLTP) | Batterie |
|---|---|---|---|
| 1 | Lynk & Co 08 PHEV | 200 km | 39,6 kWh |
| 2 | GWM WEY 05 PHEV AWD | 158 km | ca. 34 kWh |
| 3 | Leapmotor C10 REEV | 145 km | 28,4 kWh |
| 4 | VW Golf eHybrid | 143 km | 19,7 kWh |
| 5 | Audi A3 Sportback TFSI e | 141 km | 19,7 kWh |
| 6 | Škoda Superb iV PHEV | 137 km | 19,7 kWh |
| 7 | VW Passat Variant eHybrid | 135 km | 19,7 kWh |
| 8 | Audi A3 TFSI e (200 kW) | 134 km | 19,7 kWh |
| 9 | VW Passat Variant eHybrid (200 kW) | 133 km | 19,7 kWh |
| 10 | Seat Leon e-Hybrid (200 kW) | 133 km | 19,7 kWh |
[5]
Auffällig: Die Plätze 1 bis 3 belegen chinesische Marken. Ab Platz 4 dominiert der VW-Konzern – alle nutzen den gleichen 1,5-Liter-TSI-Motor mit 19,7-kWh-Batterie[5]. Der beste Mercedes (C 300 e) reiht sich mit 116 km hinter einem Škoda Superb ein. Wer die maximale Reichweite bei gleichzeitig günstigen Unterhaltskosten sucht, fährt mit dem VW Golf eHybrid am effizientesten.
Neuester Trend: Immer mehr PHEVs laden per DC-Schnellladung mit 40 bis 85 kW[5]. Beim Lynk 08 reicht eine kurze Kaffeepause an der Raststätte für eine nahezu vollständige Ladung.
Ein E-Kennzeichen erhalten Plug-in-Hybride, die maximal 50 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 40 km rein elektrisch fahren[7]. Die Schwelle für das E-Kennzeichen liegt damit deutlich niedriger als für die 0,5-Prozent-Regelung (80 km). Jeder PHEV, der den Steuerbonus bekommt, qualifiziert sich also automatisch auch für das E-Kennzeichen.
Das „E" am Ende des Kennzeichens bringt je nach Kommune Vorteile: kostenfreies Parken in bestimmten Zonen, Nutzung von Busspuren und Befreiung von Zufahrtsbeschränkungen[7]. Ob diese Privilegien gelten, entscheidet jede Stadt individuell. Voll- und Mild-Hybride ohne Stecker erhalten kein E-Kennzeichen.
Für Pferdeanhänger, Wohnwagen oder Bootsanhänger braucht es ordentlich Anhängelast. Mehrere Hybrid-SUVs schaffen 2.000 kg und mehr – der Mazda CX-60 PHEV führt mit 2.500 kg gebremster Anhängelast[1].
| Modell | Hybrid-Typ | Anhängelast gebremst | E-Reichweite |
|---|---|---|---|
| Mazda CX-60 PHEV | Plug-in-Hybrid | 2.500 kg | 63 km |
| BMW X5 xDrive50e | Plug-in-Hybrid | 2.700 kg | 108 km |
| Volvo XC90 Recharge | Plug-in-Hybrid | 2.400 kg | 80 km |
| Volvo XC60 Recharge | Plug-in-Hybrid | 2.100 kg | 82 km |
| Mercedes GLE 350 de | Plug-in-Diesel | 2.400 kg | 98 km |
Der BMW X5 xDrive50e vereint die höchste Anhängelast (2.700 kg) mit einer starken E-Reichweite von 108 km – und qualifiziert sich für die 0,5-Regelung[5]. Aber Vorsicht: Der Mazda CX-60 PHEV schafft nur 63 km elektrisch und fällt damit seit 2025 aus dem Steuerbonus[1]. Anhängelast und Steuerersparnis gleichzeitig gibt es nur bei den großen SUVs von BMW, Mercedes und Volvo.
Die richtige Wahl hängt vom Fahrprofil ab – nicht von der Technik allein. Wer überwiegend in der Stadt fährt und keine eigene Lademöglichkeit hat, ist mit einem Vollhybrid wie dem Toyota Yaris besser bedient als mit einem PHEV[5]. Pendler mit 30 bis 60 km Arbeitsweg und Wallbox profitieren maximal von einem Plug-in-Hybrid.
Stadtfahrer ohne Ladeoption: Vollhybrid (Toyota Yaris Hybrid, Honda Jazz e:HEV) – günstiger Verbrauch, kein Ladestress. Pendler mit Lademöglichkeit: PHEV mit über 100 km Reichweite (VW Golf eHybrid, Audi A3 TFSI e) – tägliche Strecke rein elektrisch, Steuervorteil mitnehmen. Langstreckenfahrer: Mild-Hybrid oder PHEV mit großer Batterie (Lynk & Co 08, VW Passat eHybrid) – Verbrauchssenkung auf der Autobahn, volle Flexibilität. Dienstwagenfahrer: PHEV mit mindestens 80 km Reichweite – 0,5-Prozent-Regelung spart hunderte Euro monatlich[2].
Der kleinste Hybrid am Markt? Der Toyota Yaris Hybrid als Vollhybrid in der Kleinwagenklasse. Im PHEV-Segment existiert kein Modell unterhalb der Kompaktklasse – Platz- und Kostengründe verhindern das[5]. Wer noch auf der Suche nach dem richtigen Fahrassistenzsystem ist, sollte auch die Ausstattungspakete der PHEV-Modelle vergleichen.
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