Mit dem Führerschein der Klasse B darfst du PKWs, Transporter und leichte Nutzfahrzeuge bis 3.500 kg Gesamtgewicht fahren – plus Anhänger bis 750 kg[1]. Seit 2020 kannst du mit der B196-Erweiterung sogar 125er-Motorräder ohne Prüfung fahren[2]. Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren (begleitetes Fahren) oder 18 Jahren[3].
Ab welchem Alter darf man den Autoführerschein machen? Die Antwort hängt davon ab, ob du solo oder mit Begleitung fahren willst.
Das Grundmindestalter für Klasse B beträgt 18 Jahre. Wer früher ans Steuer will, kann mit 17 Jahren über das Programm „Begleitetes Fahren" (BF17) starten[3]. Der Haken: Bis zum 18. Geburtstag muss immer eine eingetragene Begleitperson dabei sein. Alleine fahren darfst du erst mit 18 – egal wie gut du dich hinter dem Steuer fühlst.
Die Theorieprüfung kannst du bereits drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher[4]. Ein Tipp aus meiner Beobachtung: Viele Fahrschüler unterschätzen den Zeitaufwand für die Anmeldung beim Straßenverkehrsamt. Plant mindestens 4-6 Wochen ein.
| Führerscheinklasse | Mindestalter | Besonderheiten |
|---|---|---|
| AM (Moped, 45 km/h) | 15 Jahre | – |
| A1 (125ccm) | 16 Jahre | – |
| B (PKW) | 18 Jahre | 17 mit BF17 |
| A2 (Motorrad) | 18 Jahre | – |
| A (Motorrad unbegrenzt) | 24 Jahre | 20 Jahre bei Vorbesitz A2 |
[3]
Der Führerschein Klasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse mit maximal acht Sitzplätzen (ohne Fahrer)[1]. Dazu gehören praktisch alle Standard-PKWs, Kombis, SUVs und Kleintransporter.
Beliebte Transporter wie der Mercedes Sprinter, VW Crafter oder Ford Transit fallen ebenfalls in diese Kategorie – vorausgesetzt, sie überschreiten die 3,5-Tonnen-Grenze nicht[5]. Hier liegt das Problem: Viele dieser Fahrzeuge kommen mit voller Beladung schnell an das Limit. Schau vor Fahrtantritt in die Zulassungsbescheinigung Teil I unter Ziffer F.1 – dort steht das zulässige Gesamtgewicht[6].
Mit dem B-Führerschein bekommst du automatisch die Klassen AM und L dazu[1]. Das heißt: Du darfst ohne zusätzliche Prüfung Mopeds und Roller bis 45 km/h, Quads bis 50ccm und landwirtschaftliche Zugmaschinen fahren. Praktisch für alle, die flexibel sein wollen.
Ohne Erweiterung darfst du Anhänger bis 750 kg ziehen[7]. Schwerere Anhänger sind möglich, wenn die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 3.500 kg nicht überschreitet. Für größere Gespanne brauchst du den B96-Eintrag oder die Klasse BE.
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Führerschein um die Schlüsselzahl B196 erweitern – ohne Prüfung[2]. Damit darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm und maximal 11 kW (15 PS) fahren.
Die Voraussetzungen sind überschaubar: mindestens 25 Jahre alt, mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B, und eine Fahrerschulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten[2]. Die Kosten liegen bei etwa 500-900 Euro – deutlich günstiger als ein vollwertiger A1-Führerschein.
Was das Datenblatt dir nicht verrät: Die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland[8]. Wer im Ausland 125er fahren will, braucht den richtigen A1-Führerschein. Für den Stadtverkehr oder kurze Pendelstrecken ist B196 trotzdem eine solide Option. Über 130.000 Fahrer haben die Möglichkeit seit 2020 genutzt[8].
Leichtfahrzeuge mit maximal 45 km/h – sogenannte Microcars oder Mopedautos – können bereits ab 15 Jahren gefahren werden[9]. Für Standard-Zweisitzer mit max. 50ccm Hubraum reicht der Führerschein Klasse AM[10].
Aber hier wird es knifflig: Viersitzige 45-km/h-Autos erfordern Führerscheinklasse B[11]. Dreirädrige Fahrzeuge mit mehr als 50ccm Hubraum fallen unter Klasse A1. Wer ein solches Fahrzeug kaufen will, sollte vorher genau prüfen, welche Zulassung das Modell hat.
Für 25 km/h gedrosselte Fahrzeuge (Mofa-Klasse) gilt: Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, dürfen diese ohne Führerschein fahren[12]. Alle anderen brauchen mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung.
Mit Führerschein Klasse B darfst du alle Quads, ATVs und Side-by-Sides unabhängig von Hubraum und Geschwindigkeit fahren – solange das Fahrzeug nicht schwerer als 3.500 kg ist[13]. Das schließt auch schnellere Modelle mit 100+ km/h ein.
Für Leicht-Quads bis 45 km/h und 50ccm genügt bereits der AM-Führerschein[14]. Die Helmpflicht gilt übrigens für alle Quads im Straßenverkehr[14]. Ein K.O.-Kriterium für manche: Ohne Zulassung darf das Quad nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden.
Der deutsche Führerschein wird in den USA für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tage grundsätzlich anerkannt[15]. In manchen Bundesstaaten sogar bis zu einem Jahr[16]. Ein internationaler Führerschein ist nicht überall Pflicht, wird aber empfohlen – vor allem bei Verkehrskontrollen erleichtert er die Kommunikation[15].
Für Mietwagen in den USA gilt: Die Führerscheinklasse B reicht für normale PKWs. Wer einen 7-Sitzer oder größeren SUV mieten will, sollte vorab bei der Autovermietung nachfragen.
EU-Bürger können in Spanien mit ihrem deutschen Führerschein unbefristet fahren – bis zur nächsten Verlängerung[17]. Bei Urlaubsaufenthalten bis 90 Tage sind keine zusätzlichen Dokumente nötig. Wichtig: Das Mindestalter zum Autofahren in Spanien beträgt 18 Jahre[17].
Die Türkei ist kein EU-Land. Mit deutschem Führerschein darfst du dort als Tourist in der Regel bis zu 6 Monate fahren. Ein internationaler Führerschein wird empfohlen, da türkische Behörden nicht alle ausländischen Dokumente auf Anhieb erkennen. Die Kosten liegen bei etwa 15-20 Euro beim örtlichen Straßenverkehrsamt.
Für das abschleppende Fahrzeug benötigst du mindestens Führerschein Klasse B[18]. Der Fahrer im abgeschleppten Fahrzeug muss überraschenderweise keinen Führerschein besitzen – er muss lediglich 15 Jahre alt sein[19].
Abgeschleppt werden darf nur im Notfall – also bei Panne oder Unfall. Auf der Autobahn müsst ihr bei der nächsten Ausfahrt runter[20]. Und hier liegt ein häufiger Fehler: Ein abgemeldetes Auto ohne Kennzeichen abschleppen ist verboten[21]. Das Fahrzeug muss angemeldet und versichert sein.
Wer ein Fahrzeug regelmäßig schleppen will (nicht abschleppen im Notfall), braucht eine Schleppgenehmigung vom Straßenverkehrsamt[22].
Für Fahranfänger lohnt sich ein Blick auf die Unterhaltskosten. Kleine Fahrzeuge mit niedriger Versicherungseinstufung sind ideal. Faktoren wie Typklasse, Motorleistung und Regionalklasse beeinflussen die KFZ-Versicherung erheblich – Fahranfänger zahlen in den ersten Jahren deutlich mehr.
Günstig im Unterhalt sind typischerweise Kleinwagen wie VW Polo, Opel Corsa oder Renault Clio in niedrigen Motorisierungen. Wer sich für Diesel oder Benziner entscheidet, sollte die jährliche Fahrleistung berücksichtigen – unter 15.000 km lohnt sich Diesel meist nicht.
Mit dem C1-Führerschein darfst du LKWs zwischen 3.500 kg und 7.500 kg Gesamtgewicht fahren[3]. Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren. Typische Fahrzeuge: größere Transporter, kleinere Lieferwagen und manche Wohnmobile, die über die B-Grenze hinausgehen.
Wer sich für Hybrid-Fahrzeuge oder E-Autos interessiert: Die Batterien erhöhen das Fahrzeuggewicht. Bei größeren E-Transportern kann deshalb schnell die 3,5-Tonnen-Grenze überschritten werden – dann wird Klasse C1 relevant.
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