In Deutschland gibt es kein gesetzliches Verbot für bestimmte Schuhe beim Autofahren[1]. Sie dürfen mit Flip-Flops, High Heels, Sandalen oder sogar barfuß fahren – ein Bußgeld droht bei einer Verkehrskontrolle nicht[2]. Aber warten Sie: Bei einem Unfall kann ungeeignetes Schuhwerk teuer werden. Die Versicherung kann Leistungen kürzen, und Sie riskieren eine Mitschuld, wenn das Schuhwerk den Unfall beeinflusst hat[3].
Das deutsche Verkehrsrecht kennt keinen Paragrafen, der das Schuhwerk am Steuer regelt[1]. Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreiben Privatfahrern vor, welche Schuhe sie tragen müssen.
Das Oberlandesgericht Bamberg hat das 2006 bestätigt: Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk stellt keine Ordnungswidrigkeit nach § 23 StVO dar[4]. Der Richter kam allerdings zu dem Schluss, dass ungeeignetes Schuhwerk einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht nach § 1 StVO darstellen kann – aber nur, wenn es zu einem Unfall kommt.
Was bedeutet das konkret? Solange nichts passiert, passiert auch nichts. Keine Strafe, kein Bußgeld, kein Punkt. Aber im Schadensfall sieht die Welt anders aus.
Auch wenn kein Verbot existiert, warnen ADAC und Versicherungen vor bestimmtem Schuhwerk[2]:
| Schuhtyp | Problem | Unfallrisiko |
|---|---|---|
| Flip-Flops | Können sich unter dem Pedal verkanten | Hoch |
| High Heels | Absatz verhakt sich in Fußmatte | Mittel-Hoch |
| Plateauschuhe | Kein Pedalgefühl | Mittel |
| Badelatschen | Rutschen leicht vom Fuß | Hoch |
| Barfuß | Abrutschen bei Nässe, weniger Kraft beim Bremsen | Hoch |
| Wanderstiefel | Dicke Sohle, unpräzise Bedienung | Gering-Mittel |
Flip-Flops sind das häufigste Problem. Die lockere Passform führt dazu, dass sich der Schuh unter dem Pedal verklemmen kann – besonders beim schnellen Wechsel zwischen Gas und Bremse[5]. Aus eigener Erfahrung: Einmal falsch getreten, und der Flip-Flop hängt am Bremspedal. In einer Notsituation kann das tödlich enden.
Der ADAC rät ausdrücklich vom Fahren mit Flip-Flops ab[2]. Und ehrlich gesagt – wer im Sommer mit Flip-Flops ins Auto steigt, sollte zumindest ein Paar feste Schuhe im Fußraum haben.
Absatzschuhe sind nicht verboten, können sich aber in Fußmatten oder am Pedal verkanten[5]. Das erschwert schnelles Bremsen oder Beschleunigen. Hier ist die Sache: Der hohe Absatz kippt beim Pedaldruck zur Seite, was die Kraftübertragung verschlechtert.
Viele Frauen fahren deswegen in Ballerinas oder Sneakers und wechseln erst am Ziel auf High Heels. Eine pragmatische Lösung, die Sicherheit und Stil verbindet.
Barfuß Autofahren ist am gefährlichsten, so der ÖAMTC[6]. Das Pedal kann bei einer Vollbremsung ohne Schuhe nicht mit dem nötigen Druck getreten werden. Nasse Füße rutschen ab, und ohne verstärkendes Profil fehlt einfach die Hebelwirkung.
Was die meisten unterschätzen: Bei einer echten Notbremsung treten Sie mit bis zu 50 kg Kraft auf das Bremspedal. Mit nackten Füßen tut das weh – und der Reflex ist, nicht voll durchzutreten.
Hier wird es ernst. Die Rechtslage bei Unfällen mit ungeeignetem Schuhwerk[3][7]:
Ein Bußgeld von 35 Euro und mehr kann wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht drohen, wenn der Unfall auf das Schuhwerk zurückzuführen ist[5]. Ohne Unfall gibt es kein Bußgeld – die Polizei kann Sie nicht allein wegen Flip-Flops am Steuer belangen.
Wenn ein Unfallgutachten feststellt, dass Sie den Unfall mit geeignetem Schuhwerk hätten vermeiden können, tragen Sie eine Mitschuld[7]. Das kann bedeuten: Sie zahlen anteilig für den Schaden des anderen, auch wenn Sie eigentlich Vorfahrt hatten.
Die Kfz-Haftpflicht zahlt immer – unabhängig von Ihrem Schuhwerk[3]. Der Unfallgegner wird entschädigt. Aber: Ihre Schadensfreiheitsklasse kann hochgestuft werden.
Die Vollkasko kann Leistungen kürzen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt[6]. Das betrifft Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt: Bei eindeutigem Zusammenhang zwischen Schuhwerk und Unfallhergang droht Leistungskürzung[7].
Mehr Infos zu Pflichten im Straßenverkehr finden Sie in unserem separaten Ratgeber.
Für LKW-Fahrer, Busfahrer und Taxifahrer gelten strengere Regeln. Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften schreiben festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk vor[1][8].
Die DGUV Vorschrift 70 (früher BGV D29) formuliert es klar: „Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen."[8]
| Situation | Vorschrift | Bußgeld |
|---|---|---|
| Privatfahrer | Keine Schuhpflicht | Nur bei Unfall |
| Berufskraftfahrer (LKW, Bus, Taxi) | Festes Schuhwerk Pflicht (UVV) | 70 € |
| Arbeitsweg im Firmenwagen | Je nach Arbeitsvertrag | Variiert |
Verstöße gegen die UVV werden mit etwa 70 Euro Bußgeld geahndet[1]. Bei Verkehrskontrollen geht die Polizei mittlerweile dazu über, Kontrollmitteilungen an die zuständige Berufsgenossenschaft zu schicken.
Die idealen Fahrschuhe haben folgende Eigenschaften[2]:
Wer mehr zu Automodellen oder Antriebsarten erfahren will, findet auf KFZPick hilfreiche Ratgeber. Auch Infos zu Kfz-Anmeldung gibt es dort.
Ein Paar Schuhe im Auto zu deponieren kostet nichts – kann aber viel ersparen. Mein persönlicher Tipp: Leichte Canvas-Sneaker oder Mokassins passen in jede Seitentasche und sind schnell angezogen.
Wer partout mit Flip-Flops ins Auto steigt, sollte diese zumindest auf der Fahrerseite ausziehen und im Fußraum der Beifahrerseite verstauen. Gar keine Schuhe sind immer noch besser als Schuhe, die sich unter dem Pedal verfangen können.
Und noch etwas: Die Fußmatten prüfen. Lose oder falsch liegende Matten können sich mit jedem Schuhwerk verheddern – nicht nur mit High Heels.
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