Schnellantwort: Wer ein Auto fährt, fragt sich oft: Wie hoch ist die Kfz Steuer für Benziner? Die Kfz-Steuer für Pkw…
Schnellantwort: Wer ein Auto fährt, fragt sich oft: Wie hoch ist die Kfz Steuer für Benziner? Die Kfz-Steuer für Pkw mit Benzinmotor setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: einem Grundbetrag für den Hubraum (2,00 Euro je angefangene 100 cm³) und einem CO₂-abhängigen Zuschlag für Emissionen oberhalb der Freigrenze von 95 g/km. Für Neuzulassungen ab 2021 gilt ein sechsstufiger, progressiver CO₂-Tarif. Ein VW Golf 1.5 TSI zahlt beispielsweise 92 Euro pro Jahr, während ein SUV wie der VW Tiguan 2.0 TSI auf 293 Euro jährlich kommt. Die Steuersätze bleiben im Jahr 2026 gegenüber dem Vorjahr stabil.
Wichtige Punkte:
Wer sich fragt: „Wie hoch ist die Kfz Steuer für Benziner?“, muss die zweigeteilte Berechnungsmethode verstehen. Die jährliche Steuer für Pkw mit Ottomotor basiert auf zwei Faktoren. Dies ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz § 9 KraftStG verankert. Die Berechnung kombiniert den Hubraum des Motors mit dem CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs.
Der Grundbetrag richtet sich nach dem Hubraum. Für Benziner fallen pro angefangene 100 cm³ Hubraum 2,00 Euro an. Ein Hubraum von 1.498 cm³ wird auf 15 Einheiten aufgerundet und kostet somit 30,00 Euro. Dies ist im Vergleich zu Dieselmotoren sehr günstig, da bei diesen 9,50 Euro je 100 cm³ fällig werden.
Der CO₂-Zuschlag gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021. Eine Freigrenze von 95 g/km stellt sicher, dass emissionsarme Fahrzeuge entlastet werden. Liegt der WLTP-Wert darüber, greift ein progressives Tarifsystem in sechs Stufen. Jedes zusätzliche Gramm CO₂ in höheren Stufen erhöht den Steuersatz überproportional.
Um die gesamte jährliche Steuer zu berechnen, addiert man den Hubraum-Sockelbetrag und den CO₂-Zuschlag. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesamtergebnis auf volle Euro abgerundet wird. Beim Kauf oder der Anmeldung müssen Halter ein SEPA-Lastschriftmandat für die Steuer erteilen. Dafür sind bestimmte Papiere für die Kfz-Zulassung erforderlich.
Hinweis: Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem offiziellen WLTP-Wert in den Fahrzeugpapieren und nicht nach dem realen Verbrauch auf der Straße. Dies sorgt für Planbarkeit, bedeutet aber auch, dass eine sparsame Fahrweise die Steuerhöhe selbst nicht nachträglich senken kann.
Die progressive Besteuerung ist darauf ausgelegt, verbrauchsstarke Pkw steuerlich stärker zu belasten und Kaufanreize für umweltschonende Antriebe zu bieten. Der ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand äußerte sich im Rahmen der damaligen Debatte zur CO₂-basierten Reform der Steuer wie folgt:
„Die aktuelle Reform der Kfz-Steuer kann nur ein erster Schritt sein. Perspektivisch müssen wir die Kfz-Steuer konsequent und vollständig am CO₂-Ausstoß ausrichten, um eine optimale Lenkungswirkung zu erzielen.“ (ADAC)
Die folgende Tabelle zeigt die Sätze der sechs Stufen ab 2021 für Neuzulassungen:
Quelle: Offizielle Steuersätze nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 9 KraftStG).
Durch die Progression steigen die Kosten bei verbrauchsintensiven Fahrzeugen unverhältnismäßig an. Ein CO₂-Ausstoß von 120 g/km verursacht einen CO₂-Zuschlag von 51,00 Euro. Bei 180 g/km beträgt dieser bereits 209,00 Euro. Die Wahl moderner Antriebsarten beim Auto wie Mild-Hybride kann den CO₂-Ausstoß um 5 bis 15 g/km reduzieren, was die Steuer direkt senkt.
Kleinwagen und Kompaktwagen sind bei der Steuer sehr vorteilhaft. Die Unterschiede zwischen den Motoren sind gering, da sie in niedrigen CO₂-Stufen bleiben. Ein Polo-Fahrer zahlt so weniger Fixkosten als für ein Bahnabo.
Bei SUVs und schwereren Fahrzeugen führt die CO₂-Progression zu deutlich höheren Fixkosten. Ein Tiguan 2.0 TSI verursacht 201 Euro mehr Steuern pro Jahr als ein Golf 1.5 TSI. Wer die Gesamtkosten eines Pkw kalkuliert, darf diese jährlich wiederkehrenden Ausgaben nicht übersehen.
Obwohl Diesel-Pkw oft weniger CO₂ ausstoßen, ist ihre Steuerlast aufgrund des hohen Grundbetrags von 9,50 Euro pro 100 cm³ wesentlich höher. Ein direkter Vergleich verdeutlicht dies:
Der Diesel-Golf spart zwar 6 g/km CO₂, kostet aber jährlich 146 Euro mehr Steuern. Für Fahrer, die kürzere Strecken zurücklegen, ist der Benziner steuerlich fast immer die wirtschaftlichere Wahl. Welcher Kraftstoff am besten zu Ihrem Profil passt, lässt sich im Ratgeber Diesel oder Benziner die bessere Wahl genauer nachlesen.
In Deutschland gelten je nach Erstzulassung drei verschiedene Besteuerungsmethoden für Pkw parallel.
Ältere Pkw werden ausschließlich nach Hubraum und Schadstoffklasse (Euro-Norm) besteuert. Der CO₂-Ausstoß spielt hier keine Rolle. Die Steuersätze betragen pro angefangene 100 cm³:
Quelle: Offizielle Richtlinien des Zolls für ältere Pkw.
Fahrzeuge in diesem Zeitraum zahlen den Hubraum-Grundbetrag (2,00 Euro pro 100 cm³) plus einen linearen CO₂-Zuschlag von 2,00 Euro pro g/km über dem Grenzwert. Die Freigrenze liegt je nach Zulassungsjahr bei 120 g/km (bis 2011), 110 g/km (2012-2013) oder 95 g/km (ab 2014).
Hier greift das aktuell gültige, sechsstufige progressive System mit Sätzen zwischen 2,00 und 4,00 Euro pro Gramm über der 95 g/km-Grenze. Für das Jahr 2026 gibt es keine gesetzlichen Erhöhungen.
Halter können die Steuerhöhe nicht im Nachhinein verhandeln. Jedoch lässt sich die Steuerlast durch bewusste Fahrzeugentscheidungen steuern.
Downsizing und Elektrifizierung sind die effektivsten Methoden zur CO₂-Minderung. So bieten Hybridautos und ihre Varianten hervorragende Möglichkeiten, den WLTP-Wert zu senken. Mild-Hybride reduzieren den CO₂-Ausstoß meist um 5 bis 15 g/km, während Plug-in-Hybride durch extrem niedrige WLTP-Werte (oft unter 20 g/km) kaum CO₂-Zuschlag zahlen.
Reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind komplett von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung wurde durch das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (8. KraftStÄndG) verlängert. Nach Ablauf der Befreiung gilt ein um 50 % reduzierter Steuersatz. Plug-in-Hybride erhalten keine Befreiung, werden jedoch nach den günstigen Benziner-Formeln besteuert.
Es besteht eine häufige Verwechslung zwischen der Kraftfahrzeugsteuer und dem nationalen CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die Kfz-Steuer ist eine fahrleistungsunabhängige Jahresgebühr des Hauptzollamts. Der CO₂-Preis hingegen wird auf den Literpreis an der Tankstelle aufgeschlagen und beträgt 2026 etwa 15 bis 17 Cent pro Liter Benzin. Er steigt somit proportional mit der gefahrenen Strecke.
Analyse: Die Kfz-Steuer belohnt die Anschaffung emissionsarmer Fahrzeuge durch feste, jährliche Einsparungen. Der CO₂-Preis hingegen bestraft einen hohen Kraftstoffverbrauch im Alltag und soll so Anreize für eine sparsame Fahrweise und weniger Fahrleistung bieten. Beide Instrumente wirken somit komplementär.
Für einen Benziner ab Erstzulassung 2021 fallen 2,00 Euro pro 100 cm³ Hubraum plus ein CO₂-Zuschlag von 2,00 bis 4,00 Euro pro g/km über der Freigrenze von 95 g/km an. Ein typischer VW Golf 1.5 TSI kostet 92 Euro pro Jahr, während SUVs meist zwischen 180 und 300 Euro jährlich liegen.
Zuerst wird der Hubraum-Grundbetrag ermittelt (Hubraum geteilt durch 100, aufgerundet, mal 2,00 Euro). Danach wird der CO₂-Zuschlag berechnet, indem der Wert über 95 g/km nach den sechs progressiven Stufen besteuert wird. Beide Summen ergeben die Jahressteuer.
Ja, bei der Steuer ist der Benziner fast immer günstiger. Der Grundbetrag liegt beim Benziner bei nur 2,00 Euro je 100 cm³ Hubraum, während beim Diesel 9,50 Euro fällig werden. Dieser hohe Sockelbetrag lässt sich durch niedrigere CO₂-Werte im Alltag kaum kompensieren.
Beide Angaben befinden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Der Hubraum steht in Feld P.1, der kombinierte CO₂-Wert nach WLTP-Prüfung steht in Feld V.7. Das Datum der Erstzulassung steht in Feld B.
Ja, reine Elektroautos mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 sind befristet steuerfrei. Nach Ablauf der Frist zahlen Halter eine um 50 % reduzierte Steuer, die sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs richtet. Plug-in-Hybride sind nicht steuerbefreit.
Ein VW Golf 1.5 TSI (Erstzulassung ab 2021) mit 1.498 cm³ Hubraum und 125 g CO₂/km kostet jährlich 92 Euro Kfz-Steuer. Diese setzt sich aus 30,00 Euro Hubraum-Grundsteuer und 62,00 Euro CO₂-Zuschlag zusammen.
Direkt verhandeln lässt sich die Steuer nicht. Die Steuerlast lässt sich jedoch durch den Kauf eines Modells mit kleinerem Hubraum, eines Mild-Hybrids oder eines Plug-in-Hybrids senken. Wer ein E-Auto wählt, spart die Steuer bis 2030 beziehungsweise 2035 komplett.
Die Kfz-Steuer ist eine feste, jährliche Abgabe für den Besitz des Fahrzeugs, die an das Hauptzollamt gezahlt wird. Der CO₂-Preis nach dem BEHG wird als Aufschlag auf den Kraftstoff erhoben und fällt nur beim Tanken an. Er hängt direkt von der Fahrleistung ab.
Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.