Bei der Theoriefrage „Welches Verhalten ist richtig? Gelbes Auto“ (amtliche Nummer 1.3.01-060-M) sind zwei Antworten korrekt: „Ich muss blinken“ und…
Bei der Theoriefrage „Welches Verhalten ist richtig? Gelbes Auto“ (amtliche Nummer 1.3.01-060-M) sind zwei Antworten korrekt: „Ich muss blinken“ und „Der gelbe Pkw muss warten“. „Ich muss warten“ ist falsch. Die Szene zeigt keinen Kreisverkehr, sondern kreisförmigen Verkehr – es gilt rechts vor links nach § 8 Abs. 1 StVO. Fehlerquote: 41,4%, Wert: 5 Fehlerpunkte.[1][2][3][4]
Key Takeaways
Die amtliche Prüfungsfrage 1.3.01-060-M hat drei Antwortoptionen, von denen zwei anzukreuzen sind. Wer nur eine oder die falsche Option wählt, verliert 5 Fehlerpunkte – und das reicht allein schon, um bei der Theorieprüfung durchzufallen, wenn ein weiterer Fehler dazukommt.[3]
Warnhinweis (Aral Theorietrainer): „Achtung, hier handelt es sich nicht um einen Kreisverkehr!“[3]
Die Darstellung der runden Kreuzung verleitet viele Fahrschüler dazu, sich als wartepflichtig zu fühlen. Und genau das ist die Falle, die diese Frage so tückisch macht.
Die Frage gehört zum Themenblock 1.3 Vorfahrt, Vorrang des amtlichen Fragenkatalogs der TÜV | DEKRA arge tp 21. Sie ist Teil des Grundstoffs GM und damit für alle Pkw- und Zweirad-Klassen relevant, nicht nur Klasse B.[1][2]
Die Fehlerquote von 41,4% stammt aus dem Online-Trainer von fuehrerscheintest-online.de und macht die Frage zu einer der am häufigsten falsch beantworteten Aufgaben im Themenfeld Vorfahrt.[1] Wer eine detaillierte Theorie-Vorbereitung sucht, findet im Ratgeber Führerschein Klasse B einen systematischen Überblick.
Das Prüfungsbild zeigt eine kreisförmig angelegte Kreuzung ohne jegliche Beschilderung. Der Betrachter sitzt am Steuer und will nach links in den Kreis einfahren. Von links nähert sich ein gelber Pkw derselben Kreuzung.[5]
Der gelbe Pkw steht also links vom Betrachter. Entscheidend ist die Richtung, aus der er kommt – nicht seine Farbe. Und genau hier scheitert fast jeder zweite Prüfling.
Die Lösung ergibt sich aus zwei Paragrafen der Straßenverkehrs-Ordnung. § 8 Abs. 1 StVO regelt die Vorfahrt an gleichrangigen Kreuzungen: „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.“[4] Da der gelbe Pkw von links kommt, ist er wartepflichtig.
Die Blinkpflicht folgt aus § 9 StVO. Jede Richtungsänderung – also auch das Einbiegen in die kreisförmige Kreuzung – muss rechtzeitig und deutlich durch Blinken angekündigt werden.[6] Das gilt unabhängig davon, ob man Vorfahrt hat oder nicht.
Ausnahmen von § 8 StVO greifen nur bei den Zeichen 205, 206, 301, 306 oder 215 – keines davon ist im Prüfungsbild zu sehen.[6]
Hier steckt der größte Verständnisfehler. Ein echter Kreisverkehr wird durch das Verkehrszeichen 215 (blauer Kreis mit drei weißen Pfeilen) in Verbindung mit Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) angezeigt. Fehlen beide Schilder, handelt es sich lediglich um kreisförmig angelegten Verkehr – eine normale Kreuzung in runder Form.[2][7]
Experten-Tipp (ClickClickDrive): „Wenn keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen aufgestellt wurden, handelt es sich um sogenannten kreisförmigen Verkehr. Hier gilt die Grundregel rechts vor links.“[2]
Die äußere Form täuscht also. Entscheidend ist einzig das blaue Kreisverkehrs-Schild. Eine gute Einordnung weiterer StVO-Sonderregeln liefert der Ratgeber Verkehrsregeln in Deutschland.
Der Reflex, bei einer runden Kreuzung automatisch zu warten, führt Prüflinge in die Irre. Wer „Ich muss warten“ ankreuzt, übersieht drei Dinge: die fehlende Beschilderung, die Richtung des gelben Pkws und die eigene Rechts-Position.[1]
Wer dennoch unsicher ist: Blickrichtung des gelben Autos prüfen und mental fragen, ob es von rechts oder von links ins Bild fährt. Klingt banal, funktioniert aber in jeder Variante dieser Fragen-Reihe.
Der amtliche Fragenkatalog arbeitet mit Farb- und Fahrzeugvarianten, um Auswendiglernen zu erschweren. Die Lösungslogik bleibt aber identisch: Vorfahrt hat, wer von rechts kommt.[5]
Die Farbe des Pkws dient rein der visuellen Unterscheidung. Wer die Richtung korrekt liest, kommt in allen Varianten auf dasselbe Ergebnis.
Das Themenfeld 1.3 Vorfahrt, Vorrang umfasst laut Autovio 43 Prüfungsfragen.[9] Wer 1.3.01-060-M sicher lösen kann, sollte die verwandten Fragen ebenfalls trainieren, weil sie identische Regeln in leicht veränderten Situationen abfragen.
Einen Überblick über die Regeln rund um Vorfahrt und Wartepflicht bietet auch unser Ratgeber Vorfahrtsregeln im Straßenverkehr.
Wer diese vier Prüfschritte verinnerlicht, löst nahezu jede Vorfahrtsfrage ohne Rätselraten:[4][6]
Diese Reihenfolge ist nicht beliebig, sondern gesetzlich vorgegeben: Weisungen eines Polizisten stehen über Verkehrszeichen, Verkehrszeichen stehen über der Grundregel.[6]
Korrekt sind zwei Antworten gleichzeitig: „Ich muss blinken“ und „Der gelbe Pkw muss warten“. Die dritte Option „Ich muss warten“ ist falsch. Wer nur eine der beiden richtigen Antworten markiert oder die falsche Antwort ankreuzt, bekommt alle 5 Fehlerpunkte angerechnet, weil die Frage nach Multiple-Choice-Logik nur als Ganzes bewertet wird.[2][3]
Blinken hat nichts mit Vorfahrt zu tun, sondern mit Richtungsänderung. § 9 StVO verpflichtet Fahrer, jede Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig anzuzeigen – auch beim Einfahren in eine Kreuzung oder kreisförmigen Verkehr. Wer die Fahrtrichtung beibehält, muss nicht blinken; wer abbiegt, schon. Das gilt unabhängig davon, ob andere Verkehrsteilnehmer warten müssen oder nicht.[6]
Es ist kein Kreisverkehr. Ein echter Kreisverkehr ist in Deutschland nur dann gegeben, wenn das blaue Verkehrszeichen 215 mit drei Pfeilen plus das Zeichen 205 („Vorfahrt gewähren“) vor der Einfahrt steht. Fehlen diese Schilder wie bei Frage 1.3.01-060-M, handelt es sich laut StVO um „kreisförmig angelegten Verkehr“. Dort gilt rechts vor links und Blinkpflicht beim Einfahren.[2][7]
Die Fehlerquote liegt bei rund 41,4% – einer der höchsten Werte im gesamten Themenfeld Vorfahrt. Das bedeutet, fast jeder zweite Fahrschüler beantwortet die Frage in Online-Prüfsimulationen falsch. Hauptursache ist die kreisförmige Bildkomposition, die einen Kreisverkehr suggeriert und den Reflex „Ich muss warten“ auslöst.[1]
Die Frage ist Teil des Grundstoffs GM, den alle Bewerber für Mofa, Moped, Motorrad, Pkw (Klasse B, BE), Traktor (Klasse L, T) sowie Lkw und Bus lernen müssen. In der Theorieprüfung taucht sie entsprechend in allen Klassen auf, unabhängig vom konkreten Fahrzeug. Für die Klasse B ist sie ein Pflichtbestandteil des Themenfelds Vorfahrt.[1][2]
Ja. Der amtliche Fragenkatalog kennt eine Variante (VS-1) mit rotem Pkw anstelle des gelben – die Lösung bleibt identisch, weil Farbe kein Entscheidungskriterium ist. Entscheidend ist allein die Richtung, aus der das andere Fahrzeug kommt. Wer diese Logik einmal verstanden hat, meistert alle Farb- und Fahrzeugvarianten der Frage zuverlässig.[8]
§ 8 StVO ist die zentrale Vorfahrtsregel in Deutschland. Absatz 1 legt fest, dass an Kreuzungen und Einmündungen derjenige Vorfahrt hat, der von rechts kommt. Absatz 2 schreibt vor, dass Wartepflichtige rechtzeitig bremsen und notfalls anhalten müssen. Ausnahmen gelten nur bei entsprechenden Verkehrszeichen, Ampeln oder Weisungen eines Polizisten. Außerdem regelt § 8 StVO das Verhalten beim Abbiegen gegenüber Gegenverkehr.[4]
Der Fragenkatalog nutzt den gelben Pkw wiederholt als Platzhalter, unter anderem in 1.3.01-034-M, 1.3.01-041-M, 1.3.01-045-M und 1.3.01-051-M. In jeder dieser Fragen testet die Prüfung dieselben Grundregeln – Vorfahrt, Wartepflicht, Blinkpflicht – in leicht veränderten Verkehrssituationen. Wer die Merkregel mit den vier Prüfschritten anwendet, löst alle Varianten sicher.[9][10]
Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.