Für ein 45-km/h-Auto – rechtlich ein Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e (Mopedauto, Microcar) mit maximal zwei Sitzen – genügt in Deutschland…
Für ein 45-km/h-Auto – rechtlich ein Leichtkraftfahrzeug der Klasse L6e (Mopedauto, Microcar) mit maximal zwei Sitzen – genügt in Deutschland die Führerscheinklasse AM. Sie ist seit 28. Juli 2021 bundesweit ab 15 Jahren erwerbbar (Schlüsselzahl 195). Kosten: rund 500–1.500 €. Vierritzige Modelle erfordern Klasse B, dreirädrige Mopedautos über 50 cm³ die Klasse A1.[1][2][3][4]
Key Takeaways
Wer ein 45-km/h-Auto fahren möchte, braucht in der Regel die Führerscheinklasse AM. Diese Kurzantwort gilt für praktisch alle am Markt erhältlichen Mopedautos mit zwei Sitzplätzen und Höchstgeschwindigkeit 45 km/h.[5][1]
Experten-Tipp (ADAC): „Mit Führerschein AM ab 15 Jahren fahrbar · Höchstgeschwindigkeit 45 km/h · Versicherungskennzeichen notwendig.“[5]
Wichtig ist der Blick auf Sitzplatzzahl und Antrieb, nicht auf die Marke. Ein Aixam mit Rückbank sprengt die AM-Definition – und plötzlich wird aus dem „Mopedauto“ ein regulärer Pkw mit B-Pflicht.[6]
Suchmaschinen sind voll von Versprechen über führerscheinfreie Kleinwagen – in Deutschland trifft keines davon zu. Kein vierrädriges 45-km/h-Auto darf hier ohne Fahrerlaubnis bewegt werden.[5][4]
Auch der oft zitierte Renault Twizy 45 braucht mindestens Klasse AM. Die einzige Ausnahme im Straßenverkehr ist das klassische Mofa mit 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und Prüfbescheinigung – dabei handelt es sich aber um ein zweirädriges Leichtkraftrad, nicht um ein Auto.[10][8]
Und ja, auch für das kleinste Mopedauto ist ein Versicherungskennzeichen Pflicht. Wer ohne fährt, riskiert den Tatbestand „Fahren ohne Versicherungsschutz“ nach § 6 PflVG – bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.[5]
Die Fahrerlaubnis-Verordnung ordnet 45-km/h-Autos der Fahrzeugklasse L6e zu. Sie zählen zu den „leichten vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen“ und grenzen sich klar von regulären Pkw ab.[11]
Primärquelle (BMV): „Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h … Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg, höchstens zwei Sitzplätze einschl. Fahrersitz.“[11]
Die Unterscheidung zwischen L6e-A (leichtes vierrädriges Moped) und L6e-B (leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug) entscheidet vor allem bei Elektro-Modellen. Der Microlino fällt etwa unter L6e-B, der Renault Twizy 45 unter L6e-A.[12][9]
Die Klasse AM ist der kleinste reguläre Pkw-/Kraftrad-Führerschein in Deutschland. Rechtsgrundlage ist § 6 FeV in Verbindung mit Anlage 6 FeV.[2][11]
Sie umfasst Mofas (über 25 km/h), Mopeds, Roller, Mopedautos, Microcars und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e. Wer bereits eine andere Fahrerlaubnis besitzt, muss AM nicht extra erwerben – Klasse AM ist automatisch in B, A1, A2, A und T enthalten, ebenso in der alten Klasse 3.[13][2]
Der AM-Schein ist unbefristet gültig. Ein Umtausch in den EU-Kartenführerschein ist nur für Personen vor Geburtsjahr 1953 notwendig, wenn sie einen Papierführerschein besitzen.[2]
Seit dem 28. Juli 2021 gilt bundesweit einheitlich das Mindestalter 15 Jahre. Davor war die Regelung Ländersache – einige Bundesländer erlaubten AM erst ab 16, andere hatten bereits per Modellversuch vorgezogen.[1][14]
Wer den AM-Schein vor dem 16. Geburtstag erwirbt, erhält im Kartenführerschein die Schlüsselzahl 195. Diese bedeutet: „Nur im Inland“ – also keine Fahrten mit dem Mopedauto ins EU-Ausland, solange der 16. Geburtstag nicht erreicht ist.[3][1]
Ab 16 Jahren entfällt die Beschränkung, und die Klasse AM gilt EU-weit ohne Einschränkung. Ein Umtausch oder eine neue Prüfung ist dafür nicht nötig – die Schlüsselzahl erlischt automatisch mit Vollendung des 16. Lebensjahres.[1]
Wer unter 25 km/h bleibt, kommt mit der deutlich günstigeren Mofa-Prüfbescheinigung aus. Sie kostet rund 70–150 € und erfordert lediglich eine 90-minütige Theorieprüfung – keine praktische Prüfung, keine Schulgrundausbildung.[8]
Die Prüfbescheinigung gilt ab 15 Jahren und deckt Mofas, Fahrräder mit Hilfsmotor und S-Pedelecs ab. Für vierrädrige 45-km/h-Autos taugt sie nicht, weil die Fahrzeugklasse L6e über der Mofa-Definition liegt.[8]
Nicht jedes „Mopedauto“ fällt automatisch in die L6e-Schublade. Drei Konstellationen führen dazu, dass AM nicht mehr genügt – und das ist einer der häufigsten Fehlkäufe bei 45-km/h-Fahrzeugen.[6]
Sobald das Fahrzeug mehr als zwei Sitze hat, ist die L6e-Definition verlassen. Es wird rechtlich zum regulären Pkw, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit weiterhin bei 45 km/h liegt.[11]
Die Folge: Klasse B wird Pflicht, Mindestalter 17 (bei Begleitetem Fahren BF17) oder 18 Jahre. Betroffen sind etwa einige Aixam- und Ligier-Varianten mit Rückbank, die in Deutschland selten, in Frankreich aber häufig im Handel sind.[6][4]
Dreirädrige Fahrzeuge mit Hubraum über 50 cm³ fallen unter die Motorrad-Klassen. Wer so etwas fahren möchte, benötigt Klasse A1 (ab 16 Jahren) oder Klasse A (ab 18).[7][6]
Typische Beispiele sind dreirädrige Transporter vom Typ Piaggio Ape TM oder kleine Vespacars, die zwar optisch an ein Auto erinnern, aber motorentechnisch zur Kraftrad-Familie gehören.[6]
Wer einen B-Führerschein besitzt und zusätzlich 125er-Krafträder fahren möchte, kann die Schlüsselzahl 196 erwerben. Sie erlaubt im Inland das Fahren von Krafträdern der Klasse A1 ohne zusätzliche A1-Prüfung.[3]
Mit dem 45-km/h-Auto hat die Schlüsselzahl nichts zu tun – aber sie taucht in Suchanfragen rund um „B184-Führerschein“ auf. Einen solchen Schein gibt es übrigens nicht; gemeint ist fast immer 195 oder 196.[3]
Rechtlicher Hinweis (Helvetia): „Leichtkraftfahrzeuge mit mehr als zwei Sitzplätzen gelten gesetzlich nicht mehr als Microcars. Wer ein Mopedauto mit vier Sitzen fahren möchte, benötigt denselben Führerschein wie für reguläre Pkw.“[6]
Der AM-Führerschein ist die günstigste reguläre Fahrerlaubnis in Deutschland. Die Gesamtkosten hängen stark von Region, Fahrschule und individueller Vorbereitung ab.[13][15]
Die Bandbreite zwischen 500 € und 1.500 € überrascht. Aber beide Quellen sind seriös – der Unterschied ergibt sich daraus, ob zusätzliche Fahrstunden oder Wiederholungsprüfungen bereits einkalkuliert sind.[13][15]
Kontext BMV (Reform 2026): „Die Kosten für einen Pkw-Führerschein der Klasse B liegen durchschnittlich bei ca. 3.400 Euro. Die Koalition hat sich zum Ziel gesetzt, die Kosten für den Führerschein zu senken.“[17]
Die aktuelle Führerschein-Reform des BMV zielt primär auf Klasse B; der AM-Schein bleibt vorerst unverändert. Wer die Kostenoptionen für den großen Pkw-Schein vergleichen möchte, findet im Ratgeber Führerschein Klasse B Kosten eine ausführliche Gegenüberstellung.
Der Markt für Mopedautos ist in Europa gewachsen, vor allem durch Elektro-Modelle. Fünf Modellreihen dominieren den deutschen Handel.[9][10]
Praktisch alle genannten Modelle sind zweisitzig und damit AM-kompatibel. Wer Alternativen zum Zweitwagen sucht, findet im Ratgeber Elektroautos für die Stadt weitere Optionen jenseits der 45-km/h-Klasse.
Die Frage stellt sich besonders bei Urlaubsfahrten: Darf ich mit dem AM-Schein ab 15 ins Ausland? Die kurze Antwort: meistens nicht vor dem 16. Geburtstag.[3]
Wer unter 16 mit dem Mopedauto nach Österreich oder Frankreich fahren möchte, riskiert ein Bußgeld wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis. Ab dem 16. Geburtstag entfällt die Einschränkung automatisch, der deutsche AM-Schein gilt dann EU-weit.[1]
Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.