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Welche Papiere brauche ich, um ein Auto an- oder abzumelden? (2026)

Schnellantwort: Wenn Sie sich fragen: „Welche Papiere brauche ich um ein Auto an oder abzumelden?“ – Die Antwort hängt vom…

Chien Nguyen Van
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Schnellantwort: Wenn Sie sich fragen: „Welche Papiere brauche ich um ein Auto an oder abzumelden?“ – Die Antwort hängt vom konkreten Vorgang ab. Für die Anmeldung (Zulassung) eines Autos benötigen Sie im Original Ihren Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Gebrauchtwagen sind zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der HU-Bericht erforderlich. Für die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und Ihr Personalausweis.

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Wichtige Punkte:

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  • Die Kfz-Anmeldung erfordert zwingend eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung (nachgewiesen durch die eVB-Nummer) und das SEPA-Mandat.
  • Bei Gebrauchtwagen muss eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorliegen, die durch den aktuellen Prüfbericht nachgewiesen wird.
  • Für die Abmeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Verschrottung oder Export zwingend erforderlich.
  • Das Online-Verfahren i-Kfz (Stufe 4) ermöglicht die Zulassung und Außerbetriebsetzung rund um die Uhr zu deutlich geringeren Gebühren.
  • Bei Vertretung durch Dritte sind eine schriftliche Vollmacht, der eigene Ausweis und eine Ausweiskopie des Halters vorzulegen.
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Welche Papiere brauche ich für die Kfz-Anmeldung?

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Die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Deutschland erfordert die persönliche Vorlage verschiedener Dokumente im Original bei der zuständigen Zulassungsbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Die einzureichenden Unterlagen unterscheiden sich dabei grundlegend, ob es sich um ein Neufahrzeug oder einen Gebrauchtwagen handelt.

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Dokumente für die Anmeldung eines Neuwagens

Wenn Sie ein fabrikneue Fahrzeug anmelden möchten, das zuvor noch nie für den Straßenverkehr zugelassen war, müssen Sie folgende Dokumente bereithalten:

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  • Personalausweis oder Reisepass: Bei Vorlage eines Reisepasses ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) erforderlich, um Ihren Wohnsitz nachzuweisen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II: Dies ist der frühere Fahrzeugbrief, der den Eigentumsnachweis des Fahrzeugs darstellt.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer): Diese siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie dient als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung besteht. Ohne diesen Nachweis ist eine Zulassung ausgeschlossen. Mehr zu den notwendigen Policen erfahren Sie im Ratgeber über Kfz-Versicherungen.
  • Betriebserlaubnis bzw. COC-Papiere: Die Certificate of Conformity (EWG-Übereinstimmungsbescheinigung) bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Normen entspricht.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Dieses Formular ermächtigt das Hauptzollamt, die anfallende Kfz-Steuer direkt von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Ohne ein gültiges Mandat verweigert die Zulassungsstelle die Anmeldung.
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Für jüngere Autofahrer, die ihr erstes eigenes Fahrzeug zulassen, lohnt sich vorab der Vergleich der laufenden Kosten. Informations zu preiswerten Einstiegsmodellen finden Sie in unserer Übersicht, welches Auto für Führerscheinanfänger am günstigsten ist.

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Dokumente für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens

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Bei der Anmeldung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bereits mindestens einmal im Straßenverkehr zugelassen war, müssen zusätzlich zu den Dokumenten für Neuwagen weitere Nachweise vorgelegt werden. Dies gilt auch, wenn Sie das Auto aus einem anderen Zulassungsbezirk übernehmen:

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Dieses Dokument enthält alle technischen Daten des Fahrzeugs und muss zwingend im Original vorliegen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Auch beim Gebrauchtwagenkauf ist dieser Brief zum Nachweis der Eigentumsrechte unverzichtbar.
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung (HU): Sie müssen den aktuellen HU-Bericht (oft umgangssprachlich als TÜV-Bericht bezeichnet) im Original vorlegen. Die Hauptuntersuchung muss zum Zeitpunkt der Anmeldung noch gültig sein.
  • Bisherige Kennzeichenschilder: Dies ist nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist und Sie neue Kennzeichen wünschen oder die Zuteilung eines Wunschkennzeichens planen.
  • Abmeldebestätigung: Falls das Fahrzeug bereits außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) war, ist der Nachweis über die Außerbetriebsetzung vorzulegen. Bei Zulassungen ab 2015 ist dieser direkt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.
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Wenn Sie vor dem Kauf oder der Anmeldung Details zur Ausstattung des Fahrzeugs prüfen möchten, können Sie die entsprechenden Daten über die Fahrgestellnummer ermitteln. Hilfreiche Tipps dazu bietet der Beitrag, wie man die Ausstattung des Autos herausfindet.

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Was wird bei Firmenfahrzeugen zusätzlich benötigt?

Wird ein Fahrzeug auf ein Unternehmen, einen Verein oder eine Freiberuflerschaft zugelassen, verlangt die Behörde weitere Nachweise, um die Vertretungsberechtigung zu prüfen:

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  • Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug: Zum Nachweis der Existenz des Unternehmens.
  • Ausweisdokument des Geschäftsführers oder des Vorstands: Kopien sind in der Regel ausreichend, sofern die Vertretung durch eine dritte Person erfolgt.
  • Vereinsregisterauszug: Bei der Zulassung auf einen eingetragenen Verein (e.V.).
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Welche Papiere brauche ich für die Kfz-Abmeldung?

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Die Außerbetriebsetzung, umgangssprachlich als Abmeldung bezeichnet, is rechtlich in § 14 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verankert. Durch diesen Vorgang wird das Fahrzeug offiziell aus dem aktiven Zulassungsregister gelöscht. Ein abgemeldetes Fahrzeug darf ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.

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Unterlagen für die reguläre Außerbetriebsetzung

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Für die gewöhnliche Abmeldung eines Fahrzeugs (beispielsweise vor einem privaten Verkauf oder bei vorübergehender Nichtnutzung) sind nur sehr wenige Unterlagen erforderlich. Sie müssen die Zulassungsstelle am Wohnort nicht zwingend persönlich aufsuchen; jeder kann die Abmeldung für Sie durchführen, ohne dass eine schriftliche Vollmacht erforderlich ist. Benötigt werden:

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Das Dokument wird von der Zulassungsstelle durch einen Stempel oder Lochung entwertet.
  • Beide Kennzeichenschilder: Auf den Schildern müssen die Stempelplaketten der Zulassungsbehörde angebracht sein. Der Sachbearbeiter entfernt oder beschädigt diese Siegel mechanisch (Entstempelung).
  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identifikation der Person, die den Antrag vor Ort stellt.
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Analyse: Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist für die reine Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) vor Ort gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Fahrzeugbrief verbleibt beim Halter. Dies schützt den Eigentümer vor unbefugten Abmeldungen durch Personen, die lediglich Zugriff auf das Fahrzeug und den Fahrzeugschein haben.

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Welche Dokumente sind bei der Verschrottung nötig?

Wenn ein Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr gezogen und verschrottet wird, gelten strengere Vorschriften nach der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV). In diesem Fall müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

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  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II: Beide Dokumente werden eingezogen und im System als endgültig entwertet markiert.
  • Verwertungsnachweis: Dieses Dokument bestätigt die fachgerechte Entsorgung nach § 4 der Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV). Er darf nur von einem zertifizierten Demontagebetrieb oder einer anerkannten Annahmestelle ausgestellt werden.
  • Kennzeichenschilder: Zur Entstempelung durch die Behörde.
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Papiere für die Abmeldung im Todesfall

Verstirbt der Fahrzeughalter, müssen die Erben für die Abmeldung oder Umschreibung des Fahrzeugs sorgen. Für die Abmeldung im Todesfall verlangt die Zulassungsstelle:

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  • Sterbeurkunde: Zum Nachweis des Ablebens des eingetragenen Halters.
  • Erbschein oder eröffnetes Testament: Zum Nachweis der Erbfolge und der Berechtigung, über das Fahrzeug zu verfügen.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen: Die regulären Dokumente für die Außerbetriebsetzung.
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Auto an- oder abmelden durch Dritte: Vollmacht und Ausweise

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Sie müssen für die Zulassung oder die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs nicht persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie können eine dritte Person oder einen gewerblichen Zulassungsdienst mit der Erledigung beauftragen.

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Für die Kfz-Anmeldung durch Dritte sind folgende Dokumente zwingend vorzulegen:

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  • Schriftliche Vollmacht: Eine formlose, vom Halter unterschriebene Einverständniserklärung. Viele Zulassungsstellen bieten hierfür standardisierte Musterformulare an, die auch die Einwilligung zum Abruf der Steuerdaten enthalten.
  • Ausweisdokument des Halters: Der Bevollmächtigte muss den originalen Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Fahrzeughalters vorlegen (in manchen Behörden reicht eine beidseitige Kopie, dies sollte vorab erfragt werden).
  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten: Die beauftragte Person muss sich selbst mit einem gültigen Originalausweis identifizieren.
  • SEPA-Lastschriftmandat: Das vom Fahrzeughalter unterschriebene Formular für den Einzug der Kfz-Steuer.
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Für die Kfz-Abmeldung durch Dritte vor Ort ist keine schriftliche Vollmacht des Halters erforderlich. Da die Außerbetriebsetzung ein rein sachbezogener Verwaltungsakt ist, kann jede Person, die im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und der Kennzeichenschilder ist, die Abmeldung bei der Zulassungsstelle beantragen. Die vorlegende Person muss lediglich ihr eigenes Ausweisdokument vorzeigen.

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i-Kfz 2026: Welche Papiere für die Online-Zulassung und -Abmeldung?

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Das internetbasierte Zulassungsverfahren i-Kfz ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, die An- und Abmeldung von Fahrzeugen vollständig digital abzuwickeln. Seit dem 1. September 2023 ist mit der Einführung von i-Kfz Stufe 4 das Verfahren bundesweit etabliert und ermöglicht in vielen Fällen die sofortige Teilnahme am Straßenverkehr nach der Online-Zulassung.

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Bundesdigitalminister Dr. Volker Wissing hob die Bedeutung dieser Reform hervor: „Der Bund hat dafür den Rechtsrahmen geschaffen. Damit erreichen wir einen Meilenstein für die digitale Verwaltung in Deutschland. Insgesamt müssen und wollen wir in der Bundesregierung bei der Verwaltungsdigitalisierung schneller und besser werden – i-Kfz ist die Blaupause dafür, wie es geht.“

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Ernst Bürger, Abteilungsleiter für Digitale Verwaltung im Bundesinnenministerium, unterstrich ebenfalls die Vorteile: „Mit der i-Kfz-Zulassung erreichen wir einen weiteren Meilenstein in der Digitalisierung der deutschen Verwaltung. Online ohne lange Wartezeiten sein Kfz an-, um- oder abzumelden, stellt eine Erleichterung für Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und die Zulassungsbehörden selbst dar.“

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Um die digitalen Prozesse nutzen zu können, müssen bestimmte technische und dokumentarische Voraussetzungen erfüllt sein:

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  • Online-Ausweis (eID): Ein Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein elektronischer Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte für EU-Bürger.
  • AusweisApp: Die offizielle Software auf dem Smartphone oder PC zur Identitätsprüfung.
  • Fahrzeugdokumente mit Sicherheitscodes: Nur Zulassungsbescheinigungen, die ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden, verfügen über die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes (Sicherheitscode auf der ZB I zum Freirubbeln; auf der ZB II ist ein verdeckter Code für die Anmeldung nötig).
  • Kennzeichen mit Stempelplaketten ab 2015: Die Siegelplaketten auf den Kennzeichen müssen einen verdeckten dreistelligen Sicherheitscode besitzen, der für die Abmeldung freigelegt werden muss.
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Hinweis: Beim Freilegen der Sicherheitscodes auf den Kennzeichenplaketten und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I handelt es sich um Einmal-Codes. Sobald die silberne Schutzschicht abgezogen oder freigerubbelt wird, verliert das Kennzeichen seine Gültigkeit im Straßenverkehr. Führen Sie diesen Schritt erst aus, wenn Sie den Online-Vorgang im Portal tatsächlich starten und abschließen möchten.

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Werner Thermann, Experte der Tönjes Holding AG, wies in diesem Zusammenhang auf ein wichtiges Detail hin: „Wer die Codes hat, hat die Macht.“ Da für die Online-Abmeldung über das Portal der Zulassungsstelle keine eID-Identifikation des Halters zwingend vorgeschrieben ist, kann jeder, der Zugriff auf die physischen Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I hat, das Fahrzeug digital außer Betrieb setzen. Die Behörde sendet jedoch zur Sicherheit immer einen schriftlichen Bescheid über die erfolgte Abmeldung an die Adresse des eingetragenen Halters.

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Zusätzlich müssen nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bestimmte Dokumente im Fahrzeug mitgeführt werden. Um alle aktuellen Fachberichte der Branche einzusehen, besuchen Sie unsere Übersichtsseite für Aktuelles.

Welche Gebühren fallen bei der Kfz-An- und Abmeldung an?

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Die Verwaltungsgebühren für Zulassungsverfahren sind in der bundesweit gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgeschrieben. Ein wesentlicher Vorteil der Online-Nutzung über das i-Kfz-Portal sind die stark reduzierten Gebührensätze im Vergleich zum klassischen Behördengang vor Ort.

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Die folgende Tabelle bietet eine Übersicht der regulären Verwaltungsgebühren (ohne Gewähr, da kommunale Zulassungsbezirke durch zusätzliche Auslagen oder Postgebühren leicht abweichen können):

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Zusätzlich zu den reinen Verwaltungsgebühren müssen Sie folgende Kosten einkalkulieren:

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  • Prägung der Kennzeichenschilder: Circa 20,00 bis 40,00 Euro pro Satz bei privaten Schildermachern vor Ort oder Online-Anbietern.
  • Reservierung eines Wunschkennzeichens: Bundesweit einheitlich 10,20 Euro für die Zuteilung plus 2,60 Euro für die Vorreservierung (insgesamt 12,80 Euro).
  • Versandkosten: Bei der Online-Zulassung über i-Kfz fallen zusätzliche Gebühren für den sicheren Postversand der neuen Plaketten und Dokumente an.
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Nach der Außerbetriebsetzung läuft die Abrechnung der laufenden Kosten taggenau ab. Gemäß § 5 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) endet die Steuerpflicht mit dem Tag der Abmeldung. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Steuerbeträge automatisch auf das hinterlegte Bankkonto. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung endet oder geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, sobald die Zulassungsstelle die Daten elektronisch an den Versicherer übermittelt hat.

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Häufige Fragen zu den Fahrzeugpapieren beim An- und Abmelden

Brauche ich den Fahrzeugbrief (ZB II) zum Abmelden?

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Nein, für eine gewöhnliche Außerbetriebsetzung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nicht. Es genügen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die Kennzeichenschilder und Ihr Ausweis. Nur bei der endgültigen Verschrottung oder beim Export des Fahrzeugs ist die Vorlage der ZB II zwingend erforderlich.

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Kann ich mein Auto ohne Fahrzeugschein abmelden?

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Ja, das ist möglich, erfordert jedoch einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie vor Ort bei der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abgeben. Die Behörde stellt dann ein Ersatzdokument aus, wofür Gebühren von rund 13,20 Euro anfallen. Eine Online-Abmeldung über i-Kfz ist ohne den Sicherheitscode auf dem Fahrzeugschein jedoch nicht möglich.

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Kann ich ein Auto ohne Kennzeichen abmelden?

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Eine Abmeldung ohne Kennzeichenschilder ist nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise nach einem nachweisbaren Diebstahl. In diesem Fall müssen Sie die polizeiliche Diebstahlsanzeige vorlegen. Haben Sie die Kennzeichen verloren, ist eine eidesstattliche Verlusterklärung bei der Zulassungsstelle erforderlich. Ohne diese offiziellen Nachweise verweigert die Behörde die Entstempelung und damit die Abmeldung.

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Was kostet die Auto-Abmeldung 2026?

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Die reine Verwaltungsgebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt vor Ort 15,90 Euro. Nutzen Sie das Online-Verfahren i-Kfz Stufe 4, reduziert sich die Gebühr auf lediglich 2,10 Euro. Eventuelle Zusatzkosten entstehen, wenn Sie das Kennzeichen für eine spätere Wiederzulassung reservieren möchten (2,60 Euro Gebühr).

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Wie lange dauert eine Abmeldung vor Ort?

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Der eigentliche Vorgang der Entstempelung und Dokumentenbearbeitung bei der Zulassungsstelle dauert in der Regel nur 10 bis 15 Minuten. Die Gesamtdauer hängt jedoch stark von der Wartezeit in der jeweiligen Behörde ab. Es wird dringend empfohlen, vorab online einen Termin zu vereinbaren, da der freie Zugang ohne Termin in vielen Städten mit mehrstündigen Wartezeiten verbunden ist oder gänzlich abgelehnt wird.

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Kann ich mein Auto online abmelden?

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Ja, die Online-Abmeldung ist bundesweit über das i-Kfz-Portal Ihrer lokalen Zulassungsbehörde möglich. Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug ab dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und Sie über einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion verfügen. Die Abmeldung wird sofort wirksam, und Sie können die Bestätigung direkt als PDF-Dokument herunterladen.

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