Aktuelles

Welche Hybrid-Autos fallen unter die 0,5-Regelung? Alle Modelle 2026

Unter die 0,5-Prozent-Regelung fallen 2026 ausschließlich Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km elektrischer WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km — Mild-…

Chien Nguyen Van
Seite 1

Unter die 0,5-Prozent-Regelung fallen 2026 ausschließlich Plug-in-Hybride mit mindestens 80 km elektrischer WLTP-Reichweite oder maximal 50 g CO₂/km — Mild- und Vollhybride sind ausgeschlossen. Qualifizierte Modelle sind u. a. VW Golf eHybrid (143 km), Audi A3 TFSI e (141 km), Mercedes C 300 e (116 km) und BMW X5 xDrive50e (108 km). Die Regelung gilt bis mindestens Ende 2030.[1]

Seite 2

Welche Voraussetzungen gelten 2026 für die 0,5-Prozent-Regelung bei Hybriden?

Seite 3

Die 0,5-%-Regelung basiert auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG und halbiert die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil eines Dienstwagens. Statt 1% des vollen Bruttolistenpreises (BLP) rechnet das Finanzamt nur 1% der halben BLP an — was effektiv auf 0,5% des BLP hinausläuft.[1]

Seite 4

Zwei alternative Kriterien entscheiden, ob ein Plug-in-Hybrid (PHEV) davon profitiert. Entweder erreicht das Fahrzeug eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 km nach WLTP-Testzyklus. Oder der CO₂-Ausstoß beträgt maximal 50 g/km.[2] Eines der beiden Kriterien reicht aus — beide gleichzeitig sind nicht nötig.

Seite 5

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der erstmaligen privaten Überlassung an den Mitarbeiter, nicht das Kauf- oder Leasingdatum.[3] Die Anforderungen haben sich über die Jahre schrittweise verschärft:

Seite 6

Der Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung der Förderung bis 2035 vor.[1] Gesetzlich verankert ist sie aktuell bis Ende 2030.

Mindestreichweite und CO₂-Grenzwert ab 2025 im Detail

Seite 7

Der WLTP-Wert ist die einzige relevante Messgröße. Wer im Winter nur 60 km rein elektrisch schafft, obwohl der WLTP 90 km ausweist, behält trotzdem den Steuervorteil.[1] Die Praxisreichweite ist steuerlich irrelevant.

Seite 8

Als Nachweis akzeptiert das Finanzamt den DAT-Schein oder das COC-Papier (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs.[1] PHEVs, die keines der beiden Kriterien erfüllen, werden wie Verbrenner mit der vollen 1-%-Regelung besteuert.[3]

Warum nur Plug-in-Hybride profitieren — nicht Mild- oder Vollhybride

Seite 9

Die Kernvoraussetzung ist die externe Aufladbarkeit. Nur Fahrzeuge mit Ladeanschluss (Plug-in) kommen infrage.[2] Wer sich fragt, welche Arten von Hybrid-Autos es überhaupt gibt, sollte die Unterschiede kennen:

Seite 10

Ein Mild-Hybrid-Firmenwagen hat also keinerlei steuerlichen Vorteil gegenüber einem Benziner oder Diesel. Auch ein Vollhybrid wie der Toyota Yaris Hybrid fällt komplett durch — trotz Elektromotor.

Was zählt zum Bruttolistenpreis — und was nicht?

Seite 11

Der BLP ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung, inklusive werksseitiger Sonderausstattung und 19% Umsatzsteuer.[4] Der Haken? Selbst wenn der Händler 15% Rabatt gewährt, bleibt der BLP unverändert. Rabatte und Aktionen ändern die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht.

Seite 12

Nicht zum BLP zählen: Überführungskosten, Zulassungsgebühren, nachträgliche Umbauten und Winterräder.[4] Bei Leasingfahrzeugen ist ebenfalls der BLP die Bemessungsgrundlage — nicht die monatliche Leasingrate.

Welche Plug-in-Hybride erfüllen die 0,5-Regelung 2026? — Komplette Modellliste

Seite 13

Der ADAC listet aktuell rund 191 PHEV-Modelle auf dem deutschen Markt.[5] Aber nicht alle schaffen die 80-km-Hürde. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten qualifizierten Modelle, sortiert nach elektrischer Reichweite:

[5][1]

Modelle mit über 100 km elektrischer Reichweite

Seite 14

Der VW-Konzern dominiert die Rangliste. Golf eHybrid, Passat eHybrid, Audi A3 TFSI e, Škoda Superb iV und Seat Leon e-Hybrid teilen sich dieselbe Technikbasis: einen 1,5-Liter-TSI-Motor kombiniert mit einer 19,7-kWh-Batterie.[1] Das macht sie zu den reichweitenstärksten PHEVs im Kompakt- und Mittelklassesegment.

Seite 15

Im Premium-Bereich überzeugen der BMW 530e mit 105 km und der BMW X5 xDrive50e mit 108 km.[1] Mercedes-Benz kontert mit dem C 300 e (116 km) und dem E 300 e (117 km). Einziger qualifizierter Van: der VW T7 Multivan eHybrid mit 104 km.

Seite 16

Modelle knapp über der 80-km-Grenze — Vorsicht bei Grenzfällen

Seite 17

Einige Modelle schaffen die 80-km-Schwelle nur knapp. Der Volvo XC90 Recharge kommt auf exakt 80 km, der XC60 Recharge auf 82 km, der Mitsubishi Outlander PHEV auf 86 km.[1] Auch der Toyota Prius Plug-in-Hybrid liegt mit 86 km nicht weit über der Grenze.[2]

Seite 18

Steuerlich zählt ausschließlich der WLTP-Wert. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Je nach Ausstattungslinie, Bereifung oder Motorvariante kann die Reichweite variieren. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt ein Modell mit deutlichem Puffer — ab 90 km aufwärts.

Seite 19

Rechenbeispiel: So viel sparen Sie mit der 0,5-%-Regelung

Die Steuerersparnis klingt abstrakt — ein konkretes Beispiel macht den Unterschied greifbar. Bei einem BLP von 55.000 € ergibt sich folgender Vergleich[3]:

Seite 20

Ein zweites Beispiel mit dem Toyota Prius PHEV (BLP 45.290 €): 0,5% ergibt 226,45 € geldwerten Vorteil pro Monat. Bei 40% Grenzsteuersatz zahlt der Fahrer rund 1.087 € Lohnsteuer im Jahr auf den Dienstwagen.[2] Mit der 1-%-Regelung wäre es das Doppelte.

Seite 21

Technisch wird nicht der Prozentsatz halbiert, sondern die Bemessungsgrundlage. Das Finanzamt nimmt den halben BLP und wendet darauf 1% an.[3] Das Ergebnis ist identisch — aber steuerrechtlich ein feiner Unterschied.

Arbeitsweg mit Hybrid-Dienstwagen: 0,03-%-Regelung halbiert

Seite 22

Neben der Privatnutzung fällt ein zweiter geldwerter Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit an: 0,03% des BLP pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) monatlich.[3] Bei 0,5-%-Fahrzeugen wird dieser Wert ebenfalls halbiert — effektiv also 0,015%.

Seite 23

Ein Rechenbeispiel mit BLP 55.000 € und 25 km einfachem Arbeitsweg:

  • Verbrenner: 0,03% × 55.000 € × 25 km = 412,50 €/Monat
  • PHEV (0,5%): 0,03% × 27.500 € × 25 km = 206,25 €/Monat
Seite 24

Die Ersparnis beträgt 206,25 € pro Monat — zusätzlich zur Ersparnis bei der Privatnutzung.[6] Alternative: Wer weniger als 15 Tage pro Monat zur Arbeit fährt, kann die Einzelbewertung mit 0,002% pro Fahrt beantragen.[3]

Seite 25

Die Entfernungspauschale (0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer) lässt sich in der Steuererklärung gegenrechnen.

Fahrtenbuch oder 0,5-%-Pauschale — was lohnt sich mehr?

Seite 26

Die 0,5-%-Pauschale ist bequem: keine Aufzeichnungen, keine Nachweise über einzelne Fahrten. Aber sie ist nicht immer die günstigste Wahl.[2]

Seite 27

Wer seinen Dienstwagen zu weniger als 30% privat nutzt, fährt mit einem Fahrtenbuch oft besser. Dann versteuert das Finanzamt nur die tatsächlichen Privatfahrten.[2] Aber die Hürden sind hoch: Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden. Ein Wechsel zwischen Pauschale und Fahrtenbuch ist nur zum Jahresbeginn möglich.

Seite 28

Welche Hybrid-Autos fallen seit 2025 aus der 0,5-Regelung?

Durch die Anhebung der Mindestreichweite von 60 auf 80 km zum 1. Januar 2025 sind zahlreiche beliebte PHEVs aus der Begünstigung gefallen[4]:

Seite 29

Die steuerliche Auswirkung ist erheblich. Beim BMW 330e mit einem BLP von 50.000 € bedeutet das: 500 € statt 250 € geldwerter Vorteil pro Monat — eine Mehrbelastung von 3.000 € im Jahr.[1]

Seite 30

Wer überlegt, ob sich ein Diesel oder Benziner als Dienstwagen eher lohnt, sollte diese Verschärfung bei PHEVs unter 80 km bedenken — der Steuervorteil ist hier komplett entfallen.

Bestandsschutz: Was gilt für vor 2025 zugelassene PHEVs?

Seite 31

Gute Nachrichten für Bestandsfahrzeuge: PHEVs, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2024 erstmals als Dienstwagen überlassen wurden, behalten die 0,5-%-Versteuerung bei 60 km Mindestreichweite.[3] Die Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis und die Nutzungsüberlassung bestehen ununterbrochen fort.[1]

Seite 32

Aber Vorsicht beim Fahrzeugwechsel. Wer nach dem 1. Januar 2025 auf ein neues Modell mit weniger als 80 km umsteigt, verliert die Begünstigung sofort.[3] Bei Gebrauchtwagen gilt übrigens der Zeitpunkt der Erstüberlassung als Dienstwagen — nicht das Datum der Erstzulassung.

Seite 33

Hyundai Tucson, Volvo XC90, BMW X5 & Co. — Einzelprüfung beliebter Modelle

Viele Dienstwagenfahrer suchen gezielt nach ihrem Wunschmodell. Hier die Einzelprüfung der meistgesuchten PHEVs auf einen Blick[1][5]:

Hyundai Tucson Plug-in-Hybrid — qualifiziert oder nicht?

Seite 34

Klare Antwort: Nein. Der Hyundai Tucson PHEV erreicht 62 km nach WLTP und liegt damit deutlich unter der 80-km-Schwelle.[1] Bis Ende 2024 war er mit der damaligen 60-km-Grenze noch gerade so berechtigt. Das ist vorbei.

Seite 35

Auch der Hyundai Santa Fe PHEV und der Kia Sportage PHEV (62 km) fallen durch.[1] Wer einen Hyundai oder Kia als Dienstwagen mit Steuervorteil fahren will, sollte auf reine E-Modelle wie den Ioniq 5 oder Kia EV6 ausweichen — dort greift sogar die noch günstigere 0,25-%-Regelung.

Seite 36

Volvo XC90 und XC60 Recharge — Grenzfälle mit Risiko?

Seite 37

Der Volvo XC90 Recharge liegt mit exakt 80 km WLTP auf der Kante.[1] Je nach Ausstattung und Bereifung kann der Wert leicht darunter rutschen. Wer dieses Modell als Dienstwagen in Betracht zieht, sollte die exakte Reichweite im DAT-Schein prüfen — nicht die Herstellerwebsite.

Seite 38

Der Volvo XC60 Recharge steht mit 82 km etwas sicherer da.[1] Ältere Modelle wurden als „T8″ vermarktet, aktuelle als „Recharge“ — die Technik dahinter unterscheidet sich teils erheblich in der Batteriekapazität.

Seite 39

BMW X5, BMW X1, Porsche Cayenne, VW Touareg und VW T7 im Check

Seite 40

Der BMW X5 xDrive50e ist mit 108 km sicher qualifiziert — hier gibt es keinen Zweifel.[1] Der BMW X1 xDrive25e schafft 82 bis 89 km je nach Konfiguration und ist damit ebenfalls im grünen Bereich.

Seite 41

Beim Porsche Cayenne E-Hybrid wird es spannend: Rund 80 km WLTP machen ihn zum Grenzfall. Das Datenblatt der gewünschten Konfiguration sollte vor der Bestellung geprüft werden.[1]

Seite 42

Der VW Touareg eHybrid fällt mit nur 56 km klar durch.[1] Bestandsschutz greift nur für vor 2025 überlassene Fahrzeuge. Der VW T7 Multivan eHybrid hingegen überzeugt mit 104 km als einziger qualifizierter Van auf dem Markt.

Seite 43

Diesel-Hybrid: Mercedes GLE 350 de als Sonderfall

Der Mercedes GLE 350 de 4MATIC ist 2026 der einzige Diesel-Plug-in-Hybrid in Deutschland.[1] Mit 98 km WLTP-Reichweite ist er sicher qualifiziert — und im Alltagsverbrauch auf langen Strecken dank Dieselmotor besonders sparsam.

Seite 44

Aber dieses Zeitfenster schließt sich: Mercedes stellt die Produktion des GLE 350 de voraussichtlich im August 2026 ein.[7] Im Rahmen des GLE-Facelifts entfällt der Diesel-PHEV komplett.[8] Wer diese Kombination aus Diesel-Effizienz und 0,5-%-Steuervorteil will, muss zeitnah bestellen. Und „Diesel-Hybrid“ im Sinne der Regelung bedeutet immer Plug-in — ein konventioneller Diesel-Mildhybrid profitiert nicht.

Seite 45

Wie lange gilt die 0,5-Regelung für Hybride — und was kommt danach?

Seite 46

Die 0,5-%-Regelung für Plug-in-Hybride ist gesetzlich bis zum 31. Dezember 2030 verankert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).[2] Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht eine Verlängerung bis Ende 2035 vor — gesetzlich beschlossen ist das allerdings noch nicht.[1]

Seite 47

Für reine E-Autos gelten seit dem 1. Juli 2025 neue BLP-Grenzen[3]:

Seite 48

Wer zwischen einem PHEV und einem reinen E-Auto schwankt, sollte die E-Autos mit der größten Reichweite als Alternative prüfen — dort lockt die 0,25-%-Regelung mit noch höherer Ersparnis.

Seite 49

Zusätzlicher Steuervorteil für Flottenbetreiber: Die Sonderabschreibung gemäß Wachstumschancengesetz erlaubt 40% AfA im ersten Jahr für rein elektrische Fahrzeuge (gültig bis Ende 2028).[1]

Wallbox, Ladestrom und Leasing: Steuerregeln 2026 für Hybrid-Dienstwagen

Seite 50

Die 0,5-%-Regelung gilt identisch bei Leasing-Dienstwagen. Bemessungsgrundlage bleibt der BLP — nicht die monatliche Leasingrate.[2] Auch bei Gehaltsumwandlung ändert sich daran nichts.

Für Ladestrom zu Hause gelten 2026 folgende steuerfreie Pauschalen[4]:

Seite 51

Die Wallbox-Installation lässt sich steuerlich geltend machen: 20% Steuerbonus auf Handwerkerkosten gemäß § 35a EStG, maximal 1.200 € Steuerermäßigung.[2] Eine vom Arbeitgeber gestellte Wallbox bleibt steuerfrei — allerdings nur als zusätzliche Leistung, nicht bei Gehaltsumwandlung.[3]

Seite 52

Praxistipp: Eine Wallbox mit separatem Stromzähler oder RFID-Zugang macht die Abrechnung gegenüber dem Arbeitgeber deutlich einfacher und rechtssicher.

Häufige Fragen (FAQs)

Gibt es noch die 0,5-Regelung für Hybride 2026?

Fallen Mild-Hybride unter die 0,5-Regelung?

Seite 53

Welche Voraussetzung gilt — Reichweite ODER CO₂?

Was passiert bei einem Fahrzeugwechsel nach 2025 auf ein Modell mit weniger als 80 km?

Welchen Nachweis verlangt das Finanzamt für die 0,5-Regelung?

Gilt die 0,5-Regelung auch bei gebrauchten Plug-in-Hybriden?

Bekommen Plug-in-Hybride ein E-Kennzeichen?

Seite 54

Lohnt sich ein Fahrtenbuch statt der 0,5-%-Pauschale?

Quellen

Lust auf mehr Details?

Lesen Sie unseren ausführlichen Testbericht zu diesen Modellen auf unserer Website.

Jetzt Artikel lesen Vollständigen Artikel lesen